Hallo,
aufgrund der veränderten Lebenssituation meines Exmannes (neue Partnerin erwartet Baby im März) muss ich die Unterhaltszahlungen neu berechnen lassen.
Laut dem Jugendamt steht mir eine kostenlose Berechnung zu.
Ich habe bezüglich der Erstberatung für die Scheidung einen Beratungsschein vom Amtsgericht bekommen. Bekommt man diesen Schein auch ein zweites mal? Zumal die Thematik nun ja eine andere ist.
Welche Gehaltsgrenzen gibt es um einen Beratungsschein zu bekommen? Wird der Unterhalt als Einkommen mit angerechnet?
Bei der ersten Beantragung lag mein Einkommen deutlich niedriger und ich bekam auch noch keinen Unterhalt.
LG
Stephanie
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Beratungsschein vom Amtsgericht
4. Februar 2012
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Frage vom 4. Februar 2012 | 12:30
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 12x hilfreich)
Beratungsschein vom Amtsgericht
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#1
Antwort vom 4. Februar 2012 | 13:13
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
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