Vaterschaft - was kann ich machen damit ihm nachgewiesen wird dass er der Vater ist?

27. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Resi23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaft - was kann ich machen damit ihm nachgewiesen wird dass er der Vater ist?

Halli Hallo!
ich bin jetzt schwanger und bald ist das kind auf der welt.
ich weiß wer der vater ist und bin mir mehr als 100%-ig sicher dass er es ist.
nun ist er in einer neuen beziehung und ich vermute dass ihm eingeredet wurde er sei nicht der vater und ich wolle nur sein geld. am anfang hat er mir geglaubt und wollte für mich und das kind da sein. Und jetzt sagt er auf einmal er ist nicht der vater.
Nun wollte ich mal fragen was ich machen kann damit ihm nachgewiesen wird dass er der vater ist. Und was ich dabei vielleicht sogar beachten muss.

vielen dank jetzt schon mal für antworten!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8081x hilfreich)

Wenden Sie sich ganz einfach an das Jugendamt. Das hilft bei der Vaterschaftsklärung und auch allen weiteren Fragen, die noch auftauchen werden.

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#2
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,

zur Nachweis der Vaterschaft dient der DNA-Vaterschaftstest.

Der DNA-Vaterschaftstest kann gerichtlich angeordnet werden oder wird freiwillig außergerichtlich (in Zustimmung beider Elternteile) durchgeführt kurz nach der Geburt des Kindes.

Gruß Pit Hegau

-- Editiert PitHegau am 27.05.2012 09:08

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#3
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Genau, einfach eine kostenlose Beistandschaft im örtlichen Jugendamt einrichten. Die Sorgen dann dafür, dass die Vaterschaft festgestellt wird, wenn nicht freiwillig dann gerichtlich. Außerdem bietet es sich an diese auch mit der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche zu beauftragen.

Da der Vater ja wohl erste einmal freiwillig keinen Unterhalt zahlen wird, würde ich außerdem empfehlen einen Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen zu stellen. Ist zwar nicht so sehr viel, aber immerhin 133,00 EUR im Monat.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8081x hilfreich)

Bei einem Vaterschaftstest sollte man einiges berücksichtigen, siehe:

http://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/vaterschaftstest-kosten.html

Bei der Beantragung des Unterhaltsvorschusses wird die Behörde auch darauf bestehen, dass der Vater genannt wird.

Sollten Sie auf Sozialleistungen angewiesen sein, ist die Angabe des Vaters auch zwingend, um Leistungen zu erhalten. Außer man weiß es nicht, was hier ja nicht zutrifft. Dann wäre die Nichtnennung des Vaters bei der Beantragung des Unterhaltsvorschusses eine Straftat.


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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1413x hilfreich)

Hallo,
ich rate dir dringend beim JA eine Beistandschaft einzurichten.
Informationen dazu findest du hier Klick
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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