Schwester adoptiert

2. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Thoti
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)
Schwester adoptiert

Hallo,
Mein Vater ist April gestorben, 2 Monate später hat meine Schwester und ich Bescheid bekommen was mein Vater hinterlassen hat. So da meine Schwester mit 18,19 Jahre adoptiert wurde habe ich dem Amtsgericht Bescheid gegeben wie es dann mit der Erbschaft aussieht, die wussten davon nichts und haben da alles in die Wege geleitet.
Ich hab telefonisch eigentlich mich mit meiner Schwester geeinigt wie wir es aufteilen, eigentlich war es ein super Gespräch, dachte ich. Ne Woche später bekam ich einen schreiben vom Anwalt. So, ich bin soweit informiert das es in ihrem Fall 3 Möglichkeiten gibt. 1:hälfte, 2:pflichtteil,3 :nichts.
Das ich dem Amtsgericht Bescheid gegeben habe ist nun 6 Wochen zirka her, wie lange dauert sowas? Soll ich Anwalt einschalten das es flotter geht? Da ich Stress leider vermeiden soll hätte ich gern das Thema hinter mir. Falls mir da jemand helfen könnte, würde ich mich sehr freuen. Danke




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3150x hilfreich)

Zitat:
So, ich bin soweit informiert das es in ihrem Fall 3 Möglichkeiten gibt. 1:hälfte, 2:pflichtteil,3 :nichts.

Nein, es gibt nur Möglichkeit 1, zumindest falls es kein Testament gibt.

Aus dem Beitrag wird jetzt nicht ganz deutlich, ob die Schwester vom Vater adoptiert wurde oder ob sie ein leibliches Kind des Vaters ist, dass dann von jemand anders adoptiert wurde. Das ist im Falle einer Erwachsenenadoption aber auch irrelevant, da dann sowohl Erbansprüche gegen die Adoptiveltern als auch gegen die leiblichen Eltern bestehen.

Das einzige was etwas ändern könnte wäre das Datum der Adoption. Es gab im Adoptionsrecht eine deutliche Änderung in den 70ern, mit dem alten Adoptionsrecht kenne ich mich aber nun wirklich gar nicht aus.

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#2
 Von 
Thoti
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Ups sorry. Meine Schwester wurde vom Stiefvater adoptiert, mein Vater war der leibliche. Meine Schwester und Mutter hatten mal gesagt das sie nichts Erben würde, bei dem ganzen Mist Blick ich eh net durch, sorry

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#3
 Von 
Thoti
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Achso Testament gibt es nicht, laut Anwalt gibt es wirklich 3 Möglichkeiten, mir geht es nur darum, das es schnell rum ist, ist ne nervige Sachen

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#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3150x hilfreich)

Wann war die Adoption? Und wie alt war sie genau?

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#5
 Von 
Thoti
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Wann genau weiß ich nicht, sie sagten mir Sie war 18 oder 19 Jahre alt.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17716 Beiträge, 9694x hilfreich)

Zitat:
Wann genau weiß ich nicht, sie sagten mir Sie war 18 oder 19 Jahre alt.

Wäre aber wichtig herauszubekommen.

Denn wie schon weiter oben erwähnt, gab es Änderungen im Adoptionsrecht und für die Frage der Erbberechtigung hängt nicht am aktuellen Adoptionsrecht, sondern an der Rechtslage zum Zeitpunkt der Adoption. Und dafür müsste man halt den Zeitpunkt der Adoption kennen.

Außerdem sollte man nochmal sicher(!) klären, wie alt das Kind zum Zeitpunkt der Adoption war. Auf ein "Hörensagen" würde ich mich da nicht verlassen.
Denn von der Frage des Alters zum Zeitpunkt der Adoption hängt auch viel ab.

Lebt die Mutter eigentlich noch?

Zitat:
laut Anwalt gibt es wirklich 3 Möglichkeiten

Wenn es kein Testament gibt, fällt die Möglichkeit "Pflichtteil" schon mal weg. Pflichtteile gibt es nur, wenn es ein Testament gibt, welches einen (gesetzlichen) Erben wesentlich schlechter stellt, als es die gesetzliche Erbfolge tun würde.
Wenn die Schwester durch die Adoption nicht mehr erbberechtigt sein sollte, dann bekommt sie ohne Testament nichts, auch keinen Pflichtteil.
Wenn die Schwester trotz Adoption noch erbberechtigt sein sollte, dann bekommt sie ohne Testament 50% (falls auch die Mutter schon tot ist) bzw. 25% (falls die Mutter noch leben sollte).



-- Editiert von drkabo am 02.08.2015 13:39

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3150x hilfreich)

Zitat (von Thoti ):
Wann genau weiß ich nicht, sie sagten mir Sie war 18 oder 19 Jahre alt.

Du wirst doch wohl wissen, wie alt Deine Schwester ist, also kann man das Adoptionsdatum schon mal auf zwei Jahre eingrenzen. Damit wäre dann hoffentlich klar, ob das alte oder neue Adoptionsrecht anzuwenden ist.

Bitte lass Dir nicht alles aus der Nase ziehen, um zu helfen brauchen wir schon die Informationen.

-- Editiert von JogyB am 02.08.2015 13:45

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#8
 Von 
Thoti
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja sorry, das ist etwas was mir nicht klar war, ob altes oder neues adoptionsrecht, ist mir nun wieder neu, nach Rechnung wäre es ca das Jahr 1990 gewesen

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#9
 Von 
Thoti
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Ganz vergessen die Mutter lebt noch, wir sind scheidungskinder, Mutter hat wieder geheiratet gehabt und ihr Mann hat meine Schwester dann adoptiert gehabt

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#10
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3150x hilfreich)

Das war dann neues Adoptionsrecht.

Wenn sie wirklich schon 18 war, dann war es eine Erwachsenenadoption und die rechtliche Beziehung zum leiblichen Vater endet in der Regel nicht.

In der von Dir beschriebenen Fallkonstellation (Adoption durch neuen Partner der Mutter, evtl. schon als Minderjährige in der neuen Familie) ist allerdings auch eine Volladoption möglich (§1772 Abs. 1 b) und c) BGB ). Wobei es da zum einen darauf ankommt, was beantragt war und ob das Familiengericht einem Antrag auf Volladoption gefolgt ist - die Interessen des leiblichen Vaters sind hier nämlich zu berücksichtigen.

Ihr kommt also nicht umhin, den Adoptionsbeschluss des Familiengerichts herauszusuchen und zu schauen, was dort steht.



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#11
 Von 
Thoti
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke erst mal

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#12
 Von 
Thoti
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Ach was den Adoptionsbeschluss angeht, das macht das Amtsgericht, haben denen ja Bescheid gegeben, denk mal das meine Schwester da nichts unternimmt. Von ihrem Anwalt schreiben her steht da auch nichts im Brief obwohl ich meiner Schwester gesagt habe das wir da abwarten müssen, tzja wo Geld ist hört die Freundschaft und Familie auf, schade

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#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17716 Beiträge, 9694x hilfreich)


Am Adoptionsbeschluss hängt immerhin die Hälfte des Erbes.

Wenn du und deine Schwester die einzigen Kinder des Verstorbenen sind, und der Verstorbene zum Todeszeitpunkt auch nicht (mehr / weider) verheiratet war, und es auch kein Testament gibt, dann sieht es ja so aus:
Standard-Erwachsenen-Adoption nach §1770 BGB : Du 50%, Schwester 50%
Erwachsenen-Adoption nach Sonderfall §1772 BGB : Du 100%, Schwester 0%.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Thoti
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Kurze Frage dazu, würde das über Anwalt schneller gehen? Hab ja Amtsgericht Bescheid gegeben, warte schon seit ca 6 Wochen auf Entscheid

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Thoti
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Hat sich erledigt, hab ein Termin, danke trotzdem

1x Hilfreiche Antwort

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