Hallo,
angenommen die Eltern schenken dem Erben ihr Geldvermögen per Überweisung auf sein Konto. Neben dem Erben gibt es noch einen Pflichtteilsberechtigten, bekommt dieser von der Bank die Schenkung beim Ableben der Eltern mitgeteilt (die Schenkung erfolgt vor über einem Jahr), oder weißt die Bank lediglich den aktuellen Kontostand der Erblasser aus?
Danke ihnen / euch im Voraus für die Antwort.
Pflichtteil Geldschenkung Bankauskunft
Die Bank gibt darüber wohl keine Auskünfte, und schon mal gar nicht von allein. Der Pflichtteilsberechtigte muss sich vom Erben ein Nachlassverzeichnis erstellen lassen. Evtl. besteht ein Ergänzungsanspruch. Es kommt auch darauf an, wann die Schenkung stattgefunden hat.
Die Frage klingt so, als plane man, den Beschenkten zu einer Straftat (Betrug, falsche eidesstattliche Versicherung) anzustiften. Um nichts anderes handelt es sich nämlich, wenn der Beschenkte die Schenkung nach dem Ableben der Eltern die Schenkung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten verschweigt.
Anleitungen zu Straftaten werden in diesem Forum nicht gegeben.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatDie Frage klingt so, als plane man, den Beschenkten zu einer Straftat (Betrug, falsche eidesstattliche Versicherung) anzustiften. Um nichts anderes handelt es sich nämlich, wenn der Beschenkte die Schenkung nach dem Ableben der Eltern die Schenkung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten verschweigt. :
Anleitungen zu Straftaten werden in diesem Forum nicht gegeben.
Finden Sie? Wie kommen Sie darauf?
Zitat:Wie kommen Sie darauf?
Es ist doch völlig uninteressant, ob die Bank den Pflichtteilsberechtigten über die Schenkung informiert, wenn dieser die Information sowieso vom Erben bekommt.
Zitat:Zitat:Wie kommen Sie darauf?
Es ist doch völlig uninteressant, ob die Bank den Pflichtteilsberechtigten über die Schenkung informiert, wenn dieser die Information sowieso vom Erben bekommt.
Ob das uninteressant ist, ist die eine Sache. Die Bank wird das auf keinen Fall, und schon gar nicht von alleine, tun. Aber was das mit einer Anstiftung zu tun hat erschließt sich mir nicht.
Zitat:Aber was das mit einer Anstiftung zu tun hat erschließt sich mir nicht.
Aus meiner Sicht gibt es nur einen logischen Grund, warum diese Frage gestellt wird.
Aber der Fragesteller kann mich gerne aufklären, sollte meine Einschätzung unzutreffend sein.
Guten Morgen,
vielen Dank für ihre Beiträge. Dass der Beerbte dem Pflichtteilsberechtigten ein Nachlassverzeichnis aufzustellen hat war mir nicht bekannt. Daher entstand auch die Fragestellung der Bankauskunft.
VG
https://dejure.org/gesetze/BGB/2314.html
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Erbe geworden, was jetzt?
Die Antworten findet ihr hier:
Erbe
Ein Erbe übernimmt Rechte und Verpflichtungen - also etwa auch Schulden - des Verstorbenen.Die Erbschaft ist das gesamte Vermögen des Verstorbenen, einschließlich Schulden und Besitz. Die Erbschaft wird auf die einzelnen Erben entsprechend der Erbquote verteilt. Die Quote wird per Testament oder Gesetz bestimmt. Erben müssen die Erbschaft nicht annehmen, sondern können sie auch ausschlagen. mehr
Grundprinzipien des Erbrechts - Von Ordnungen und Pflichtteilen
Wissen Sie schon, wem Ihre Ersparnisse später einmal zukommen sollen? Und wenn die Aufteilung Ihres Vermögens klar ist, wie halten Sie Ihren Willen wirksam fest?mehr
Erbe geworden – wie geht’s weiter?
(von M.C. Neubert) Wenn ein naher Angehöriger, womöglich noch unerwartet plötzlich, verstirbt, ist das meist ein schwerer Schicksalsschlag. Man hat dann schon genug damit zu tun, seine Trauer zu verarbeiten und eventuell die Beerdigung zu organisieren... mehrDer Erbfall - Was muss ich tun?
Wenn ein Angehöriger stirbt: Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Beerdigung, Testament, Erbschein und Nachlassgericht / Ein geliebter Mensch ist verstorben, doch neben der Trauer müssen viele Dinge geklärt werden. mehr-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten