Gerichtsvollzieher und Provider

16. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Bär3099
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher und Provider

Darf ein Gerichtsvollzieher sich Daten über Person X vom Provider einholen wenn es nur die IP adresse des Schuldners hat weil die Adresse nicht stimmt wo er angeblich wohnt ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8424 Beiträge, 1772x hilfreich)

Ein Gerichtsvollzieher hat andere Möglichkeiten, um an eine Adresse zu kommen. Zumal die IP Adresse sowieso nach einer gewissen Zeit nicht mehr zugeordnet werden kann.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Bär3099
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ein Gerichtsvollzieher hat andere Möglichkeiten


Aber welche denn wenn die Angegeben Daten nicht stimmen ?

0x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126936 Beiträge, 40731x hilfreich)

Ein GV wird da gar nichts ermitteln, das mussnder Gläubiger machen.

Der Gläubiger hat einen Titel, damit kann man schon einiges machen außer vollstrecken...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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