Hallo,
ich habe ein großes Problem mit der Familienkasse, ich war der Meinung das meiner Tochter als Deutsches Kind,
Kindergeld zusteht, egal ob sie in Deutschland wohnt oder so wie bei mir in Thailand, heute weiss ich das ich aus
Unwissenheit Schusseligkeit gehandelt habe ich bin 70 Jahre alt, im Jahr 2009 habe ich mich und meine Tochter beim
Einwohnermeldeamt abgemeldet, das Kindergeld wurde weiter gezahlt bis Juli d.J., jetzt ist Post an meine alte Anschrift
von der Familienkasse gekommen ?, habe das nur per Zufall per Facebook mitbekommen, wohne ja seit 2009 nicht mehr da ?.
die Rückforderung soll ca 13.000,- Euro sein, ich habe aber kein Geld in dieser Höhe mehr, meine Rente ist nur 915,- Euro,
da ich mein Konto bei einer Deutschen Bank habe, wo die Rente eingezahlt wird, könnte ich mein Konto offenlegen, damit man sehen kann das meine Angaben stimmen, einen Anwalt das ganze geben dafür habe ich kein Geld, (bzw. ich weiss nicht ob das mir leisten kann?.)da ich ja im Ausland wohne kann ich auch keine Hilfe fuer die Rechtsberatung stellen, was soll ich machen ?, mich selbst mit der Fammilenkasse in Verbindung setzen ?, und meine Konten offenlegen ?, oder einfach aussitzen, und auf die verjährungsfrist von 4 Jahren warten ?.die Rückzahlung soll bis zum 10.12.2015 erfolgen, ich waere froh wenn mir ein Anwalt eine kleine Vorgehenweise mitteilen wuerde, im voraus danke.
-- Editier von wolfgan1 am 16.11.2015 07:06
-- Editier von wolfgan1 am 16.11.2015 07:06
-- Editier von wolfgan1 am 16.11.2015 07:08
Kindergeld Familienkasse Geldforderung
16. November 2015
Thema abonnieren
Frage vom 16. November 2015 | 05:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld Familienkasse Geldforderung
#1
Antwort vom 16. November 2015 | 09:12
Von
Status: Unbeschreiblich (40435 Beiträge, 14353x hilfreich)
Hier sind in der Regel Laien unterwegs, keine Anwälte. Die müssen zum Überleben nämlich Geld für ihre Dienste nehmen.
Verhandeln ist immer sinnvoll. Nur, die Rente kann gepfändet werden. Auch wenn sie unter dem zivilrechtlichen Freibetrag liegt. Ich weiss aus einem vergleichbaren Fall, dass die Rentenkasse lediglich 655 € ausgekehrt hat, der Rest ging an die Familienkasse. Wurde gerichtlich bestätigt.
wirdwerden
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