Hallo….
Im Bebauungsplan steht unter baulicher Nutzung:
GEe, eingeschränkte Gewerbegebiet,
Zugelassen sind nur „ das Wohnen nicht wesentlich störende Betriebe" im Sinne #6 BauNVO.
Die Frage:
gelten in dem Bereich die Lärmwerte der TA Lärm für ein Gewerbegebiet oder für # 6 BauNvo ( Mischgebiet) ?
Danke für Antwort
Mit freundlichen Grüßen
eingeschränktes Gewerbegebiet, Ta Lärm
22. Februar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 22. Februar 2023 | 12:27
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
eingeschränktes Gewerbegebiet, Ta Lärm
#1
Antwort vom 22. Februar 2023 | 12:54
Von
Status: Student (2099 Beiträge, 445x hilfreich)
ZitatZugelassen sind nur „ das Wohnen nicht wesentlich störende Betriebe" im Sinne #6 BauNVO :
§ 6 BauNVO regelt Mischgebiete
es gelten also die Werte nach Nr. 6.1 d) der TA Lärm.
Und jetzt?
Schon
283.216
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten