Testament erstellen, Vermächtnis oder Erbe

13. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
amylo8
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 12x hilfreich)
Testament erstellen, Vermächtnis oder Erbe

Meine Ehefrau soll die gesamte Wohnungseinrichtung sowie mein KFZ zur eigenen Benutzung bzw. den Gegenwert davon
erben. Sie soll außerdem 20.000,- EUR erben. Meiner Frau stehen auch die ersten 3 Monate an Gehaltszahlungen meiner Firma zu sowie meine Renten, bzw. alle daraus ergebenden Witwenrenten.

Meine beiden Söhne sollen das übrige Vermögen je zur Hälfte erben.

Als Vermächtnis sollen meine 4 Enkelkinder die 2 Eigentumswohnungen erhalten. Die Auflage ist, die Reinerträge aus diesen Wohnungen (nach Steuern) auf einem Treuhandkonto, gegen vorzeitige Entnahme gesichert, zu sammeln.
Die 2 Eigentumswohnungen dürfen erst ab dem Jahre 2017
veräußert werden; der Erlös soll ebenfalls dem vorgenanntem Treuhandkonto zugeführt werden. Jedes Enkelkind erhält 25% des bis dahin jeweils angesammelten Kapitals, sobald es 18 Jahre alt geworden ist.

Meine Firma hat 2 Gesellschafter zu je 50%.
Im Todesfall führt der andere die Firma weiter. Die weiter anfallenden Gehaltszahlungen für meinen Anteil soll meine Frau für 3 Monate voll weiter erhalten (s.o.) Ab dem 4. Monat erhält meine Frau 10 % und meine beiden Söhne je 45 % nach Steuern.

Wird nach einiger Zeit oder Jahren die Firma veräußert, so soll der Erlös wie folgt aufgeteilt werden:
10 % meine Ehefrau, je 30 % beide Söhne und 30 % als
Vermächtnis (oder Erbe ??) [u][/u] meine 4 Enkel.
Letztere 30 % sollen auf einem 2. Treuhandkonto, gegen
vorzeitige Entnahme gesichert, verwaltet werden. Jedes der Enkelkinder erhält 1/4 des jeweils angesammelten Kapitals, sobald dieser das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Sobald in der Verteilung Streitigkeiten auftreten sollten (was ich nicht hoffe), ist sofort ein Testamentsvollstrecker einzusetzen.



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-- Editiert amylo8 am 13.10.2012 10:15

-- Editiert amylo8 am 13.10.2012 10:17


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8344 Beiträge, 4584x hilfreich)

... und was ist jetzt die Frage?

Unabhängig davon, solltest du auf jeden Fall zum Notar gehen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amylo8
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 12x hilfreich)

Die Frage ist, ob richtig formuliert und ob Vermächtnis an Enkel richtig formuliert ist oder ob man das als ERBE bezeichnen sollte.
Danke.

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#3
 Von 
amylo8
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 12x hilfreich)

Keine Antwort oder finde ich diese nur nicht???

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48753 Beiträge, 17173x hilfreich)

Du willst ernsthaft ein derart komplexes Testament ohne Hilfe eines Notars oder Rechtsanwaltes aufsetzen?

Der Unterschied zwischen Erbe und Testament ist dabei noch ein relativ einfache Hürde.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Als Selbständiger frage ich mich als erstes, warum die "Gehaltszahlungen" an einen (geschäftsführenden?) Gesellschafter nach dessen Tod weiterlaufen sollen. Weiß der Partner das schon? Normalerweise sind Gehaltszahlungen davon abhängig, daß man arbeitet (und dabei ist es hilfreich, noch zu leben).

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amylo8
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 12x hilfreich)

Das ist richtig, geschäftsführender Gesellschafter. Für 6 Monate sind nach einem evtl. Tod Fortzahlungen vereinbart, dann werden die Gewinne weiter vom anderen Gesellschafter verteilt, sodass im Grunde bis zum einem evtl. Verkauf das Einkommen weiter läuft.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Jetzt wird es klarer.

Die Konstruktion verstehe ich trotzdem nicht ganz:

Derzeit: Beide Gesellschafter sind geschäftsführend tätig und teilen sich den Gewinn. Der wird teilweise oder ganz als Geschäftsführergehalt ausgezahlt, wenn ich das richtig verstanden habe.

Nach dem Tod eines der beiden Gesellschafter ist aber nur noch der andere geschäftsführend tätig. Abgesehen von der Fortzahlung die ersten 6 Monate, müßte die Gewinnausschüttung an die Hinterbliebenen/Erben des Gestorbenen doch eigentlich deutlich niedriger sein als das "Gehalt" vorher, denn der noch tätige Geschäftsführer hätte Anspruch auf den Lohn seiner Tätigkeit plus der Hälfte des übrigbleibenden Gewinns.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

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