Hallo zusammen,
einem Elternteil A wurde gerichtlich das alleinige Sorgerecht zugesprochen.
Ein Argument des Gerichtes war unter anderem, dass das Elternteil B (bei dem das Kind nicht lebt) sich jedem Gespräch mit Elternteil A verweigert, sich aber trotzdem ohne Wissen des Elternteiles A an Schulen, Ärzte etc. wendet und sich dort über das Elternteil A ehrabschneidend äussert. Das gemeinsame Kind ist - freiwillig- beim Jugendtherapeuten wg. des darausresultierenden Druckes.
Kann Elternteil A nun mit dem Beschluss zur Schule und Ärzten gehen und dort verlangen, das dem Elternteil B keine Auskunft mehr gegeben wird und auch Gespräche zurückgewiesen werden?
Grüße
Carl
Alleiniges Sorgerecht - Auskunft Schule
23. Juli 2017
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Frage vom 23. Juli 2017 | 23:45
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 52x hilfreich)
Alleiniges Sorgerecht - Auskunft Schule
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#1
Antwort vom 24. Juli 2017 | 07:56
Von
Status: Unbeschreiblich (40471 Beiträge, 14358x hilfreich)
B hat auch ohne Sorgerecht einen Anspruch auf Auskünfte. Allerdings nicht gegen Schule, Ärzte, sondern gegenüber A. Ich würde Schule und Ärzte kurz schriftlich auf die geänderte rechtliche Situation hinweisen. In der Praxis ist das allerding häufig problematisch, weil gerade Schulen immer noch null Ahnung von Familienrecht haben, und da vieles schief geht. A sollte alle halben Jahre kurz schriftlich über den derzeitgen Stand Auskunft erteilen.
wirdwerden
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