Keine Unterschrift von Vaterschaftsanerkennung

9. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
safira14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Unterschrift von Vaterschaftsanerkennung

Hallo allerseits,

ich bin total verzweifelt und weiß nicht mehr weiter. Ich brauche einfach ein paar Ratschläge und Tipps, damit ich wieder eine Richtung habe.

Folgender komplizierter Sachverhalt:

Ich habe vor 1,5 Jahren die Scheidung von meinem Ehemann (Ausländer) nach mehr als 6 Jahren des Getrenntlebens eingereicht, da ich einen neuen Lebensgefährten (auch Ausländer) habe. Kurz darauf wurde ich schwanger. Habe dies umgehend meinem Nochehemann mitgeteilt, der sich davon nicht beeindrucken ließ. Kurz vor der Entbindung hat er eine Geldstrafenandrohung wg. Scheidungsverzögerung vom Gericht bekommen.

Meine Anwältin habe ich auch sofort über meine Schwangerschaft informiert. Sie hat es doch tatsächlich 1 Monat vor Entbindungstermin geschafft, die Abtrennung der Folgesachen meiner Scheidung eingereicht. Dies wurde natürlich aufgrund der Zeitnähe des ET abgelehnt, da kein rechtskräftiges Scheidungsurteil vor dem ET zu erwarten gewesen wäre.

Kurz vor der Entbindung reiste mein Ehemann in Dtl. ein und übte 3 Monate die Personensorge für sein Kind aus. Wir haben die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben. Er musste aber wieder ausreisen, da die Vaterschaft bis zur Scheidung nicht rechtskräftig wird und er somit zwar ein Anspruch auf eine AE besteht, aber keine rechtliche Grundlage.

Mein Ehemann unterschreibt aber aus mir völlig unbekannten Gründen (wahrscheinlich pure Ämterträgheit und Desinteresse) nicht die Vaterschaftsanerkennung, dass er nicht der Kindsvater ist.

Meine Anwältin hat nochmals einen Antrag auf Abtrennung der Folgesachen von der Scheidung gestellt und ich habe sogar einen persönlichen Brief an die Richterin geschrieben und habe ihr meine Situation geschildert. Dass wir einfach wieder in Familie zusammen sein wollen.

Nun zu meinen Fragen:

1. Da mein Nochehemann nicht die Vaterschaftsanerkennung unterschreibt, wie sehe es dann mit einer Vaterschaftsanfechtung aus? Wer trägt die Kosten für die DNA-Probe? Wird der biologische, richtige Kindsvater auch zur DNA-Probe zitiert..ich frage, weil sich dies eher als schwierig erweisen könnte, da mein Lebensgefährte im Ausland ist. Oder reicht mit Feststellung der Nichtvaterschaft meines Ehemannes dann die "Einfache" Vaterschaftsanerkennung?

2. Der Antrag beim Gericht ist jetzt schon zwei Monate her...ist dies ein gutes Zeichen? Die Ablehnung hatten wir schon nach 2 Wochen. Wirkt es sich irgendwie negativ aus, wenn in diesem Scheidungsverfahren die Abtrennung schon einmal abgelehnt wurde? Meint Ihr, die Abtrennung hat überhaupt gute Chancen unter diesen Gesichtspunkten?

3. Sollte die Abtrennung abgelehnt werden, welche Möglichkeiten bleiben mir? Mir schweben da so Sachen vor, wie Dienstaufsichtsbeschwerde (oder wie das auch immer heißen mag in diesem Fall) aufgrund vom Grundgesetz: Schutz der Familie....etc...

Ich weiß wirklich nicht mehr weiter...ich sehe nur, dass meine Tochter immer größer wird und ich dies nicht mit meinem Freund teilen kann.

Ich hoffe, Ihr könnt mir ein paar Tipps geben.

Danke.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 784x hilfreich)

Zitat:
Kurz vor der Entbindung reiste mein Ehemann in Dtl. ein und übte 3 Monate die Personensorge für sein Kind aus. Wir haben die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben. Er musste aber wieder ausreisen, da die Vaterschaft bis zur Scheidung nicht rechtskräftig wird und er somit zwar ein Anspruch auf eine AE besteht, aber keine rechtliche Grundlage.


Zitat:
Mein Ehemann unterschreibt aber aus mir völlig unbekannten Gründen (wahrscheinlich pure Ämterträgheit und Desinteresse) nicht die Vaterschaftsanerkennung, dass er nicht der Kindsvater ist.


Wessen Kind ist das denn nun??? Und wieso dieses Durcheinander? Wobei ich eine Ahnung habe...


-----------------
"gruß azrael"

-- Editiert am 09.03.2010 19:45

-- Editiert am 09.03.2010 19:46

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

sehe nur, dass meine Tochter immer größer wird und ich dies nicht mit meinem Freund teilen kann

Und das liegt an der fehlenden Vaterschaftsanerkennung??? Liebe Zeit....

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"Viele Grüße mikkian"

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#3
 Von 
safira14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wessen Kind ist das denn nun??? Und wieso dieses Durcheinander? Wobei ich eine Ahnung habe..


Upps, sorry, mein Fehler.....ist wirklich durcheinander das kommt daher, weil ich meinen eigentlichen Ehemann nicht mehr als solches ansehe bzw. bezeichne. Der ganze Fall ist ziehmlich durcheinander :crazy:

Also: Ehemann ist gesetzlicher Vater. Lebensgefährte, der in Dtl. einreiste und bereits seine Personensorge ausführte, ist der leibliche, biologische (korrekte) Vater.

quote:
Und das liegt an der fehlenden Vaterschaftsanerkennung??? Liebe Zeit....



Ja, das tut es im Endeffekt. Solange keine Unterschrift vom Ehemann (Aberkennung der Vaterschaft) vorliegt, gilt die Vaterschaftsanerkennung meines Lebensgefährten und mir als schwebend wirksam. Würde heißen, wir könnten 20mal geschieden werden, an der gesetzlichen Vaterschaft würde das nichts ändern. Ergo würde die eigentliche korrekte Vaterschaft meines Lebensgefährten nicht in der Geburtsurkunde eingetragen werden, die er aber als Nachweis braucht, um die Familienzusammenführung wg. Personensorge in seinem Heimatland bei der Dt. Botschaft zu beantragen, damit er dann das ihm rechtlich zustehende Visum bekommt und bei seinem Kind sein kann.

Deswegen suche ich nach einer Möglichkeit, ihn mehr oder weniger zu zwingen. Ich habe sogar schon Unterhaltsvorschuss beantragt bzw. beziehe ihn mittlerweile, um ihm Beine zu machen. Aber selbst, dass er nun Unterhalt für ein Kind bezahlt, was nicht seines ist, lässt ihn scheinbar kalt.

Wie sieht es denn nun mit meinen Fragen aus, kann mir darauf keiner eine zumindest ungefähre Antwort geben?

Unter welchen Gesichtspunkten kann man eigentlich das Mandat bzgl. des Anwaltes niederlegen? Ich bekomme PKH, da soll es doch etwas schwieriger sein, oder? Sie ist total desinteressiert, reicht Unterlagen verspätet bei Gericht ein, ist nie erreichbar, ruft nie zurück etc... Das würde doch sicherlich die Scheidung noch weiter verzögern, oder?

Wäre für Antworten sehr dankbar.



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