Kindergeldnachzahlung Nachlass

26. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kakulukiam
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeldnachzahlung Nachlass

Hallo,

Das Kind des Oktober 2012 verstorbenen Vaters war bis dahin in dessen Haushalt aufgenommen, sodass der Vater Kindergeldbezugsberechtigter war.
Es wurde allerdings im Zeitraum Dezember 2011 bis März 2013 kein Kindergeld gezahlt. Ein Antrag auf Kindergeldzahlung und Nachzahlung für den genannten Zeitraum erfolgte nach dem Tod des Vaters über die Mutter.

Dem Antrag wurde entsprochen und es erfolgt eine Nachzahlung i.H.v. 2760€.

Ist nun die Nachzahlung für den Zeitraum der Unterbringung des Kindes im Haushalt des Vaters dem Nachlass zu überführen bzw. sind verbleibende Gläubiger zu bedienen?

Gruß

Kakulukiam

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1343x hilfreich)

Ich denke, das Geld gehört in den Nachlass.
Wenn der Nachlass überschuldet ist, haben Sie daran gedacht
für das Kind das Erbe auszuschlagen ??

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#2
 Von 
Kakulukiam
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort!

Aus dem Bauch heraus würde ich ebenfalls vermuten, dass das Geld dem Nachlass zuzuornden ist. Allerdings ziele ich auf eine rechtlich plausible Argumentation hierfür ab.

Ich wäre für Hilfe in dieser Sache sehr dankbar.

Die Ausschlagungsfrist ist bereits vorüber, wodurch das nicht in Frage käme und es das Kind wäre auch nicht gewillt gewesen das Erbe auszuschlagen.

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4275 Beiträge, 2428x hilfreich)

Da das Kindergeld ein Anspruch des Vaters war in der Zeit, in der das Kind bei ihm untergebracht war (und offenschtlich von ihm in dieser Form Unterhalt bezog), gehört es in die Erbmasse.
Gleich zu Anfang des Kindergeldgesetzes steht, wem das Kindergeld zusteht. Später folgen Ausnaheregelungen, aber die treffen hier nicht zu.

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#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 515x hilfreich)

Das Geld steht nur anteilig zur Verfügung, denn ab Oktober 2012 war die Mutter sicher die Anspruchsberechtigte.
Und ob das Geld so einfach dem Nachlass zugeschlagen werden darf? Schließlich dient es dem Unterhalt des Kindes und ist kein Einkommen des Vaters.
Am besten bei der Kindergeldstelle anrufen.

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