Falsch eingebaute Innentüre - Bauherr reagiert nicht mehr

15. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
ip642492-37
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsch eingebaute Innentüre - Bauherr reagiert nicht mehr

Hallo zusammen.
Wir haben im Oktober 2019 eine Neubau-Eigentumswohnung zur Vermietung gekauft. Anfang 2022 schliff eine Innentüre an den Fliesen. Dies wurde dem Bauherr schriftlich mitgeteilt woraufhin ein Schreiner vor Ort war. Die Türe wurde abgeschliffen, doch dann trat das Problem wieder auf. Ergebnis: Die Zarge ist wohl falsch eingebaut und steht oben einen Finger breit von der Wand ab. Der Bauherr möchte die Türe nochmals abschleifen, was ja nicht das Problem behebt.
Ich habe dem Bauherr somit zunächst per Email auf seinen Vorschlag geantwortet, dass ich das nochmalige Abschleifen der Türe untersage. Gleichzeitig habe ich ihm eine Frist von ca. 5 Wochen gesetzt, um den Mangel zu beseitigen. Dies blieb unbeachtet und unbeantwortet.

Bleibt uns so vermutlich nur noch der Weg zum Anwalt.
Das Vorgehen wohl so:
Anwalt schreibt Bauherr an und setzt letztmalige Frist zur Nachbesserung. Lösung 1: Bauherr baut die Türe korrekt ein und zahlt die Anwaltsrechnung. -> Sehr unwahrscheinlich. Lösung 2: wir müssen Klagen.

Oder habe ich noch andere Chancen?


Danke im Voraus!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126933 Beiträge, 40731x hilfreich)

Gibt es auch eine Frage zum Thema des Forums (Baugenehmigung, Bebauungsplan, öffentliches Baurecht, privates Baurecht, Architekt...)



Zitat (von ip642492-37):
was ja nicht das Problem behebt.

Festgestellt durch wen konkret mit welcher Kompetenz genau?



Zitat (von ip642492-37):
Dies blieb unbeachtet und unbeantwortet.

Ja. weil die Mail wohl nicht angekommen ist ... das Gegenteil wird man nicht beweisen können ...
Ich empfehle, da mal auf gerichtsfeste Kommunikation umzusteigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2093 Beiträge, 443x hilfreich)

Hilfreich ist es, die üblichen Begriffe zu verwenden.

Wer oder was ist für dich der "Bauherr"?

0x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14566 Beiträge, 4501x hilfreich)

Hallo,

es ist nicht nachvollziehbar, wie die Tür 3 Jahre lang offenbar korrekt funktioniert hat, obwohl die Zarge falsch eingebaut sein soll. Ein wenig kann sich natürlich alles verändern (setzen), aber dann hätte das abschleifen sicher gereicht.
Hier ist eher zu vermuten, dass die Zarge erst kürzlich beschädigt wurde, was damit u.U. vom Eigentümer oder Mieter zu verantworten ist.

Zitat:
Wer oder was ist für dich der "Bauherr"?
Ich vermute mal die Baufirma (verwundert hat mich die Formulierung aber auch ein wenig).

Stefan

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17591 Beiträge, 5978x hilfreich)

Zitat (von ip642492-37):
Die Zarge ist wohl falsch eingebaut und steht oben einen Finger breit von der Wand ab.
Geht die Türe von alleine auf oder zu? Falls nicht, dann ist die Zarge richtig eingesetzt aber die Wand nicht im Lot. Ich denke ansonsten hättet ihr euch schon früher über eine Tür beschwert die sich immer von selbst bewegen würde.
In Neubauten ist es oft eher so, dass sich z.B. Böden noch heben oder senken oder Wände sich verziehen und Risse bekommen.
Zuerst sollte man sich kompetente Meinung einholen.
Dass die Zarge falsch eingebaut sei weil diese 1 Fingerbreit von der Wand abstehe ist jedenfalls keine Kompetente Aussage. Man muss schauen welcher Teil falsch ist, die Wand oder die Zarge. Der Teil der Zarge mit den Scharnieren muss nach allen Seiten hin im Lot sein. Das ist das Wichtige bei einer Tür.

Signatur:

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