Titel vom Jugendamt noch gültig?

23. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
karfra
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Titel vom Jugendamt noch gültig?

Hallo zusammen.
Ich habe vom Jugendamt ein Brief erhalten mit folgendem Text.

16.10.2014
Aktenzeichen: XXXXXXXXXXX
Beistandschaft für Ihre Tochter Kathrin XXXXXXXX

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich die bisher für Ihre Tochter geführte Beistandschaftsakte XXXXXXXXXXX
nunmehr infolge Volljährigkeit abgelegt habe.

Zukünftig muss sich Ihre Tochter daher in allen Angelegenheiten, insbesondere was die
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen betrifft unmittelbar selbst mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterhaltsansprüche dürfen von hier nicht mehr geltend gemacht werden. Gerechnet bis zum 05.10.2014
besteht kein Unterhaltsrückstand.
Ihre Tochter kann gerne auch über das 18. Lebensjahr hinaus eine Beratung und Unterstützung in
Unterhaltsangelegenheiten beantragen und sich hier gemäß § 18 KJHG /SGB VIII beraten lassen.

Ich weise jedoch darauf hin,dass eine rechtliche Unterstützung von hier aufgrund der Volljährigkeit nicht mehr möglich ist.

Für die Zukunft wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.


Nun meine Frage: Ist der damalige Titel noch gültig oder hat sich dies mit diesem Brief erledigt?

Vielen Dank im voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40471 Beiträge, 14358x hilfreich)

Das kommt drauf an. Wenn der Titel bis zur Volljährigkeit befristet war, dann ist er nicht mehr gültig. Wenn er über die Volljährigkeit hinaus ging, dann ist er noch gültig. Aber, es muss ab Volljährigkeit ohnehin neu gerechnet werden. Einmal wird das Kindergeld nicht hälftig, sondern voll angerechnet. Zum anderen muss die Mutter jetzt auch mitzahlen. Und es muss nur gezahlt werden, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet oder zur Schule geht.

wirdwerden

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