Hallo, ich bin Alleinerbe eines Grundstückes, es gibt zusätzlich einen Pflichtteilberechtigten und einen Niessbraucher, der lebenslanges Wohnrecht hat und das Vermächtnis über die vorhandenen Konten mit dem Bargeld und alle beweglichen Gegenstände verfügen zu können.
Dies heisst nun für mich, dass ich verpflichtet bin eine nicht unerhebliche Summe an den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen und noch dazu habe ich Schulden geerbt bzw. kam eine Rückforderung vom Amt.
Wie kann ich so etwas finanzieren ? Sollte ich das Grundstück trotz Wertminderung verkaufen? Bin ich mit meinen Privatbesitz haftbar? Oder ist ein Nachlassinsolvenzverfahren der richtige Weg?
Danke für eure Hilfe
Nachlassinsolvenzverfahren- der richtige Weg?
26. August 2022
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Frage vom 26. August 2022 | 20:02
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlassinsolvenzverfahren- der richtige Weg?
#1
Antwort vom 26. August 2022 | 20:14
Von
Status: Unbeschreiblich (48825 Beiträge, 17195x hilfreich)
Bist Du selbst pflichtteilsberechtigt?
Ist das Nießbrauchrecht ebenfalls ein Vermächtnis oder bestand es schon zu Lebzeiten des Erblassers?
-- Editiert von User am 26. August 2022 20:16
#2
Antwort vom 26. August 2022 | 20:17
Von
Status: Unbeschreiblich (126906 Beiträge, 40729x hilfreich)
Als erstes würde ich doch mal eine Bilanz ziehen.
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#3
Antwort vom 26. August 2022 | 20:27
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Niessbrauchsrecht ist Teil des Vermächtnisses, bestand also noch nicht zu Lebzeiten. Ich bin Alleinerbe und muss dennoch meinen Bruder ausbezahlen, da er die Forderung gestellt hatte seinen Pflichtteil auszubezahlen bzw. lebt er in einen staatlichen Wohnheim für Behinderte und die gesetzliche Vertretung besteht auf dieses Recht.
Wäre ich den pflichtteilsberechtigt? Ich bin doch Alleinerbe?
#4
Antwort vom 26. August 2022 | 21:17
Von
Status: Richter (8351 Beiträge, 4587x hilfreich)
Zitat:Wie kann ich so etwas finanzieren ?
Die Ausschlagungsfrist ist bereits "abgelaufen"?
Zitat:Sollte ich das Grundstück trotz Wertminderung verkaufen?
Wer kauft ein Grundstück, das mit einem Nießbrauch belastet ist?
Zitat:Bin ich mit meinen Privatbesitz haftbar?
Ja.
-- Editiert von User am 26. August 2022 21:24
#5
Antwort vom 26. August 2022 | 21:25
Von
Status: Unbeschreiblich (48825 Beiträge, 17195x hilfreich)
ZitatWäre ich den pflichtteilsberechtigt? Ich bin doch Alleinerbe? :
Als Kind des Erblassers bist Du pflichtteilsberechtigt. Das kommt normalerweise nicht zum Tragen, ist in diesem Fall aber ggf. relevant.
Auch als Erben steht Dir nämlich mindestens der Pflichtteil zu. Die Vermächtnisse darfst Du daher so weit kürzen, dass Dir mindestens der Pflichtteil verbleibt.
Sollte Dir aber trotz der Vermächtnisse mindestens der Pflichtteil bleiben, das Problem aber ist, dass Dir aus dem Nachlass aufgrund der Vermächtnisse keine liquiden Mittel zur Verfügung stehen, dann musst Du Dir tatsächlich überlegen, woher Du die erforderliche Geldsumme bekommst. Es ist dann Deine Entscheidung, ob Du das Haus verkauft oder die Mittel aus eigenem Vermögen bestreitest.
Eine Nachlassinsolvenz ist nach meiner Auffassung keine Lösung, da der Nachlass nicht überschuldet ist.
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