Erbschaft durch Fremdverschulden(Todesfall)

1. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(420 Beiträge, 91x hilfreich)
Erbschaft durch Fremdverschulden(Todesfall)

Hallöchen,

...hab da mal ne Frage, ist vielleicht etwas ungewöhnlich;

TE ist Schuldenfrei, im Falle des Todes ist die Beerdigung (noch nicht)
geregelt.

Todesfall KÖNNTE in absehbarer Zeit eintreten(2 Jahre).

Jetzt verstirbt der TE vorhergehend, wegen Fremdverschulden.

ZUM BEISPIEL; Wohnhaus brennt ab(Nachbar/Vermieter Schuldig)
und der TE kommt DABEI ums leben.

FRAGE; Wer bezahlt die Beerdigung, etc. und kann die FAMILIE des
verstorbenen TE bezüglich der Vermögenswerte des TE vom
"Todesverursacher" eine Entschädigung verlangen ??

Gruss

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48843 Beiträge, 17201x hilfreich)

Ja, der verursacher ist gegenüber den Erben für alle Schäden einschl. der Beerdigungskosten haftbar.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2934x hilfreich)

Hallo HH,
aber sterben werden wir ja alle einmal - die Beerdigungskosten müßten also immer aufgebracht werden. Kann man dafür tatsächlich einen Dritten für haftbar machen?
Gruß, Sika0304

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"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12301.02.2010 16:32:26
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
aber sterben werden wir ja alle einmal
Das ist ja nicht einmal strafrechtlich ein Argument, oder doch? Man könnte es ja mal versuchen: Der Opa war doch sowieso schon klapprig!
Zitat:
Wohnhaus brennt ab
erweiterte Feuerbestattung?

-- Editiert am 01.02.2010 14:21

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