Familienzuschlag (für Beamte, Soldaten) und Kindesunterhalt - Sonderfall?

14. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
strong_and_brave
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Familienzuschlag (für Beamte, Soldaten) und Kindesunterhalt - Sonderfall?

Hallo und guten Morgen zusammen,

ich hoffe, dass mir jemand bei nachfolgendem Fall bzw. der recht speziellen Fragestellung mit Erfahrung und/oder Expertenwissen weiterhelfen kann.

Gegenwart:
Zwei minderjährige Kinder, Barunterhaltspflicht besteht für mich und meine Exfrau, da sie ihren Verpflichtungen (Naturalunterhalt) nicht in nennenswertem Umfang nachkommt.
Die Betreuung der Kinder findet trotz ihrer Erwerbslosigkeit durch die Großmutter statt.
Diese Gegebenheit ist beim Jugendamt dokumentiert.
In Kürze wird es hierzu eine Mediation geben, bei der man sich - hoffentlich - für alle Seiten zufriedenstellend einigt.

Problemstellung:
Ihr neuer Ehemann, von Beruf Soldat, erhält Familienzuschlag für meine Kinder, da sie in seinem Haushalt leben.
Diesem Umstand habe ich vor einem Jahr zugestimmt, da ich kein Beamter bin - und niemals sein werde - und somit durch das "Abtreten" dieser Rechte keinerlei Nachteile habe.
Nun bezieht der neue Ehemann mehrere hundert Euro netto Familienzuschlag allein für meine Kinder (wissenswert: Sie sind verheiratet und haben dazu noch zwei eigene Kinder - somit erhält er den Verheiratetenzuschlag und den Kinderzuschlag für vier Kinder).
Laut Bezügerechner des Bundesamts ergibt sich eine Nettodifferenz von knapp 600 EUR zwischen zwei und vier Kindern (2920 zu 3500 EUR, einfacher Dienst, Oberstabsgefreiter).
Es ist davon auszugehen, dass die Realität noch anders bzw. höher aussieht, da er langjährig dient und Personalverantwortung hat.
Die beiden haben getrennte Konten. Meine Exfrau hat keinerlei Verfügungsgewalt und Kenntnis über seine Konten bzw. seine finanzielle Situation.
Die laufenden monatlichen Kosten werden schlichtweg geteilt, was für mein Verständnis in diesem Fall eher nachteilig für meine Exfrau ist.

Lange Rede kurzer Sinn:
Hat meine Exfrau Anspruch auf den für meine Kinder gezahlten Familienzuschlag?

Spielt dieser Familienzuschlag eine Rolle bei der Bestimmung des Kindesunterhalts?
Wenn ja, welche?

Kann man womöglich einklagen, dass dieser Betrag "irgendwie" geltend gemacht wird?

Danke für Ihre und Eure Meinungen, Tipps, Ratschläge und Kommentare.

Viele Grüße!




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ich denke der Familienzuschlag wirkt sich wie Kindergeld aus. Er wird zusätlich zum Kindergeld gezahlt?

Damit müsste ein großer Teil des Kindes-Bedarfs gedeckt sein.

Hat deine Ex eigenes Einkommen?

edy

-- Editiert von edy am 14.11.2018 13:21

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
strong_and_brave
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, der Zuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld bezahlt. Nur eben an den neuen Ehemann meiner Exfrau.
Meine Exfrau hat derzeit kein Einkommen.

Woran machst du das fest, dass der Familienzuschlag wie das Kindergeld anzubringen, also abzugsfähig, ist?

Gruß

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40188 Beiträge, 14299x hilfreich)

Eigentlich hast Du Dir die Antwort doch schon selbst gegeben. Der Soldat bekommt den Zuschlag für sich (nicht für die Kids), weil sie in seinem Familienverbund leben. Das Geld, was Du bezahlst, das ist Geld für die Kinder, es geht da um Kindesansprüche und nicht um Verbundsansprüche.

Ob die Ex arbeitet, eigenes Einkommen hat, ist völlig wurscht. Dein Unterhaltsanspruch wird nur in Extremfällen dadurch reduziert. Und wie die Eheleute ihr Einkommen aufteilen und verwalten, das ist auch einerlei.

wirdwerden

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#4
 Von 
strong_and_brave
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Eigentlich hast Du Dir die Antwort doch schon selbst gegeben. Der Soldat bekommt den Zuschlag für sich (nicht für die Kids), weil sie in seinem Familienverbund leben. Das Geld, was Du bezahlst, das ist Geld für die Kinder, es geht da um Kindesansprüche und nicht um Verbundsansprüche.

Ob die Ex arbeitet, eigenes Einkommen hat, ist völlig wurscht. Dein Unterhaltsanspruch wird nur in Extremfällen dadurch reduziert. Und wie die Eheleute ihr Einkommen aufteilen und verwalten, das ist auch einerlei.

wirdwerden


Ja, schon richtig. Aber er erhält diesen Zuschlag ja für die nicht leiblichen Kinder. Mit anderen Worten: Familienzuschlag für die Kinder, Kindergeld und Unterhalt. Kindesunterhalt soll ja einen festgelegten Bedarf per Düsseldorfer Tabelle decken. Durch die genannte Konstellation wäre dieser Bedarf deutlich übererfüllt. Der Vater der Kinder hat dem neuen Ehemann quasi zu mehr Nettogehalt verholfen und muss trotzdem die gleiche Höhe an Kindesunterhalt bezahlen?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40188 Beiträge, 14299x hilfreich)

Nein, er erhält den Zuschlag nicht für die Kinder, sondern weil er in einer Familie lebt. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Und das Kindergeld erhält auch nicht er. Das erhältst Du hälftig. Und die andere Häfte fliesst als Steuerersparnis in den Haushalt der Mutter ein.

Hast Du eigentlich eine Vorstellung, was Kids so kosten? Aber darauf kommt es hier nicht an. Der Arbeitgeber des Stiefvaters ist nicht dazu da, Dich unterhaltstechnisch zu entlasten. Er ist in diesem speziellen Fall dazu da, zu verhindern, dass aufgrund von Kindern eine FAmilie in Armut stürzt. Und es steht jedem, wirklich jedem Arbeitgeber frei, so Konstellationen finanziell zu unterstützen. Macht nicht nur der Staat, das machen auch viele Großunternehmen, das macht der Staat auch z.B. durch Baukindergeld u.s.w.

wirdwerden

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#6
 Von 
strong_and_brave
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Er erhält die Zulage aufgrund der Kinder. Und das auch nur, weil ich diese Rechte an ihn abgetreten habe. Ohne meine Unterschrift würde ihm diese Zulage verwehrt bleiben. Wie gesagt - es sind meine leiblichen Kinder. Sicherlich weiß ich, was Kinder kosten. Es geht einzig um das Aufbringen des Bedarfs, der den Kindern zusteht. Und der ist eben öffentlich geregelt. Von daher bleibt es weiterhin für mich offen, ob der Familienzuschlag, der gezahlt wird und normalerweise auf seinem Gehaltszettel nicht existent wäre, zum Decken des Bedarfs - zumindest anteilig - herangezogen werden kann. Für mich spricht logisch nichts dagegen.

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#7
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3079 Beiträge, 1008x hilfreich)

Das Thema ist in der Tat sehr komplex.

Der Familienzuschlag folgt der Bezugsberechtigung des Kindergeldes gemäß § 40 Abs. 5 BBesG. Dem neuen Ehemann steht also sowohl das Kindergeld als auch der Familienzuschlag für deine leiblichen Kinder zu. Das Kindergeld wird hälftig auf deinen Unterhalt angerechnet. Da darf man sich - insbesondere weil der Zuschlag dem Kindergeld folgt - schon die Frage stellen, ob das beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag nicht genauso gehandhabt werden müsse. Zumindest in der Konstellation des nachehelichen Unterhaltes, wenn die Mutter Beamte wäre und den Zuschlag erhalten würde, wurde ähnlich durch das OLG Oldenburg, Beschl. v. 14. 12. 2011 − 4 UF 119/11 entschieden.

Bezüglich des Kindesunterhaltes ist man bisher aber der Meinung, dass die kindbezogenen Beamtenbezüge nicht mit dem Kindergeld vergleichbar seien. Denn Kindergeld ist eine Sozialleistung/Steuerentlastung, während der beamtenrechtliche Zuschlag ein Anspruch aus dem Dienstverhältnis ist. Der Dienstherr des Beamten ist verpflichtet seinen Mitarbeiter zu alimentieren. Der Zuschlag dient dazu, dass alle Beamten in unterschiedlichen Lebensformen ungefähr den gleichen Lebensstandard erhalten. Eine Bedarfsminderung des Kindesunterhaltes kommt damit nicht in Betracht. Fraglich ist damit mMn nur, ob bei eintretender Barunterhaltspflicht der Mutter (z.B. Kind mit eigenen Hausstand oder Volljährigkeit) der Zuschlag ihrem Einkommen hinzugerechnet werden kann.

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