Zugewinnausgleich neu gekaufte Möbel

26. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Friedelin
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 12x hilfreich)
Zugewinnausgleich neu gekaufte Möbel

Hallo, in einem fiktiven Fall passiert folgendes.
Ein Ehepaar trennt sich, wohnt jedoch noch im gemeinsamen Haus. So lange, bis die Trennung eskaliert und der Mann die Ehefrau aus dem Haus wirft.
Aufgrund dessen, ist sie nun gezwungen sich eine Wohnung zu nehmen, sowie sich neues Wohninventar anzuschaffen, während der Ehemann alle gemeinsamen Möbel aus dem Haus verschwinden lassen hat.
Beim Thema Zugewinnausgleich, muss die Frau nun damit rechnen, das ihre neu gekauften Möbel in den Zugewinn fallen ? Was passiert mit den verschwundenen Möbeln ?


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Hat sich hier nicht nur "Software" in "Hardware" gewandelt ?

Geld auf dem Konto steht nun in Form von Möbeln in der Wohnung?

Oder wurde sogar ein Kredit dafür aufgenommen?

Die verschwundenen "gemeinsamen" Möbel müsste der Mann zur Hälfte finanziell ausgleichen.

edy





-- Editiert von edy am 26.09.2018 06:57

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Friedelin
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo, die Frau lebt aktuell von ihrem Mondestlohn. Folglich musste sie, für die Einrichtung und auch für die Kaution der Wohnung einen Kredit aufnehmen.
Die Möbel aus dem gemeinsamen Haus sind verschwunden. Wie kann man beweisen, das der Ehemann sie hat? Der Ehemann bestreitet alles.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3010x hilfreich)

Zunächst einmal gehören Möbel zum Hausrat und unterliegen somit der Hausratteilung*. Mit dem möglicherweise durchzuführenden Zugewinnausgleich haben sie nichts zu tun.

Zitat (von Friedelin):
Die Möbel aus dem gemeinsamen Haus sind verschwunden. Wie kann man beweisen, das der Ehemann sie hat?


Man muss eigentlich nicht beweisen, dass der Noch-Ehemann sie hat. Aber man sollte in der Lage sein, deren Existenz im Hause unmittelbar vor dem Auszug zu beweisen. Dadurch würde der Ehemann in die Pflicht kommen über den Verbleib Auskunft zu geben. Wie dies erfolgreich gelingt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Da gibt es kein Standardvorgehen. Kopien der Kaufbelege wären hilfreich, aber auch unabhängige Zeugen, z.B. gemeinsame Freunde (nur diese werden sich ungern in den Streit verwickeln lassen).

Eigene Behauptungen zu beweisen wird sich im Verlauf des Scheidungsverfahrens sicher noch öfters als Problem herausstellen, wenn der Betroffene nicht vorher Beweise z.B. in Form von Kopien gesichert hat.

*Hausratteilung bedeutet im Übrigen, dass beide Partner Anspruch auf je die Hälfte haben. Überhänge (vom Zeitwert) können in bar ausgeglichen werden. Die Wohnung ohne alles zu verlassen, sich alles neu zu kaufen
war daher vermutlich nicht die klügste Entscheidung.


Zitat (von Friedelin):
Folglich musste sie, für die Einrichtung und auch für die Kaution der Wohnung einen Kredit aufnehmen.
na ja, sie musste es nicht. Aber letztlich ist ihre Entscheidung auch nicht zu kritisieren.
Bei einem möglichen Zugewinnausgleich würde ich beide Kredite aber nicht akzeptieren.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48869 Beiträge, 17211x hilfreich)

Zitat:
Beim Thema Zugewinnausgleich, muss die Frau nun damit rechnen, das ihre neu gekauften Möbel in den Zugewinn fallen ?


Durch den Kauf der Möbel ist ihr Vermögen doch gesunken und nicht gestiegen. Der Kauf der Möbel wirkt sich daher zu ihren Gunsten beim Zugewinnausgleich aus.

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