Bitte um Ihre Hilfe.
In einem Vertrag haben Eltern einen Pflichtteilsverzicht gegenüber den Großeltern unterschrieben. Hierbei ist folgender Satz unklar:
"Ergänzungsansprüche sind ausgeschlossen wegen Vermögensübertragungen, die die Ehegatten (Großeltern) zu Lebzeiten unternommen haben."
Was bedeutet dieser Satz konkret im Bezug auf Schenkungen.
Bis zum Tode des Großvaters sind Gelder verschenkt worden und seit dem Tode des Großvaters sind weiterhin Gelder verschenkt worden. Der Betrag beläuft sich mittlerweile auf einen 6-Stelligen Betrag. Großmutter ist noch nicht verstorben.
Ab wann kann hierzu der Pflichtteil zu den Schenkungen angerechnet werden. Oder kann erst nach dem Ableben der Großmutter ein Anrecht auf die Schenkungen geltend gemacht werden.
Danke
Notar Vertrag mit Pflichtteilsverzicht
Die Eltern haben weder zu Lebzeiten noch nach dem Tod der Großeltern einen Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch, da sie darauf verzichtet haben
Es gibt somit kein "Anrecht" auf die Schenkungen!
-- Editiert von cruncc1 am 13.12.2008 18:41
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--- editiert vom Admin
Danke.
Kann beim Ableben des Zweitverstorbenen der Anspruch auf die Schenkung rückwirkend auf 10 Jahre geltend gemacht werden? Oder gilt dies erst beim Ableben des Zweitverstorbenen.
Es ist wahrscheinlich, dass nach dem Ableben des Zweitverstorbenen kein Geld oder Vermögen mehr da ist, da alles durch Schenkungen an Dritte erfolgte.
Auch hat es den Anschein, dass das Vermögen bereits vorher aufgebraucht wird, bis die noch Lebende durch Dritte in ein Pflegeheim eingewiesen wird.
Wer muss hierbei die Kosten für das Pflegeheim übernehmen?
--- editiert vom Admin
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