eingeschränktes Gewerbegebiet, Ta Lärm

22. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Willwisse
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
eingeschränktes Gewerbegebiet, Ta Lärm

Hallo….
Im Bebauungsplan steht unter baulicher Nutzung:
GEe, eingeschränkte Gewerbegebiet,
Zugelassen sind nur „ das Wohnen nicht wesentlich störende Betriebe" im Sinne #6 BauNVO.

Die Frage:
gelten in dem Bereich die Lärmwerte der TA Lärm für ein Gewerbegebiet oder für # 6 BauNvo ( Mischgebiet) ?

Danke für Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Nur 80 pro Monat
Neu

Darf's noch ne Frage mehr sein?

Sie haben ein Problem, viele Fragen, aber keinen Anwalt?

Mit der Frag-einen-Anwalt.de Flatrate können Sie unbegrenzt Fragen stellen und erhalten bereits in kurzer Zeit ausführliche, leicht verständliche Antworten von unseren Anwälten.
Details anschauen



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2099 Beiträge, 445x hilfreich)

Zitat (von Willwisse):
Zugelassen sind nur „ das Wohnen nicht wesentlich störende Betriebe" im Sinne #6 BauNVO

§ 6 BauNVO regelt Mischgebiete

es gelten also die Werte nach Nr. 6.1 d) der TA Lärm.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 283.216 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.285 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen