Hallo ich bin neu hier und hoffe, dass ich die richtige forenkatekorie gewählt habe.
Ich habe eine Einstweilige Verfügung am Amtsgericht erwirkt. Grund dazu ist, daß ich in die neue Wohnung gezogen bin, und der Vormieter beim örtlichen Versorger in der Kreide stand. Der wollte erst nach 3 wochen den Anschluss aufmachen - ich hab Kinder das ging nicht.
Jetzt verstehe ich den Beschluss nicht ganz.
Die Richterin hat wie folgt beschlossen :
"Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, Das Wohnhaus (Adresse) mit dem Drehstromzähler (Zählernummer) Ordnungsgemäß über die vorhandenen Leitungen bis zum 31.03.2020 zu versorgen"
Wie muss ich das verstehen? Es würde doch wegen dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung entschieden. Hat der Versorger jetzt bis 31.03.2020 Zeit, den Stromzähler wieder in Betrieb zu nehmen? Das wäre doch der absolute obergau. Dann hat das ganze Ding doch nichts gebracht.
In dem Antrag hab ich mehrmals festgehalten, daß wir am 31.12.2019 gezwungen sind umzuziehen.
Es könnte aber doch auch heißen, daß der Anschluß bis dahin Strom liefern muss...
Puhh...
Ich danke im vorraus für die Antworten.
Einstweilige Anordnung verstehe Beschluss nicht ganz
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatIn dem Antrag :
Was genau stand denn darin?
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Ich hab das ganze jetzt mit dem Handy abgetippt. Es kann durchaus sein, daß deswegen mal ein Komma etc. Pp zu viel ist. Ich entschuldige mich schon einmal dafür.
Dazu möchte ich sagen, ich konnte über Weihnachten mein Anwalt nicht erreichen, daher habe ich es mit ach und Krach selbst versucht.
Ich beantrage folgende einstweilige Verfügung – wegen dringlichkeit ohne Mündliche Verhandlung (§937 Abs 2 ZPO) zu erlassen:
Dem Antragsgegner aufzugeben, das Wohnhaus (Anschrift) (Drehstromzähler (Zählernummer) ordnungsgemäß über die vorhandenen Leitungen mit Strom zu versorgen.
Der Antragsgegner hat die kosten des einsteiligen Verfahrens zu tragen.
Begründung
wir ziehen innerhalb der gleichen Wohnungsgesellschaft um. Wir haben sodann bei dem örtlichen Netzbetreiber, nämlich der, der Antragsgegnerin, die Umeldung unserer Wohnung angezeigt. Wir ziehen von der Str. (Anschrift) in die (Straße) zusammen mit meiner Ehefrau, sowie Sohn (a) Sohn (b) Tochter ( c) Der Umzug findet intern innerhalb der gleichen Wohnungsgesellschaft statt, wir haben von der Firma (Firmenbezeichnung) am 20.12. übergeben bekommen.
Glaubhaftmachung: Anlage 1 – Übergabeprotokoll
Nach einschalten des Sicherungsautomatens,habe ich festgestellt, dass auf der Leitung kein Strom ist. Nach kurzer sichtung des Drehstrohmzählers, der die Kennung (Stromzählernummer) trägt, habe ich festgestellt, das der Drehstromzähler gesperrt ist.
Am gleichen Tag, nämlich dem 20.12.2019, habe ich die „Hotline" der Antragsgegnerin kontaktiert. Die mir sagten, dass der Zähler aufgrund offener Rechnungen gesperrt sei.
Ich habe sodann mitgeteilt, dass ich ganz sicher keine offenen Rechnungen bei der Antragsgegnerin habe und bat darum, Einsicht in mein Kundenkonto zu nehmen. Schnell wurde den Mitarbeitern der Hotline der Antragsgegnerin klar, dass die Schuld beim Vormieter liegt. Und die Sperrung des Drehstromzählers, (Adresse) auch dem Vormieter gilt. - Der Vormieter ist vor 3 Monaten ausgezogen. Ich bat höflich darum, schnellstmöglichst den Drehstromzähler wieder freizugeben. Die Antragsgegnerin, nannte mir den Termin von bis zu 4 Wochen. Den neuen Abschlag, sei ich aber jetzt schon Schuldig.
Ich sagte Ihr, dass ich aber auf den dringenden Strom angewiesen bin, da wir für unseren jüngsten Sohn, noch auf Flaschennahrung angewiesen sind. Da die Warmwasseraufbereitung, sowie die Heistung über Strom betrieben wird. Ich habe Sie auch höflich versucht zu erklären, das wir dringend umziehen müssen und die alte Wohnung am 31.12.2019 übergeben werden muss. Ich habe in der Wohnung schon ohne Strom renoviert, es herschten dort 13,5 grad. Es ist meinen Kindern nicht zumutbar, dort einzuziehen.
Ich habe absolut keine Stromschulden beim Antragsgegner, im Gegenteil, Mein Konto beim Antragsgegner ist bis zum 07.07.2020 im vorraus bereits ausgeglichen. Da ich auf Rückzahlungen aus Jahresendabrechnungen immer Verzichte, um genau solche Probleme, die ich jetzt habe zu vermeiden. Aber offensichtlich, ist es dem Antragsgegner egal – ob bezahlt oder nicht – sperren tut er trotzdem.
Glaubhaftmachung : Anlage 2 Kundenkontoauszug beim Antragsgegner
Nachdem ich in einem der Kundencenter am 23.12.2019 um 9 Uhr vorstellig wurde,um nochmal dringend zu bitten,meine Wohnung mit Strom zu versorgen, sagte der Mitarbeiter des Antragsgegners zuerst, dass der Anschluss doch schon aktiv sei., die bereits im vollen umfang die Abschlagsumme haben möchten, aber der Stromzähler dennoch vom Vormieter gesperrt sei. Er winkte mich ab und sagte, dass er mir wirklich sehr gerne helfen würde, er sehe auch das mein Kundenkonto blitz-sauber ist. Allerdings hat auch er, keine Möglichkeit einen Notdienst rauszusenden. Geschweige, einen zu veranlassen. Er sagte mir auch, wie schon die besagte „Hotline" dass es bis u 4 Wochen dauern könnte.
Glaubhaftung : Anlage 3 - Auszug der neuen Wohngung, angeblich aktiver Anschluss.
Der Antragsgegner hat keinen Grund, mir die Versorgung von Strom zu verwehren. Es bestehen keine Stromschulden, was nach dem §19 der Bundesweiten gültigen Verordnung über die Grundversorgung greifbar mache, um mir die Lieferung von Strom streitig zu machen.
Im Gegenteil, Es liegen keine offenen Rechnungen vor, der Antragsgegner hat die Versorgung unverzüglich bereitzustellen.
Ich bitte den Zuständigen Richtern meinen Antrag zu folgen.
Eine Eidesstattliche Erklärung sende ich in der anlage.
Mit freundlichen Grüßen,
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
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Es bedeutet, dass der Energieversorger dich vorläufig umgehend mit Strom zu versorgen hat. Die vorläufige Versorgung geht bis zum 31.3.2020.
Für gewöhnlich wird aber dann schon ein Vertrag mit lieferkonditionen abgeschlossen worden sein und eine Einstellung der Energieversorgung wäre danach illegal.
Meist steht auch, dass der Anbieter eine Strafe zu zahlen hat, wenn er sich nicht an die Anordnung hält.
Ggf. kannst du bei der Umsetzung der Anordnung auch einen Gerichtsvollzieher zur Hilfe nehmen (wobei das hier sinnlos wäre, der ist meist nur dabei wenn ein Zähler ausgebaut werden soll).
ZitatEs bedeutet, dass der Energieversorger dich vorläufig umgehend mit Strom zu versorgen hat. Die vorläufige Versorgung geht bis zum 31.3.2020. :
Genau so...
Wann wurde das Schreiben mit dem Beschluss dem Stromanbieter denn zugestellt?
ZitatHat der Versorger jetzt bis 31.03.2020 Zeit, den Stromzähler wieder in Betrieb zu nehmen? :
Falls das ein Mitarbeiter so sieht oder man sich schlicht weiter weigert hat man tatsächlich ein Problem. Es wurde nämlich keine Konseqenz für diesen Fall festgelegt ...
ZitatEinstweilige Anordnung :
Ist es nicht eher eine Einstweilige Verfügung?
ZitatEs bedeutet, dass der Energieversorger dich vorläufig umgehend mit Strom zu versorgen hat. :
Woraus leitest Du umgehend ab. Davon lese ich nichts in der Verfügung.
Wurde hier überhaupt der richtige Antragsgegner verpflichtet? Zumindest bei uns sperrt der Netztanbieter, nicht die Stadtwerke (Energielieferer).
Allerdings wird nach Zahlung der Entsperrgebühr auch am nächsten werktag entsperrt.
Berry
Irgendwie bin ich zu blöd zu zitieren
Ich denke, das umgehend, wird abgeleitet davon, weil es ein dringlichkeitsfall war. Schließlich konnte ich dafür nix, das der Vormieter da Mist gemacht hat. Bei der besichtung und Abnahme lief Strom. Er wurde dazwischen geklemmt, obwohl ich mich angemeldet habe.
Was die beiden schrieben, war richtig. Der Strom wurde unmittelbar einige Stunden angeschlossen. Der Gerichtsvollzieher hat es gestern zugestellt. Ich denke das es wohl nachts angeschlossen wurde.
Jedenfalls wurden nur die roten sperrkappen entfernt. Die Sicherungen musste ich selbst eindrehen. Ich denke die hatten Angst das der FI drin ist.
Alles takko. Meine Aufruhr war umsonst.
Die Verfügung wurde so akzeptiert.
Warum sollte ich?? Ich habe die sperrung nicht veranlasst. Gar kann ich etwas dafür. Aber nein, die Option stand bei uns leider nicht im Raum. Ich glaube ich hätte bezahlt.Zitat:
Die wären doch blöd gewesen wenn nicht. Ich hab wie es schon darin steht 4 Jahre auf Rückzahlung verzichtet. Ich bin sowas von im Plus...
ZitatDer Gerichtsvollzieher hat es gestern zugestellt. :
Gut gegangen ... oft kommt es bei so Wochenend- und Feiertagskonstellationen zu unerwünschten Verzögerungen.
ZitatWoraus leitest Du umgehend ab. :
Ich bin zwar nicht Albarion, habe die Antwort ja aber bestätigt

Das "umgehend" liegt (bzw. lag) doch anhand des Kontexts extrem nahe. Eine entsprechende eA. die erst zum 31.3.2020 Wirkung enfaltet, wäre -ausgehend von der Vollständigkeit der SV-Schilderung- recht sinnbefreit gewesen.
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