Schulden aus erster Ehe

21. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Schulden aus erster Ehe

Hallo

Ich bin seit Freitag in zweiter Ehe glücklich verheiratet. Bisher hat mein Ex-Mann mir Unterhalt gezahlt. Dieser wurde um die Hälfte des Kreditbetrages gekürzt, den er laut Scheidungsurteil abzuzahlen hat. Tja, und als Hochzeitsgeschenk meint mein Ex Mann nun, dass er mir zwar keinen Unterhalt mehr zahlt aber das ich dafür jetzt einen Dauerauftrag einzurichten haben indem ich ihm den monatlichen Kreditbetrag (die Hälfte natürlich wie bisher)überweise. Kennt sich jemand damit aus ? Ich habe ja weiterhin kaum Einnahmen und mein neuer Mann möchte auch nicht unbedingt meine alten Schulden bezahlen müssen. Wer hat mir einen Rat ?




28 Antworten
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#1
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

"meine alten Schulden "

Sandy, dieser Ausdruck Deinerseits lässt hoffen, denn Du bist dabei zu erkennen, was gerecht ist.
Warum soll denn dein Ex Deine / Eure Schulden nun allein tilgen ?

Grüße,
nachgefragt

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#2
 Von 
guest123-87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Weil Er die Schulden damals verschuldet hat und ich nur mitzahlen mußte als seine damalige Ehefrau. Andererseits ... warum soll mein jetziger Ehemann für diese Schulden aufkommen ???? Ich kann es aus eigenen Mitteln nicht. Woher denn ?

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#3
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich nehme mal an, dass Du / Ihr in der ersten Ehe keinen Ehevertrag hattet. Dann hattet Ihr automatisch eine Zugewinngemeinschaft. Bedeutet, dass alle Gewinne - aber auch Verluste - die während Eurer Ehe entstanden sind, von Beiden zu tragen ist.

Es ist richtig, dass Dein erster Mann Dir keinen Unterhalt mehr zahlen muss, da Dein neuer Mann (Glückwunsch dazu!) Dir gegenüber nun unterhaltspflichtig ist. Dazu gehört auch, dass er Deine Schulden bezahlen muss.

Was Du dagegen tun kannst??? Such Dir zumindest einen 400€-Job, von dem Du die Schulden abzahlen kannst.

Deejay

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#4
 Von 
guest123-87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hatte bis vor einer Woche einen Job auf 400 € Basis, nur leider war das jetzt schon der dritte Job bei dem der Arbeitgeber angeblich das Geld von seinem Auftraggeber nicht bekommt und somit warte ich wieder mal ewig auf mein Geld. Ich finde einfach nichts seriöses weil ich ja auch noch auf unsere gemeinsame Tochter aufpassen muß. Suche nun schon seit zwei Jahren aber gerate immer wieder an solche Leute die nicht zahlen können. Klasse .... ich suche aber auf jeden Fall weiter. Danke Dir für Deine Antwort.

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#5
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Ja, das ist wirklich Pech.

Wenn Du ein noch einigermaßen gutes Verhältnis zu Deinem Ex hast, frage ihn doch, ob Du Deinen Teil der Schulden in vielleicht kleineren Raten zahlen kannst.

Dann sollten Dein jetziger Mann und Du überlegen, wieviel ihr monatlich übrig machen könnt.

Dein Ex muss ja nun keinen Unterhalt mehr an Dich bezahlen, so dass er u.U. mehr Geld zur Verfügung hat und sich darauf einlässt.

Ein Versuch wäre es zumindest wert ...!

Deejay

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1101x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
guest123-87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke Euch erstmal für Eure Beiträge. Ich komme gerade von einem Anwaltstermin den ich kurzfristig bekommen konnte. Es haben sich dabei ganz andere Aspekte ergeben. Ich werde die Schulden zur Hälfte zahlen, garkeine Fragen. Denn das Geld werde ich von ihm bekommen weil er mich finanziell seit Februar über den Tisch gezogen hat. Was er an meinem Unterhalt gespart hat war mehr als die Kreditrate und wenn ich das jetzt nachfordere kann ich die Schulden gut auf einmal zahlen. Nun bin ich erstmal beruhigt. Das ich nicht ohne etwas raus komme war mir schon klar und ich hatte mich nach Euren Mails auch fast schon ganz damit abgefunden. Aber wenn man rausfinden muß dass man um einen beträchtlichen Betrag hintergangen wurde und das nur weil ich gutgläubig war und ihm vertraut habe, dann ist bei mir der Ofen aus. Ich habe es denke ich schon halbwegs gut geregelt.
Liebe Grüße und Danke für die Tips ...

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#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1101x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#9
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

hm

@ Sandy

nicht zu leichtgläubig sein.
Im Nachhinein noch Unterhalt zu fordern, könnte schwierig sein.
Hat das Dein Anwalt nicht erwähnt ??

Grüße,
nachgefragt

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#10
 Von 
guest123-87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe einen Unterhaltstitel und nichts schriftliches dass ein niedrigerer Unterhalt ausgemacht war. Alleine anhand dieses Titels kann ich sofort die Vollstreckung durch die Anwältin anordnen lassen. Ansonsten wäre es ja schwer aber mit Unterhaltstitel vom Gericht ?!?!

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#11
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

@ Sandy

Moment,

"Ex mir Unterhalt gezahlt. Dieser wurde um die Hälfte des Kreditbetrages gekürzt, den er laut Scheidungsurteil abzuzahlen hat. "

"Ich habe einen Unterhaltstitel und nichts schriftliches dass ein niedrigerer Unterhalt ausgemacht war"


Was heißt das jetzt genau?
Die gemeinsamen Schulden wurden im Scheidungsurteil berücksichtigt?
Daraus hat sich die Unterhaltsrate laut Scheidungsurteil ergeben, die dann tituliert wurde?

Und dann hat er trotzdem von der Unterhaltsrate nochmals die hälftigen Kreditraten abgezogen????

Oder waren die Kreditraten im Scheidungsurteil nicht berücksichtigt?

Grüße,
nachgefragt

-- Editiert von nachgefragt am 22.10.2004 10:36:00

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#12
 Von 
guest123-87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

also der Unterhalt für mich wurde vor Gericht festgelegt, dann wurde von dem Betrag die halbe Kreditrate abgezogen und dieser Betrag wurde dann tituliert. Da ich damals ja kein Geld hatte um den Kredit mit abzuzahlen hat der Richter es dann so geregelt das ich eben indirekt durch den Unterhalt der weniger war am Kredit mit bezahle. Tituliert ist der Betrag nach Abzug der halben Kreditrate. Ich hoffe ich habe das jetzt so erklärt das man das auch verstehen kann .... klingt so kompliziert.

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#13
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

aha,

und inwiefern hat Dein Ex dich nun übers Ohr gehauen ?

"Ich habe einen Unterhaltstitel und nichts schriftliches dass ein niedrigerer Unterhalt ausgemacht war. Alleine anhand dieses Titels kann ich sofort die Vollstreckung durch die Anwältin anordnen lassen. Ansonsten wäre es ja schwer aber mit Unterhaltstitel vom Gericht ?!?! "

Hat er nun die titulierten Raten bezahlt oder nicht ???

nachgefragt

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#14
 Von 
guest123-87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, er hat mir nicht die titulierten Raten gezahlt ab dem Zeitpunkt als mein damaliger Freund bei mir eingezogen war. Da hat er mir den Unterhalt einfach um 2/3 gekürzt. Von einer Eheähnlichen Gemeinschaft kann man aber laut meiner Anwältin erst nach etwa zwei Jahren zusammenleben ausgehen und damals kannte ich meinen Freund noch nichtmal zwei Jahre.

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#15
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

na prima!

Recht hast wohl! (rein rechtlich).
aber moralisch ????

Du hast Deinen Freund dann schließlich doch geheiratet!

Dein Ex hat damals einen Fehler gemacht: er hat nicht Klage erhoben gegen den Titel.
Vermutlich wäre er mit einer Kürzung des Unterhalts durchgekommen!
Denn KÜRZUNG ist u.U. schon sofort nach Zusammenziehen möglich, nämlich aufgrund der Ersparnis aufgrund gemeinsamer Haushaltsführung! Da liegt durchaus eine Kürzung um 300 bis 400 Euro drin!
Wie gesagt: er hätte Klage erheben müssen; das war sein Fehler!

Vielleicht besitzt Du ein bisschen Stolz und nutzt seinen Fehler nun nicht brutal aus ???

nachgefragt

-- Editiert von nachgefragt am 22.10.2004 14:24:49

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#16
 Von 
guest123-87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Du kennst die ganze Vorgeschichte nicht. Sorry ... er hat mich direkt nach der Scheidung total ausgenommen und hat da weder moralische Verpflichtung gegenüber mir oder seiner Tochter gezeigt. Hat das Auto mitgenommen, die halbe Wohnung ausgeräumt und alles so verzögert dass ich drei Monate ohne Geld da stand. Wer kann da von Moral reden ???? Ich habe NICHT wegen dem Auto geklagt, dass ich zur Häfte gezahlt habe und er seine Hälfte noch heute finanziert. Er hat es einfach mit genommen noch mehr. Hat sämtliche Unterlagen beiseite geschafft während ich im Krankenhaus lag. WER REDET DA NOCH VON MORALISCHER VERPFLICHTUNG ???? Nicht immer nur die ARMEN Männer sind die geschröpften. Ich habe mir genug gefallen lassen und irgendwann ist bei mir auch vorbei, wenn ein Mann dann nichtmal an sein eigenes Kind denkt nur um seiner Frau weh zu tun. Dann sag mir noch etwas von moralisch. JA ich besitze Stolz und genau deswegen werde ich jetzt kämpfen, denn ich lasse mich von ihm nicht mehr zum Affen machen.

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#17
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

OK, ich lass es, hier noch etwas zu schreiben.

Wenn es so war, dann war es so. Wir müssen es Dir hier ja so glauben, und es ist ja hier kein Gericht, in dem auch Dein Ex gehört werden kann.

Also: wenn Du ihn nun auch nach der Heirat noch finanziell schädigen willst, tu es doch.
Wozu brauchst Du da ein Rechtsforum???

Sich hinter solchen Floskeln "Aber damals hat er auch...." zu verstecken, ist mir zu billig.

Das war's von meiner Seite.

nachgefragt

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#19
 Von 
guest123-87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Wozu ich ein Rechtsforum brauche ? Ich wollte Rat und nicht nach typischer Armer Männer Manie angegriffen werden. Ja ich sehe es als Angriff, denn warum soll ich die Füsse still halten ? Mich hat auch keiner gelobt als ich Unser Kind ohne etwas durch gebracht habe.

Meine Anwältin hat mir gesagt was mein Recht ist und das werde ich jetzt durch boxen. Schade dass ich leider fast nur Antworten von wohl frustrierten Männern bekommen habe die meinen sie müssten auf Frauen herum hacken.

Danke nochmal !

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#20
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

OK,

dann frag ich nochmal nach?
Hat(te) Dein Ex Umgangsrecht für Eure gemeinsame Tochter?

nachgefragt

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#21
 Von 
guest123-87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja das hatte er. Ich habe ihm sein Kind NIE vorenthalten, aber er meinte ich würde sie ihm ja alle zwei Wochen "aufhalsen". Wir sind vor dem Jugendamt gelandet, weil er der Kleinen immer versprochen hat zu kommen, wir ewig zuhause sassen und warteten und er kam nicht. Die Kleine war am Boden zerstört (damals gerade 4 1/2 Jahre) und er hat sie auch noch gegen mich aufgehetzt das sie nicht auf mich hören soll etc. Ich hatte ewig Schwierigkeiten mit ihr und er hat erst aufgehört als das Jugendamt ihm klar gemacht hat dass er nicht mir sondern dem Kind auf Dauer mit seinem Verhalten schadet. Trotz allem, habe ich immer dafür gesorgt dass er sie sehen kann wann immer er es möchte und sie liebt ihn auch unendlich was auch immer so bleiben soll. Denn von meiner Seite bekommt die Kleine nichts von der ganzen Streiterei mit. Sie ist jetzt 7 und frisch in der Schule.
Ich habe ihm nie Steine in den Weg gelegt was sein Kind angeht und versuche ihn überall mit einzubeziehen was sie angeht.

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#22
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

OK,

ich hab's so weit verstanden.
Er hat sich nie um die Tochter gekümmert und sie nie abgeholt, und wenn er sie NICHT bei sich hatte, hat er sie gegen Dich aufgehetzt.
So weit klar.

Ich find es auch nur logisch, dass derjenige, der Umgangsrecht für die GEMEINSAMEN Kinder erhält, wenigstens nach der Trennung das Auto behalten darf, damit er das Kind dann wenigstens halbwegs unproblematisch abholen und zurückbringen kann (so denn finanziell überhaupt noch möglich).

Du nicht ???

nachgefragt

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#23
 Von 
guest123-87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Kann es irgendwie sein, dass Du einem das Wort im Mund herum drehst ??? Er hat sie geholt, nur nie dann wenn er es ihr versprochen hatte. KLAR steht ihm ein Auto zu, ich als Mutter muss die Kleine ja nicht zu den verschiedenen Terminen bringen wie Musikschule, Kindergarten, Turnen, Kinderarzt. Bist Du schonmal mit einem kranken Kleinkind eine ewigkeit mit der Strassenbahn durch die Gegend gegurkt, während das Kind dir diese zweimal voll spuckt ? Klasse .... so einen Müll kann nur ein Mann reden. ICH habe das Auto zur Hälfte BAR bezahlt und davon habe ich NICHTS - Garnichts (falls Du verstehst was das ist) zurück bekommen oder gefordert. Toll - was für ein Recht haben Frauen in Deiner Vorstellung eigentlich ? Sind sie mehr wert als Fussabtreter ?
Ach ja, und klar .... das Auto sollte er behalten, die halbe Wohnung hat er ausgeräumt, hatte so einen tollen Verdienst dass er direkt nach der Trennung zweimal in Urlaub fahren kann und ich musste meinen Job aufgeben (ich hatte Nachts gearbeitet um etwas zum Familieneinkommen bei zu steuern) weil ich nun allein erziehend war. Toll, wirklich ! Deine Meinung kann wirklich kein NORMALER Mensch vertreten.

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#24
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

"die halbe Wohnung hat er ausgeräumt, "

kann ich irgendwie nichts Verwerfliches dran finden. Heißt im Umkehrschluss "den halben Hausrat hat er Dir überlassen" !

Ist genauso wie die Frage
"ist das Glas halb voll oder halb leer"


Schlimm, dass es IHM nach der Scheidung so richtig gut ging, während Du Deiner Tochter nur ne läppische Musikschule und Turnen u.s.w. bieten konntest.

nachgefragt

-- Editiert von nachgefragt am 22.10.2004 15:46:10

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#25
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#26
 Von 
guest123-87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

O.K. lasst es einfach !

Ich habe es nicht nötig mich von Euch runter putzen zu lassen. Und schon garnicht mich mit Euch auf eine Ebene zu stellen. Anscheinend ist das alles zu hoch für Euch und ich will Euch ja nicht überlasten und dazu nötigen mal Euren Kopf ein zu schalten.

Habe mich abgemeldet damit Ihr Eure Ruhe habt. Danke und Ende

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

"Und schon garnicht mich mit Euch auf eine Ebene zu stellen"


oh oh oh -
auf Deine Ebene möchte ich auch gar nicht hinunter!


Tschüß
und schönes Wochenende an alle!

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Und jetzt?

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