Kindergeld zurück zahlen

9. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
babytom260606
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)
Kindergeld zurück zahlen

Hallo!

Ich hoffe ich bin hier richtig und jemand kann mir eventuell mal weiterhelfen.Folgendes Problem liegt vor:
Meine Mutter hat für ihren Enkel Kindergeld beantragt,da dieser zuerst bei ihr gelebt hat und sich in Ausbildung befand.Er war bzw.ist volljährig!!!!
Der Enkel ist dann ausgezogen (zu seiner Freundin) bei meiner Mutter.hat aber jeden Monat von Ihr das Kindergeld in voller höhe bekommen.
Nur leider hat niemand daran gedacht den Auszug der Familienkasse sofort mit zu teilen,sondern dies erst beim Folgeantrag getan.
Die Familienkasse fordert nun das Kindergeld von meiner mutter zurück ab der zeit wo der Enkel nicht mehr bei Ihr gelebt hat.
Da der Enkel aber das Kindergeld trotzdem immer bekommen hat,was er ja bezeugen kann,wurde schon zweimal widerspruch eingelegt und jedesmal abgelehnt.
Meine Mutter hat das kindergeld nicht für sich behalten sondern es an ihn weitergeleitet.
Kann die Familienkasse trotzdem das Geld zurückfordern obwohl das kind es erhalten hat?Was können wir noch dagegen tun wenn alle Einsprüche immer abgelehnt werden?Der Enkel hat sogar selber schon bei der Familienkasse vorgesprochen und die Sachlage bestätigt.leider auch ohne erfolg.Die Kasse behaart dadrauf das das geld zurück gezahlt wird.

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
babytom260606
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo!

die Oma war solange Kindergeldberechtigt wie der Enkel bei Ihr wohnt.
Nachdem auszug hätte er das Kindergeld direkt von der Familienkasse bekommen müssen (war noch in Ausbildung).Leider haben sie das erst beim Folgeantrag angegeben das er nicht mehr dort wohnt.
Klar die Oma war ab dem Moment nicht mehr berechtigt das das Geld auf ihren Namen läuft.Soweit versteh ich ja die Familienkasse auch.Nur hat der Enkel ja das ihm zustehende Geld jeden Monat bekommen.Die Oma hat das Geld an ihn monatlich weiter gegeben und es nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet.Was er auch schon persönlich bei der kasse angesprochen hat.
Obwohl klar ist das er das Kindergeld erhalten hat,fordern sie von der Oma den Betrag zurück mit der Begründung das es dem Enkel zu stünde.
Muss man das verstehen?Wieso wird es bei den ehrlichen Leuten immer so kompliziert gemacht?Ja sie hätten den Umzug melden müssen,was sie erst im nachhinein getan haben,aber Fakt ist er hat denoch sein ihm zustehendes Kindergeld erhalten!!!

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#3
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

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#4
 Von 
babytom260606
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Da er volljährig ist hätte er nach seinem Auszug das Kindergeld selber beantragen können,auf grund dessen das er noch in einer ausbildung steckt und nicht mehr zu hause (bei Oma) wohnt.
zu seiner Mutter hat er garkeinen kontakt mehr seit er 15 ist.seinen Vater hat er nie kennen gelernt,aber das spielt ja hier keine rolle wieso weshalb warum,ist eh ein kapietel für sich :0)
Mir geht es nur darum warum sich die Familienkasse so stur stellt wenn sie doch weis das er das geld trotzdem erhalten hat.Warum verlangen sie das Geld zurück wenn sie sehen das es trotz fehlender Angaben beim richtigen angekommen ist?Was wollen die dann mit dem Geld?Ihm das nochmal geben?das wäre ja hirnrissig (sorry)
-die Oma zahlt den Betrag an die Kasse zurück
-die Kasse überweist den Betrag an den Enkel
-der Enkel gibt es dann wieder der Oma zurück weil er ja sowieso das geld immer erhalten hat von der Oma
schwieriges Thema ich weis,aber mehr kann ich im moment auch nicht dazu sagen.sorry

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#5
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
babytom260606
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

der originaltext liegt bei meiner Mutter und die wohnt nicht bei mir.
es ist schon richtig was du sagst aber es gibt auch eine Ausnahme:

Ausnahmsweise kann das Kindergeld direkt an das Kind ausbezahlt werden, nämlich dann, wenn keiner der Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nachkommt (§ 74 EStG )

das habe ich gerade gefunden!!!!!

naja mal sehen wie sich die sache noch entwickelt.ich werde meine mutter bitten mir das schreiben zu schicken,dann setz ich es mal rein.okey
danke dir aber schonmal für deine hilfe.

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