Folgende Konstellation: Es wird ein Vermächtnis in Form von einem Prozentsatz vom Geldvermögen testamentarisch festgehalten. Zum Zeitpunkt des Todes beträgt der Wert des Geldvermögens x. Was ist mit Rechnungen die deutlich vor dem Tod entstanden sind, aber erst nach dem Tod in Rechnung gestellt werden oder noch nicht bezahlt wurden. Reduzieren diese den Geldbetrag am Todestag oder ist der Kontostand zum Todeszeitpunkt das einzig Entscheidende? Danke für Eure Antworten. VG Satish
Vermächtnis Geld
8. November 2023
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Frage vom 8. November 2023 | 16:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis Geld
#1
Antwort vom 8. November 2023 | 19:10
Von
Status: Lehrling (1149 Beiträge, 197x hilfreich)
Ja!
Erben erben nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden
§1967 BGB
-- Editiert von User am 8. November 2023 19:12
#2
Antwort vom 8. November 2023 | 19:16
Von
Status: Lehrling (1646 Beiträge, 197x hilfreich)
ZitatJa! :
Erben erben nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden
§1967 BGB
Ein Vermächtnisnehmer ist aber kein Erbe.
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#3
Antwort vom 9. November 2023 | 06:58
Von
Status: Bachelor (3927 Beiträge, 632x hilfreich)
ZitatWas ist mit Rechnungen die deutlich vor dem Tod entstanden sind, aber erst nach dem Tod in Rechnung gestellt werden oder noch nicht bezahlt wurden. :
Hatte auch mal so eine Konstellation, es wurden alle noch offenen Rechnungen beglichen, die Restsumme wurde vom Testamentsvollstrecker entsprechend dem Vermächtnis verteilt.
Wie sollte man sonst die Rechnungen begleichen?
#4
Antwort vom 9. November 2023 | 16:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
In diesem Fall werden nur 40 % der Gelder über Vermächtnisse verteilt, das heißt, die Erben haben natürlich mit den verbleibenden 60 % noch genügend Liquidität um die Rechnungen zu bezahlen. Es ist nur die Frage, ob der Stand der Gelder am Todestag für die 40 % entscheidend ist oder der Stand minus der Rechnungen, die bereits vor dem Todestag vorlagen.
#5
Antwort vom 9. November 2023 | 18:59
Von
Status: Bachelor (3927 Beiträge, 632x hilfreich)
Meiner Meinung nach, steht das Geld zur Verfügung, welches nach Abzug aller Verbindlichkeiten übrig bleibt.
Warum sollten nur die Erben für die Rechnungen aufkommen?
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