Trennungsunterhalt/Nachehelichen Unterhalt

31. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.09.2024 18:27:55
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt/Nachehelichen Unterhalt

Hallo, habe mich im FEB 2023 getrennt und zahle ohne rechtliche Anerkennung freiwillig 300€ mtl. seit April.
Jetzt bekommt meine Frau EU Rente seit 01.04.23. Uhr Anwalt verweigert die Anerkennung von meinen Ausgaben die den Unterhalt etwas schmälern.
Davon ab meine Frage. Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt ist grundsätzlich gleich in der Höhe? Oder sind das verschiedene paar Schuhe?? Werfe ihr unbilliges Verhalten während der Ehe vor.
Danke im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11487 Beiträge, 4342x hilfreich)

Zitat (von go504926-60):
Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt ist grundsätzlich gleich in der Höhe?

Er wird nach den selben Prinzipien berechnet.
Nachehelicher Unterhalt ist aber keine Selbstverständlichkeit, da grundsätzlich nach der Scheidung jeder Ehepartner für sich selbst sorgen muss.
An nachehelichen Unterhalt sind gewisse Bedingungen geknüpft, hier muss geprüft werden, ob diese überhaupt erfüllt wären.

Zitat (von go504926-60):
Anwalt verweigert die Anerkennung von meinen Ausgaben die den Unterhalt etwas schmälern.

Welche Ausgaben wurden denn geltend gemacht und welche nicht anerkannt?
Habe das ganze grade "durch", von daher kann ich aus Erfahrung sagen, dass gerne Ausgaben nicht anerkannt werden, welche lt. höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH) voll abzugsfähig sind.

Bist Du selbst anwaltlich vertreten, oder hat nur deine Frau einen Anwalt?
Denn damit ->
Zitat (von go504926-60):
Werfe ihr unbilliges Verhalten während der Ehe vor.
wirst Du ohne eigenen Anwalt garantiert grandios scheitern.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12308.09.2024 18:27:55
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Bist Du selbst anwaltlich vertreten, oder hat nur deine Frau einen Anwalt?
Denn damit ->

Anwalt habe ich auch. Und das Sozialamt hängt jetzt auch mit drinn. Somit berechnet das Sozialamt meine Unterhaltsfähigkeit und die Verhandlungen mit ihrem Anwalt laufen auch weiter. Sie bekommt seit 01.04.23 EU Rente.
Ich möchte meine Gewerkschaftsbeiträge, Sozialleistungsrückzahlungen (Kredit) an das Sozialamt bzgl. Tod meiner Mutter und 100€ mtl. Als EKST Vorauszahlungen von meinen Unterhaltszahlungen abziehen. Weiterhin zahle ich die NK Nachzahlungen 450€ selbst für die Zeit des Zusammen Wohnens. Und ich habe 300€ mtl. Mietausfall den meine Frau natürlich nicht mehr zahlt seit OKT 2022.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12308.09.2024 18:27:55
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Räume die Sachen der Ehefrau zusammen zur Abholung.
Kontoauszug gefunden mit 15000€ Guthaben. Und ich zahle Unterhalt seit April 2023.
Ich nehme einen Kredit auf und sie lässt es sich gut gehen. Soviel zum Thema arme verlassene Ehefrau.

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