Vaterschaft und Problemfall

20. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sven Lopez
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaft und Problemfall

Hallo liebe 123Recht-Gemeinde,

mein Problem ist wohl schon exotischer, aber vielleicht habt Ihr Rat.

Ich war mit einer Frau zusammen,
sie wurde schwanger,
wir kamen dadurch wieder zusammen,
das kind wurde geboren,
ich unterzeichnete die Vaterschaft
und wir trennten uns.
Ich zahlte fleissig Unterhalt für das Kind, bis Sie mir in einem Streit vor den Latz knallte ich sei nicht der Vater des Kindes.
Darauf hin stellte ich meine Zahlungen ein. Das war im Juli 2001.

Jetzt erhalte ich Post vom Jugendamt ich solle jetzt für die gesamte Zeit nachzahlen.

Einen Betrag für die Zeit Juli 2001 bis Dezember 2001, welchen ich nicht bezahlen brauch, wenn mein Einkommen währen der Zeit zu gering war.

Für den Zeitraum danach sei wohl ein neues Gesetz gültig, nachdem ich aber zahlen muss.
Ich bin doch aber seit September 2001 arbeitslos.

Kann mir also jemand sagen ob ich trotzdem zahlen muß?
Wenn ja wieviel?

Kann ich jetzt auch noch die Vaterschaft rückwirkend anzweifeln?
Wenn ja, was kostet ein Vaterschaftstest?
Wie ist der Weg den ich hierbei zu gehen habe?

Bitte helft mir. Ich weiss nicht mehr weiter.

Gruß Sven.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nicht ganz unschuldig
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 16x hilfreich)

Als erstes würde ich Dir einen Vaterschaftstest empfehlen.

Kostet zwar Geld bringt aber Sicherheit.

Wenn Du nämlich doch der leibliche Vater bist, dann erwartet Dich richtig ärger.
Die Verfahrenskosten kommen in jedem Fall auf Dich zu falls Deine Ex Klagen sollte.

Sollte der Test aber negativ ausfallen, kannst du die Vaterschaft anfechten und kannst dann
deine Zahlungen einstellen. Bzw. Dein Geld zurückfordern.

Grüße und Erfolg

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nicht ganz unschuldig
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 16x hilfreich)

Nachtrag

was ein Vaterschaftstest kostet
kann ich Dir leider nicht sagen, wenn Du
dazu eine Suchmaschine befragst kriegst
du aber schnell ein konkretes Ergebnis

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#3
 Von 
Bianka
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo!

Hab mir kürzlich sagen lassen, daß man die Tests in jeder Apotheke für ca. 450 Euro besorgen kann (Speicheltest). Wäre natürlich klasse, wenn Du das mit Deiner Ex regeln kannst. Wenn sie nix zu verbergen hat, gibt es ja keinen Grund, dem nicht zuzustimmen. Wenn Du den Test über's Gericht laufen läßt, ist das um einiges teurer. Mein Ex hat für den Bluttest damals fast 3.000,- DM gezahlt. Weiß aber nicht, wie das heute preislich aussieht.

Viele Grüsse
Bianka

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sven Lopez
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@von nicht ganz unschuldig
wieso erwartet einen im Falle des Vaterseins richtig Ärger??
ist es nicht rechtens erstmal vom Gegenteil auszugehen, zumal wenn sie es ja zuerst behauptet hat???

Es geht ja nicht von ihr aus mit dem Geld sondern das Jugendamt will die geleisteten Zahlungen zurück.
Ich denke mal das sie ja wegen der Sache die Füße still hält.
Und wieso kann man seit 2002 wenn man arbeitslos ist und/oder wenig hat, die Unterhaltspflicht nicht, wie bisher vom Amt übernehmen lassen?

danke schonmal für die Antworten
über ein paar mutmachende wäre ich sehr froh
Gruß Sven

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 61x hilfreich)

Vaterschaftstest schön und gut, nur:

gem. § 1600 b Abs. 1 Satz 1 BGB muss die Vaterschaft innerhalb von 2 Jahren angefochten werden.

Die Frist beginnt (Abs. 2), wenn Sie von den Umständen erfahren, die gegen eine Vaterschaft sprechen.
Ihre Ex-Freundin hat Sie darüber informiert - und Sie haben daraufhin die Unterhaltszahlung von sich aus eingestellt - ohne Vaterschaftsanfechtung.
Informiert bzw. im Streit damit konfrontiert wurden Sie im Juli 2001 -jetzt haben wir August 2003 ...

Sieht düster aus.
Die Höhe der Nachzahlung kann ich Ihnen nicht nennen, da fehlts an Zahlen und dem notwendigen Hintergrundwissen.
Das JA oder Ihr Rechtsanwalt werden anhand Ihrer vorzuweisenden Belege genau ausrechnen können, was letzendlich finanziell nun auf Sie zukommt.

Gruss
TomH

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nicht ganz unschuldig
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich wollte Dich damit nicht erschrecken.

Die Probleme, die Du darauf hin bekommst,beziehen sich nur darauf,das du das Geld so bald als möglich nachzahlen musst.

Vielleicht hast Du ja die Möglichkeit mit Ihr nochmal in Ruhe darüber zu sprechen,wenn Du denkst das Sie die Füße eh stillhalten würde.

Viel Glück und das sich das ganze vielleicht doch noch zum Guten wendet.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bianka
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo nochmal!

Um zu erfahren, ob und wie hoch Deine Unterhaltszahlungen nun erfolgen müssen (trotz Arbeitslosigkeit), würde ich mich an Deiner Stelle mal mit all Deinen Einkommensnachweisen mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Von denen haste ja schließlich das Schreiben bekommen, also werden sie Dir auch sagen können, ob und warum alle Forderungen seine Richtigkeit haben.

Viele Grüsse
Bianka

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nicht ganz unschuldig
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 16x hilfreich)

Dem kann ich mich nur anschliessen.

Du musst dann Antrag auf Neuberechnung stellen kannst aber auch durch Dein Auftreten auf ein wenig entgegenkommen hoffen.

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