Sehr geehrte Damen und Herren,
wir (meine Frau, Kinder und ich sowie meine Schwiegereltern) beabsichtigen ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen zu erstehen. Momentan sind alle Wohnungen vermietet. Wir wollen aber das Haus komplett selbst nutzen. EG - Schwiegereltern; OG und DG wir selbst. Nun müssen wir die Mieter ja wegen Eigenbedarf kündigen (Laufzeit der Mietverträge noch nicht bekannt). Geht das so ohne weiteres?
Danke für die Hilfe
Gruß Haussucher
Kauf Mehrfamilienhaus und Eigennutzung
Verbaut?
Verbaut?
Das geht zwar immer mit dem Kündigen, aber ob das so einfach ist und ihre Gründe zwecks Eigenbedarfskündigung anerkannt werden (falls die Mieter vor Gericht gegen die Kündigung klagen), kann hier schwer beurteilt werden.
Grundsätzlich übernehmen Sie ja die Mietverträge so, wie sie geschlossen wurden.
Sie sollten sich auf jeden Fall vorher die Mietverträge ansehen. Vielleicht sind da Zeitmietverträge oder ein unkündbares Wohnrecht oder sonstiges vereinbart.
Die Kündigungsfrist hängt auf jeden Fall von der Länge der Mietdauer ab. Wenn der Mieter lange in einer Wohnung wohnt, alt ist oder schwanger oder z.B. kleine Kinder hat, kann es sein, das bei sozialer Abwegung eine Kündigung ihrerseits nicht akzeptiert wird.
Dann spielt es eine Rolle, ob das Haus vorher 1 Eigentümer gehörte oder jede Wohnung einem anderen. Wie sieht es aus, wurde das Haus mit staatlichen Wohnungsbaugeldern gebaut (§5-Schein nötig? Dann werden auch sie den brauchen, um dort wohnen zu können).
Liegt das Haus in einem Gebiet der sozialen Ordnung (z.B. bei Umwandlung 10 Jahre Kündigungsschutz für Mieter).
Sie sehen, lieber Haussucher, es gibt viele Gründe, die ihren Wünschen entgegenstehen könnten. Mein Tipp:
1. Mietverträge ansehen
2. mit den Mietern reden (denen übrigens die Wohnungen vorher angeboten worden sind?)
Viel Erfolg.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
22 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
23 Antworten
-
7 Antworten