Hallo,
Uns wurde vor einiger Zeit von einem Bauunternehmen ein Grundstück angeboten. Die Baufirma plante ein Doppelhaus zu bauen. Die Planung gefiel uns nicht, außerdem war uns das Grundstück zu teuer. Ich hatte den Mitarbeiter der Firma gebeten sich mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen und noch mal über den Preis zu reden. Daraus wurde nichts. Über Vermittlungsprovision wurde nie gesprochen.
Dann hatten wir den Eigentümer privat über Nachbahrschaftbefragung auswendig gemacht. Und ihm auch ein Angebot gemacht.
Erste Frage: Hat die Baufirma irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen uns?
Da gibt es aber noch ein Problem. Andere Makler hatten das Grundstück auch angeboten. Ich habe sogar noch ein Expose angefordert(Damals wußte ich noch gar nicht über Maklerverträge(stillschweigende). Im Anschreiben des Maklers wurde keine Maklerprovision erwähnt. Wir haben zwar noch nicht unterschrieben, aber ich mache mir Sorgen. Einige Makler haben meine Adresse wegen Anfragen anderer Objekte. Und die halbe Stadt weiß, dass das Grundstück zum Verkauf steht.
Zweite Frage: Haben die Makler in diesem Fall Anspruch auf Provision
Dritte Frage: Welche Überraschungen kann ich noch erleben, wenn es doch zum priv. Kauf kommen sollte. Kann ich mich jetzt irgendwie absichern?
Grundstückskauf + Baufirma + Makler
Der Makler, der dir das Expose übersandt hat, kann auf jeden Fall einen Anspruch erheben.
Mit den anderen Maklern hast du ja wegen dieses Grundstückes nicht Kontakt aufgenommen.
Mit dem Bauunternehmer hast du ja nur gesprochen, jetzt hängt es davon ab, inwieweit der einen Vertrag mit dem Grundstücksbesitzer hat zwecks Bebauung und Verkauf.
Hallo Sika,
muß ich die Maklerprovision auch zahlen wenn im Anschreiben nichts davon stand?
Gruß
Helga
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du bist an das Grundstück direkt über die Baufirma gekommen? Also erster Kontakt ohne Makler?
Dann hast du einen Makler kontaktiert wegen Exposé? Da hättest du dem Makler schon sagen müssen, dass du das Grundstück bereits kennst und du schon Kontakte zu der Baufirma hast.
Schreibe mir doch bitte mal, mit wem du zuerst Kontakt hattest, mit der Baufirma oder dem Makler.
Selbst wenn 20 Makler für den Verkauf des Grundstückes zuständig sind, darfst du nur 1 x Courtage bezahlen und zwar an dem Makler, mit dem du zuerst Kontakt hattest und der dir das Exposé geschickt hat.
Ja, auf das Grundstück wurde ich von der Baufirma A hingewiesen. Ob die BF mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen hat, oder nicht, das weiß ich nicht.
Nur ist das so, dass der Makler jetzt behauptet, dass der Eigentümer nur ihn beauftragt hat ein Angebot zu erstellen und zu verbreiten.
Der Makler arbeitet zusammen mit einem anderen Bauträger B, der mit dem Eigentümer befreundet ist. Der Makler verlangt keine Provision, nur müssten wir mit der BF B bauen, die nicht gerade günstig ist.
Ich gehe stak davon aus, das unsere Privatgespräche mit dem Eigentümer nicht mehr von Bedeutung sind.
Hallo Müller Helga,
da würde ich doch mal genauer nachhaken. Ich vermute, die Baufirma hat bereits einen Bauantrag gestellt der genehmigt wurde. Oft wird dann erst gebaut, wenn es Abnehmer gibt.
Eigentlich müßte der Grundstückseigentümer dann bereits die Baufirma sein, außer es gibt eine Vereinbarung mit dem Eigentümer. Das kann ja nur der Eigentümer sagen, ob er da irgendwelche Verbindungen eingegangen ist und das Grundstück nicht mehr frei verkaufen kann.
Wenn die Baufirma da ein Recht drauf hat durch Verträge, dann klappt es wirklich nur, wenn ihr über die kauft (Haus & Grundstück).
Eventuell solltet ihr dann Abstand nehmen und nach einem anderen Baugrundstück Ausschau halten. Dann müßt ihr aber immer aufpassen, ob das was ihr wollt dort auch als Bau erlaubt ist.
Nur eine grundsätzliche Anmerkung:
Wenn ein Makler Provision beansprucht, wird es nicht ausreichen, wenn er darauf hinweist, daß er einen Alleinauftrag des Eigentümers hat, welcher ihm die alleinigen Vermarktungsrechte zusichert.
Er muß in jedem Fall nachweisen, daß der Käufer gerade durch ihn (erstmalig) Kenntnis vom Kaufobjekt erhalten hat - die anderen Voraussetzungen wie Hinweis auf Provisionspflichtigkeit seiner Tätigkeit mal unterstellt.
Wenn der Eigentümer das Objekt absprachewidrig direkt am Makler vorbei anbietet, hat der Makler zwar wahrscheinlich einen Schadensersatzanspruch gegen den Eigentümer. Das braucht einen Käufer, der direkt auf das Angebot des Eigentümers hin gekauft hat, aber nicht zu interessieren.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
@ Wald-Hase
Gehört jetzt hier nicht rein, wollte dir nur folgendes mitteilen:
Eine Nachweisbestätigung sollte folgendes beinhalten:
Der Interessent verzichtet unwiderruflich auf die Einrede der Vorkenntnis des nachgewiesenen/ vermittelten Objektes.
Ohne diesen Zusatz kann der Makler einpacken.
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