Hallo,
wir wollten auf unserem Grundstück einen Carport errichten. Bei einer Voranfrage bei der Gemeinde wurde diese abgelehnt, da angeblich in dem Bebauungsplan diese nicht vorgesehen sind. Nun haben wir in die Baugenehmigung
unseres Grundstückes Einsicht genommen. Dabei haben wir geshen, daß unser Nachbar einen Carport genehmigt bekommen hat.
Kann es sein, daß unser Nachbar einen Carport bauen darf und wir nicht?
Kann man da irgend wie gegen vorgehen?
Vielen Dank im Voraus
R. Gutezeit
Carport Baugenehmigung
Genehmigungsfreie Vorhaben sind z.B. in der Bauordnung des Landes NRW nach §67 BauONW zu finden, dort können z.B. Wohngebäude mittlerer und geringerer Höhe errichtet werden, wenn
* das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht
* die Erschließung gesichert ist
* die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass ein Genhmigungsverfahren durchgeführt werden soll
* dann kann mit dem Bau einem Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde begonnen werden
Also, das Ganze einschicken, sich auf § 67BauONW beziehen und einen Monat später errichten, aber erst einmal schauen, was in dem Bebauungsplan steht!
Hoffe damit ein wenig geholfen zu haben....
lasst euch von einem qualifizierten arch od. bauing beraten, manche carports bedürfen einer genehmigung, manche sind genehmigungsfrei recht selten ist nix zulässig.
Oftmals kommt es auch auf den standort an.;-)
Hier braucht ihr wahrscheinlich hilfe vor ort, kann ihr abweichungen im baugebiet vom bebauungsplan belegen, habt ihr auch die möglichkeit vom bebauungsplan abzuweichen. hier wird dann die nähere nachbarschaft mit herangezogen, planunterschrift (zustimmung) ist erforderlich.
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