Aenderung Baugenehmigung Garage/Carport in Baden-Wuerttemberg

6. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Korte1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aenderung Baugenehmigung Garage/Carport in Baden-Wuerttemberg

Hallo,

ich habe eine Baugenehmigung für eine Doppelgarage in Baden-Württemberg. Ich möchte jetzt aber keine Garage, sondern ein Doppelcarport errichten. Zudem soll sich das Carport um ca. 2 m verschieben. Die Nachbarn sind einverstanden. Welchen Antrag muss ich stellen, damit ich mit den Vorarbeiten (Fundamente) beginnen kann? Gibt es dazu ein vereinfachtes Verfahren? Ich möchte zunächst die Bestaetigung haben bzgl. der Verschiebung, da ich aktuell noch nicht die Details zur Carportausführung habe. mit besten Gruessen Marcel Koerting




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2093 Beiträge, 443x hilfreich)

Sollte über eine Tektur machbar sein.
Für die geplante Verschiebung müssen aber die Grenzabstände und Abstandflächen geprüft werden.

Sprich denjenigen an, der die ursprünglichen Bauantragsunterlagen gemacht hat. Auch die Tektur muss durch einen bauvorlageberechtigten erstellt werden.

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#2
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Sollte über eine Tektur machbar sein.

:grins: Nachtragspläne wäre villeicht verständlicher für den TE.
Zitat (von Korte1):
Hallo,

ich habe eine Baugenehmigung für eine Doppelgarage in Baden-Württemberg. Ich möchte jetzt aber keine Garage, sondern ein Doppelcarport errichten. Zudem soll sich das Carport um ca. 2 m verschieben. Die Nachbarn sind einverstanden. Welchen Antrag muss ich stellen, damit ich mit den Vorarbeiten (Fundamente) beginnen kann? Gibt es dazu ein vereinfachtes Verfahren? Ich möchte zunächst die Bestaetigung haben bzgl. der Verschiebung, da ich aktuell noch nicht die Details zur Carportausführung habe. mit besten Gruessen Marcel Koerting

Ein Carport im öffentlichen Baurecht ist eine Garage. Das wäre nicht das Problem. Carports haben eine Typenstatik das passt. Garagen/Carports darf man im Rahmen der LBauO auch ohne Nachbargenehmigung an die Grenze bauen. Nur wenn man diese Vorschriften überschreitet, muss der Nachbar befragt werden. Z.B. den Standortwechsel könnte, muss aber nicht. Einfach beim Bauamt anrufen u. abklären ob und was man dort vorlegen muss. Es kann ein Nachtragsantrag nötig sein, also eine Änderung entgegen der Pläne der Baugenehmigung weil der Standort verschoben wird.

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