Hallo, folgender fiktiver Fall.
Mann und Frau leben getrennt. Im Streitfall geht es um nachehelichen Unterhalt.
Nachdem sich beide getrennt haben, wurde das gemeinsame Haus verkauft und der Erlös geteilt.
Die Frau hatte immer einen geringen Verdienst, weniger als Mindestlohn. Der Mann war in 25 Jahren Ehe immer der Hauptverdiener. Beide haben immer Vollzeit gearbeitet.
Irgendwann hat sich die Frau selbstständig gemacht und verdient hier auch nicht mehr als Mindestlohn, nach Abzug aller Sozialkosten, für die sie allein aufkommt.
Hier geht es um Aufstockungsunterhalt.
Der Mann bestreitet die Unterhaltspflicht und erklärt den Anspruch der Frau als verwirkt.
Grund: Sie müsse sich eine Arbeit suchen, die höher als Mindestlohn liegt, so das er nicht mehr in die nacheheliche Unterhaltspflicht fällt.
Hat der Mann Recht?
Der zweite Grund:
Die Frau hätte ja die Hälfte der Verkaufserlöses des gemeinsamen Hauses und müsse diesen für ihren eigenen Lebensunterhalt verwenden. Dies hätte Vorrang vor Unterhaltszahlungen.
Stimmt das ?
Wenn Ja. diesen Vermögensanteil hat der Mann auch, also müsste ihm das auch angerechnet werden ?
Ich hoffe, das jemand da ist um Antwort zu geben. Danke.
Verwirkung von nachehelichen Unterhalt ?
25. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 25. Februar 2020 | 14:45
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwirkung von nachehelichen Unterhalt ?
#1
Antwort vom 25. Februar 2020 | 16:31
Von
Status: Unparteiischer (9324 Beiträge, 3012x hilfreich)
Ja, steht sogar im BGB deutlich drin. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1569.htmlZitatHat der Mann Recht? :
ZitatDer zweite Grund: :
Die Frau hätte ja die Hälfte der Verkaufserlöses des gemeinsamen Hauses und müsse diesen für ihren eigenen Lebensunterhalt verwenden. Dies hätte Vorrang vor Unterhaltszahlungen.
Stimmt das ?
Nur bedingt. Hier müsste man püber fehlende Bedürftigkeit gehen, ein recht stumpfes Schwert. §1569 BGB ist da schon deutlich erfolgversprechender.
Tendenz: der Unterhalt wird zeitlich und der Höhe nach begrenzt.
Berry
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.180
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
16 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
17 Antworten
-
43 Antworten