Hallöchen,
...hab da mal ne Frage, ist vielleicht etwas ungewöhnlich;
TE ist Schuldenfrei, im Falle des Todes ist die Beerdigung (noch nicht)
geregelt.
Todesfall KÖNNTE in absehbarer Zeit eintreten(2 Jahre).
Jetzt verstirbt der TE vorhergehend, wegen Fremdverschulden.
ZUM BEISPIEL; Wohnhaus brennt ab(Nachbar/Vermieter Schuldig)
und der TE kommt DABEI ums leben.
FRAGE; Wer bezahlt die Beerdigung, etc. und kann die FAMILIE des
verstorbenen TE bezüglich der Vermögenswerte des TE vom
"Todesverursacher" eine Entschädigung verlangen ??
Gruss
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Erbschaft durch Fremdverschulden(Todesfall)
1. Februar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 1. Februar 2010 | 12:56
Von
Status: Schüler (420 Beiträge, 91x hilfreich)
Erbschaft durch Fremdverschulden(Todesfall)
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 1. Februar 2010 | 13:12
Von
Status: Unbeschreiblich (48843 Beiträge, 17201x hilfreich)
Ja, der verursacher ist gegenüber den Erben für alle Schäden einschl. der Beerdigungskosten haftbar.
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#2
Antwort vom 1. Februar 2010 | 13:40
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2934x hilfreich)
Hallo HH,
aber sterben werden wir ja alle einmal - die Beerdigungskosten müßten also immer aufgebracht werden. Kann man dafür tatsächlich einen Dritten für haftbar machen?
Gruß, Sika0304
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"sika0304"
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#3
Antwort vom 1. Februar 2010 | 14:19
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 6x hilfreich)
quote:Das ist ja nicht einmal strafrechtlich ein Argument, oder doch? Man könnte es ja mal versuchen: Der Opa war doch sowieso schon klapprig!
aber sterben werden wir ja alle einmal
erweiterte Feuerbestattung?Zitat:Wohnhaus brennt ab
-- Editiert am 01.02.2010 14:21
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