Elterngeld - Elternzeit -> Gleichzeitig ein Muss?

10. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Muffinrecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeld - Elternzeit -> Gleichzeitig ein Muss?

Hallo,

als mein Kind geboren wurde habe ich meine Elternzeit einige Tage später erst begonnen (Wochenende, Sonderurlaub). Elterngeld habe ich beantragt für den ersten und dritten Lebensmonat des Kindes. Hinzu kommt, dass ich meine Elternzeit in 2 Etappen antrete. Nun möchte ich gerne wissen, wann ich die 2. Etappe beginnen muss, also am Tage der Geburt meines Kindes oder eben dann als ich tatsächlich in meine erste Elternzeitetappe gegangen bin. Elterngeld wurde natürlich zum Tag der Geburt beantragt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo,
Elterngeld wird immer für volle Lebensmonate ausgezahlt. Wenn das Kind also am 10.6. geboren wurde, dann geht der Elterngeldmonat vom 10.x. bis zum 9.y.
Die Elternzeit kann auch zu einem anderen Zeitpunkt beantragt werden. Dann gibt es aber Einnahmen während dem Elterngeldmonat wodurch sich das Elterngeld reduziert (beim Basismonat! Bei Elterngeldplus bitte Rechner nutzen)

Rückwirkend lässt es sich aber eh nicht mehr ändern, wenn bereits ausgezahlt wurde.

Kurz gesagt: nein, Elterngeld und Elternzeit muss nicht zeitgleich genommen werden. Das wirkt sich dann aber ungünstig auf die Höhe des Geldes aus.

-- Editiert von dessteffal am 10.06.2018 12:22

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