Ich möchte hinter einer vorhandenen Nachbargrenzwand Garage 2,5m hoch) eine eigene Grenzwand aus Ziegelstein errichten - in dem Bereich befindet sich meine Terrasse und ich möchte u.a. eine für uns ansehnliche Wand errichten.
Die Frage ist, wie hoch darf diese zweite Grenzwand sein? 2m oder 2,5 m? Bundesland ist Brandenburg.
Danke
-- Editier von higglow am 26.06.2017 09:57
Zweite Grenzwand hinter bereits bestehender Grenzwand
26. Juni 2017
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Frage vom 26. Juni 2017 | 09:57
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweite Grenzwand hinter bereits bestehender Grenzwand
#1
Antwort vom 27. Juni 2017 | 08:02
Von
Status: Lehrling (1995 Beiträge, 1544x hilfreich)
Laut Brandenburgischer Bauordnung gilt:
§ 55 BbgBO – Genehmigungsfreie Vorhaben
...
(6) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender Einfriedungen, Verkehrsanlagen, Stützmauern und Durchlässe:
1. Pfeiler oder Mauern mit nicht mehr als 1,50 m Höhe sowie sonstige Einfriedungen mit nicht mehr als 2 m Höhe, ausgenommen im Außenbereich,
Im Zweifel würde ich einfach mal bei zuständigen Bauamt nachfragen.
Und jetzt?
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