Kreditnehmer 2 zahlt nicht, was jetzt ?

13. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
mailsantam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Kreditnehmer 2 zahlt nicht, was jetzt ?

Hallo, wir haben folgendes Problem.
Meine Freundin hat mit einem "Freund" ein Kredit genommen. Sie ist Kreditnehmer 1 und er ist Kreditnehmer 2.
Das Problem ist der zahlt nicht mehr.
Meine Freundin war so naiv und hat ihm einfach geglaubt dass er immer zahlen wird. In diesem Sinne hat sie Ihm die Hälfte des Darlehns einfach bar ausgezahlt und noch dazu hat sie sich keine Sicherung verschaft. Das heißt , sie hat eigentlich keinen Nachweis darüber dass Sie Ihm das Geld gegeben hat. Das einzige was klar ist ist dass er eigentlich nirgendwo einen Kredit bekommen kann weil er vor einiger Zeit private Insolvenz durchgemacht hat. Für das Geld was er bekommen hat hat er sich ein Auto gekauft, was eigentlich das Ziel für Ihm war.
Jetzt überlegen wir was wir machen können, aber bis jetzt haben wir wirklich keine Ahnung was weiter.

Kann mann nicht einen Schuldeneintreiber beauftragen oder so ?
Für jeden Vorschlag werde ich dankbar.
Ich möchte ihm unterschreiben lassen dass er das Geld bekommen hat und dass er sich zur Zahlung verpflichtet.. bis jetzt habe ich aber überhaupt keine Ahnung wie so ein Schreiben aussehen sollte. Könnte mir jemand auch dazu etwas schreiben ?

Vielen Dank für jeden Vorschlag.




25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4888x hilfreich)

Zitat (von mailsantam):
Das heißt , sie hat eigentlich keinen Nachweis darüber dass Sie Ihm das Geld gegeben hat
Zitat (von mailsantam):
Kann mann nicht einen Schuldeneintreiber beauftragen oder so ?

Es ist schwierig etwas zu erfolgreich fordern, von den man keinen Nachweis hat, dass die Schuld besteht. Grundsätzlich fängt erstmal alles mit einer nachweislichen Inverzugsetzung an.

Zitat (von mailsantam):
Könnte mir jemand auch dazu etwas schreiben ?
Da dies gem. Forenregeln untersagt ist, schreib doch selbst was und stell es hier zur Diskussion rein.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36325 Beiträge, 6131x hilfreich)

Zitat (von mailsantam):
Ich möchte ihm unterschreiben lassen dass er das Geld bekommen hat
Wenn überhaupt, dann sollte sich deine Freundin sich über solch einen Brief Gedanken machen.
DU hast damit 0,nix zu tun.

Wer verlangt denn jetzt die Kreditrückzahlung?

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3012x hilfreich)

Und vor allem, was sagt der Schuldner dazu. Hat er sich irgendwie erklärt?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127980 Beiträge, 40900x hilfreich)

Zitat (von mailsantam):
Kann mann nicht einen Schuldeneintreiber beauftragen oder so ?

Die kosten Geld. Und dafür müssten auch erst mal entreibbare Schulden vorhanden sein. Also erst mal nicht ratsam.



Zitat (von mailsantam):
Ich möchte ihm unterschreiben lassen dass er das Geld bekommen hat und dass er sich zur Zahlung verpflichtet..

Da du gar keine Ansprüche hast, wird er das wohl nicht machen.



Zitat (von mailsantam):
Das Problem ist der zahlt nicht mehr.

Er hat also schon mal gezahlt? An wen und wie viel genau?



Als erstes wäre mal die Frage was genau überhaupt vereinbart ist und wie genau man das beweisen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mailsantam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die antworten .
Harry Van Sell

Zitat:
Er hat also schon mal gezahlt? An wen und wie viel genau?

Ja er hat schon 2 Raten bezahlt , und es war eine Überweisung.

Und ich habe etwas zusammengefasst dass er unterschreiben wird. Zu mindest hoffe ich dass es klappt.
Hier ist der Text , schreibt mir bitte etwas dazu:
............................................................................................
Schuldensbekenntniss mit Verpflichtung
Ich Peter Musterman geboren am XY.XY.19XY wohnhaft in Moment im Hotel X , bekenne mich bei vollem Verstand ohne Zwang und Drang ohne Einfluss von Betäubungsmittel aus freiem Willen, dass ich der Frau Musterfrau geboren am XY.xY.19XY auf Grund des zusammen abgeschlossenen Kreditvertrages Nr.: XYXYXYXYXY bei der XYXYXYXY Bank AG abgeschlossen am XY.XY.20XY die Hälfte plus 1000€ der geschuldeten Summe schuldig bin.
Die Hälfte des Darlehens habe ich am XY.XY.20XY in Bar ausgezahlt bekommen , und ein Monat später habe ich noch 1000€ noch dazu von Frau Musterfrau gewollt.
Die Höhe der geschuldeten Summe beträgt 19758,46 €.
Bis zum heutigen Datum wurden von mir 446,00 € bezahlt. Das entspricht genau 2 Raten.
Die restlichen Raten (Anzahl 87), die noch verbleiben werden von mir monatlich zum 06. Tag des Monats gemäß Ratenübersicht überwiesen.
Ratenübersicht :
19758,46 € – 446 € = 19.312,46 €
Von 6.7. 2020 bis 6.9. 2027 Rate 223 €
6.10.2027 Rate 134,46 €

Insgesamt Raten:
87 x 223 €
1 x 134,46 €

Somit verpflichte ich mich hier die monatliche Raten entsprechend der Ratenübersicht in jeder Lebenssitutation der Frau Musterfrau zu bezahlen, Tod ausgenommen.
Meine Monatliche Rate wird immer gemäß Ratenübersicht monatlich auf das Konto von Frau Musterfrau überwiesen.
Bei Änderung bezüglich der Bankverbindung werde ich per Schreiben , telefonisch oder auf andere Art und weiße von der Frau Musterfrau benachrichtigt und die Ratenzahlung somit an neue Bankverbindung anpassen.
Bankverbindung
Sparkasse xxxxxxxx
Kontoinhaber: Musterfrau
IBAN: DE7xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
BIC: Bxxxxxxxxxxxxx

Alle Beteiligten bestätigen mit der Unterschrift dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen.

Es gibt 3 Ausführungen dieses Bekenntnisess, jeder der Beteiligten bekommt ein Original.



Datum / Ort :
Unterschrift / Unterschrift : ………………………… ………………………….

Zeuge / Unterschrift:


...........................................................................................................................................
Was sagt ihr dazu ?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36325 Beiträge, 6131x hilfreich)

Nun ja.
Was ist denn, wenn Herr Mustermann darüber nur lacht?
Was macht Frau Mustermann dann? Was denkt ihr euch als nächsten Schritt/als Konsequenz?

Es bleibt die Frage, was die kreditgebende Bank an Frau Mustermann geschrieben hat.
Will die Bank evtl. von Kreditnehmer 2 das Geld, was Nr. 1 nicht zahlt?

Haften beide gesamtschuldnerisch? Was steht im Kredit-Vertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mailsantam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja , es besteht Gesamtschuldnerische Haftung für den Gesamtkreditbetrag zuzüglich aller im Laufe der Kreditabwicklung entschtehenden weiteren Zinsen, Gebühren und Kosten.

Was die Raten angeht , die werden vom Konto meiner Freundin abgebucht, also das ist schon mal "gut".
Zum Glück ist sie nicht arbeitslos, und somit kommt es nicht zu Zahlungsverzug.

Wenn er darüber lacht und nicht unterschreibt dann wird es schwieriger es so zu veranstalten ohne sich strafbar zu machen. Und ganz ehrlich , ich bin nicht so einer. Das ist unter meine Würde. Ich würde eigentlich nie etwas derartiges machen.

Aber dann brauchen wir wahrscheinlich einen Anwalt und einfach Anklage zu erheben. Bzw. vielleicht erstmal etwas außergerichtliches vereinbaren und wenn er es immer noch nicht klappt dann wird halt Gerichtsvollzieher in die ganze Sache miteinbezogen. Ich weis nicht .. so stelle ich es mir vor.

Die Beweislage ist so :
-Er steht als Kreditnehmer 2 im Vertrag drin
-er hat 2 Raten gezahlt (wenn er also kein Geld bekommen hat , warum würde er ihr das Geld dann zahlen) so denke ich
-und es gibt Kontoauszug wo steht wie viel hat meine Freundin abgehoben
-Er hat Teil das Geldes für sein Kredit was er für sein Auto abzahlen muss benutzt






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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36325 Beiträge, 6131x hilfreich)

Zitat (von mailsantam):
Wenn er darüber lacht und nicht unterschreibt dann wird es schwieriger es so zu veranstalten ohne sich strafbar zu machen.
Deine Freundin macht sich doch absolut nicht strafbar, wenn sie dort auch die Konsequenz reinschreibt. Sie sollte ihm doch vor Augen führen, wie es weitergeht, wenn er nicht freiwillig und regelmäßig zahlt.

zb Fristsetzung, Mahnbescheid bei Verzug, rechtliche Schritte bei Nichtbeachtung...
Das kann bis zu einem Titel gehen--- ist seine Schuld dann tituliert, kann deine Freundin bis zu 30 Jahre lang bei ihm *anklopfen* und ihr Geld eintreiben bzw. eintreiben lassen.

Das alles ist legal, gebräuchlich und führt auch oft zum Erfolg.
Ich habe nicht an irgendwelche Straftaten gedacht...

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mailsantam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Jetzt noch 2 Fragen.
1 - Darf man auch Viedoaufnahmen aus der Bank als Beweis anfordern und Nutzen ?
Weil , damals hat Sie das Geld abgehoben( Datum, Uhrzeit ist leicht feststellbar ) und in der Bank ihm den Umschlag mit 10K€ direkt ohne Umweg gegeben.
2 - Kann mann die betroffene Bank Gerichtlich dazu verpflichten den Kredit auf 2 Separate Kredite zu splitten ?
Natürlich 50% - 50%.... würde es gehen ? weil eigentlich sind die Konditionen was die bekommen haben aus meiner Sicht eine Frechheit . Die haben 20K€ genommen und müssen 37K€ zurückzahlen.

Aber ich möchte nur dass das Arschl.... nichts mehr mit uns zu tun hat...oder andersrum.. egal..



-- Editiert von mailsantam am 14.06.2020 13:36

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36325 Beiträge, 6131x hilfreich)

zu 1. Anfordern/verlangen darf man alles. Ob die Bank mitspielt, und wann das dann zum Tragen käme...weiß niemand. Ich tendiere zu nein.
zu 2. Ich meine, das kann man nicht. Der Kredit läuft auf beide Namen und lautet auch gesamtschuldnerisch. Die Bank hält sich an den, der zahlen kann. Für die gesamte Kreditrückzahlsumme.

Ob die Konditionen eine Frechheit sind, hätte man vor Abschluss des Vertrages prüfen können.
Mit hohen Zinsen+kleinen Raten+langer Laufzeit kann das bei Verbraucherkrediten schon hinkommen.

Evtl. hat deine Freundin einfach gar nichts geprüft und war vollkommen naiv und gutgläubig. Jemandem, der schon insolvent war/ist und selbst keinen Kredit mehr bekommt, auch noch Bargeld in dieser Höhe in die Hand zu drücken, grenzt ja an ***

Zitat (von mailsantam):
Aber ich möchte nur dass das Arschl.... nichts mehr mit uns zu tun hat...oder andersrum.. egal..
Das wird wohl nichts werden--- es sei denn, deine Freundin zahlt alles bis auf die 446,- selbst zurück.
So blond sollte sie nicht sein....

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mailsantam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
also , es ist gut gelaufen .
Der Man hat die Schuldensbekenntnis mit Zahlungsverpflichtung unterschrieben. Juppiii
Jetzt frage ich mich nur was ist üblicher Vorgang bei Nichtzahler. Die Sache ist Die, wenn er zum beispiel 2 mal nicht bezahlt , ist es angebracht gleich eine Anklage machen ? Wie ist es in der Regel ?

Danke :)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36325 Beiträge, 6131x hilfreich)

Zitat (von mailsantam):
14.6.2020 / 08:27
Also wirklich---- keiner hat für deinen Entwurf etwas zur Änderung vorgeschlagen. Du hast es ihm also heute so vorgelegt.
Und schwupps hat er das unterschrieben. Heute abend lacht er sicher darüber.

Hältst du uns eigentlich für ein bisschen blöd?

Ja, frag dich, wie es weitergeht. :zoff:

btw. Es würde *Schuldanerkenntnis* heißen.


0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 4604x hilfreich)

Zitat (von mailsantam):
Hallo,
also , es ist gut gelaufen .
Der Man hat die Schuldensbekenntnis mit Zahlungsverpflichtung unterschrieben. Juppiii
Jetzt frage ich mich nur was ist üblicher Vorgang bei Nichtzahler. Die Sache ist Die, wenn er zum beispiel 2 mal nicht bezahlt , ist es angebracht gleich eine Anklage machen ? Wie ist es in der Regel ?

Und was will man jetzt mit diesem "Schuldbekenntnis" anfangen?

Er sollte beim einem Notar ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschreiben - dann hat man einen vollstreckbaren Titel.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mailsantam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielleicht hat es so wie Du es schreibst keine große rechtliche Gültigkeit.
Das weißt er aber nicht. Und wir wollen damit dass erreichen dass er jetzt weiß dass er schriftlich bestätigt hat das er das Geld Schuldet. Somit hat er auch das Gefühl dass er zahlen MUSS. Das nächste ist , somit haben wir zumindest Etwas womit seine Schuld nachweisbar ist, also als Beweis ist es nicht schlecht... Denke ich.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mailsantam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von mailsantam):
14.6.2020 / 08:27
Also wirklich---- keiner hat für deinen Entwurf etwas zur Änderung vorgeschlagen. Du hast es ihm also heute so vorgelegt.
Und schwupps hat er das unterschrieben. Heute abend lacht er sicher darüber.

Hältst du uns eigentlich für ein bisschen blöd?

Ja, frag dich, wie es weitergeht. :zoff:

btw. Es würde *Schuldanerkenntnis* heißen.


Warum für blöd???
Er hat auch eine weitere Rate gleich bezahlt.
Scheinbar möchte er bezahlen.
Zuerst hat er gezögert zu unterschreiben aber es ist ja im Endeffekt genau das selbe was er mit meine Freundin vereinbart hat. Kurz und knapp , 50/50 .

Und nein , es ist nicht das selbe was ich hier gepostet habe. Wir haben es anders geschrieben aber im Endeffekt ist es das selbe.

Und weil sich keiner Mühe gegeben hat etwas dazu zu schreiben , und das Forum hier keine Rechtsberatung ist, und sie wahrscheinlich keine 2. Schons dazu hätte und weil ich es erst vor ein par Tagen erfahren habe und ich ihn auch persönlich kenne und er mich auch und heute sollte er die nicht bezahlte Raten bezahlen ja.. deshalb haben wir ihm es so vorgelegt.

Und falls es zu Gericht kommt.
Ist die Überschrift egal. Es zählt das was drin steht. Dass ich nich in Deutschland Deutsch gelernt hatte wird es vor Gericht entschuldigen. Falls es dazu kommt.

Wie es weitergeht entscheidet jetzt er selbst, wir haben ja unseren Beweis.

Klar er kann drauf schei...en aber dann ziehen wir , bzw. sie Konsequenzen. Anwalt , Anklage usw.... ob es was bringt oder nicht. Was hat sie schon zu verlieren? Sie muss ja zahlen so oder so. Ich bezahle Selbstbeteiligung bei Versicherung und dann wird schon was rauskommen.

Viel mehr Möglichkeiten haben wir nicht.
So sehe ich das ganze.

Jetzt bin ich gespannt was für Schlauheiten als Antwort kommen. Es waren ja genau 2 hilfreiche Antworten hier.




-- Editiert von mailsantam am 14.06.2020 21:36

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2579 Beiträge, 751x hilfreich)

Zitat (von mailsantam):
Hallo,
also , es ist gut gelaufen .
Der Man hat die Schuldensbekenntnis mit Zahlungsverpflichtung unterschrieben. Juppiii
Jetzt frage ich mich nur was ist üblicher Vorgang bei Nichtzahler. Die Sache ist Die, wenn er zum beispiel 2 mal nicht bezahlt , ist es angebracht gleich eine Anklage machen ? Wie ist es in der Regel ?

Danke :)


Eine Anklage schreibt der Staatsanwalt. Schulden nicht zu zahlen ist keine Straftat.

Wenn er nicht zahlt kann die Freundin sich einen Titel besorgen und pfänden. Sie muss die Kosten dafür vorstrecken. Erfolg ist fraglich zumal der Mann wohl offenbar obdachlos ist.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mailsantam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:


Eine Anklage schreibt der Staatsanwalt. Schulden nicht zu zahlen ist keine Straftat.

Wenn er nicht zahlt kann die Freundin sich einen Titel besorgen und pfänden. Sie muss die Kosten dafür vorstrecken. Erfolg ist fraglich zumal der Mann wohl offenbar obdachlos ist.


Nein, er ist nicht obdachlos, er arbeitet und er war schon mindestens 10 Jahre nicht arbeitslos. Eigentlich ist er ein guter Mensch.

Die ganze Sache sieht hier , wenn ich es alles so lese , viel dramatischer als sie vielleicht ist. Mir ging es in erster Linie um etwas in der Hand gegen ihn zu haben falls er wirklich weiterhin nicht zahlt.

Er hat Corona als ausrede benutzt, obwohl sein Gehalt nicht schlecht war, er kaum Miete zahlt weil er eigentlich im Hotel wohnt Und hat natürlich auch die Persönlichkeit meiner Freundin ausgenutzt. Jetzt wo er weiß das ich auch darüber weiß wird er vermutlich nicht das selbe Spiel wieder abziehen. Aber mal gucken.

Kannst du mir noch näher schreiben wie es mit dem Titel funktioniert und was für Kosten dafür ungefähr anfallen bitte ?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1408 Beiträge, 528x hilfreich)

Zitat (von mailsantam):
ch bezahle Selbstbeteiligung bei Versicherung und dann wird schon was rauskommen.


Für die Versicherung deiner Freundin?

Denn deine wird sicher keine Kosten für einen Prozeß deiner Freundin übernehmen ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 4604x hilfreich)

Zitat:
Kannst du mir noch näher schreiben wie es mit dem Titel funktioniert und was für Kosten dafür ungefähr anfallen bitte ?

Die einfachste Möglichkeit hatte ich bereits geschrieben - ansonsten Mahnbescheid.
Zitat:
Er sollte beim einem Notar ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschreiben - dann hat man einen vollstreckbaren Titel.



-- Editiert von cruncc1 am 14.06.2020 22:19

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36325 Beiträge, 6131x hilfreich)

Zitat (von mailsantam):
Und falls es zu Gericht kommt.
Ist die Überschrift egal. Es zählt das was drin steht. Dass ich nich in Deutschland Deutsch gelernt hatte wird es vor Gericht entschuldigen.
Das wiederum glaubst auch nur du.
Und gern nochmal: DICH geht das gar nichts an. DEINE Versicherung wird in solcher Sache gar nichts tun. Denn es betrifft DICH ja nicht. Deine Freundin ist die Geprellte.
Oder du hast auch hier geflunkert und du selbst bist die geprellte Freundin.

aber:
Wenn der Typ regelmäßig und die vereinbarte Rate zahlt, ist alles paletti.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mailsantam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein , ich bin save. Ich habe kein Mist gebaut. Es gibt auch kein gemeinsames Bankkonto.

Und ja , im Grunde hat es mit mir schon etwas zu tun.

Sie bedeutet mir sehr viel. Klar Ich hätte auch Schluss machen können. Das hätte wahrscheinlich jeder andere gemacht.
Aber was hätte denn Sie für eine Zukunft?
Sie hätte ausziehen müssen, oder ich.
Fall 1. Sie würde erstmal eine Wohnung finden müssen. Dann braucht sie in der Regel min. 3 Kaltmieten + Kaution. Sie hat keine Möbel, also auch das käme dazu.
Fall 2 Ich würde ausziehen, ich hätte kein großes finanzielles Problem damit. Aber in beiden Fällen würde sie neben bei die Rate zahlen müssen. Und ihr Verdienst ist nich 3000€. Somit würde früher oder später ihr Konto überzogen oder die Raten nicht bezahlt . Das würde dann zu weiteren Problemen führen und irgendwann in den nächsten 10 Jahren würde sie auf der Straße landen.

Und wenn jeder vor Problemen weglaufen würde, hätten wir keine Familien in Deutschland.

Immer hin hat Sie begriffen was für eine ******* sie gebaut hat und möchte das ganze ausbügeln. Sie hat am Mittwoch Probetag wegs Minijob, und sie möchte schnellst möglich den Kredit abzahlen. In cca. 3 Jahren sollte es dann alles abbezahlt sein , und der andere zahlt ihr dann noch weitere 60 Monate 223€, hoffe ich zu mindest, problemlos weiter.
Ich habe uns noch eine Schons gegeben , und mit strapaziertem Vertrauen hoffe ich das alles gut wird.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Einschreiben senden mit Zahlungsaufforderung der gesamten Summe, da er nicht fristgerecht zahlte. Dann Mahnbescheid schicken. Widerspricht er, dann Klage Amtsgericht. Widerspricht er nicht, bekommst du Versäumnistitel. Dann Gerichtsvollzieher beauftragen.

Geld scheint er nicht zu haben. Diese neue Forderung kann ihm in seiner Wohlverhaltungs-Phase stören und seine ganze Entschuldung zu nichte machen. Ist viel Schreiberei. Scheint, dass ihr nicht viel Ahnung davon habt. Rechtsanwalt zu beauftragen kostet Geld. Nicht dass ihr mit dem Schinken nach der Wurst dann werft!

Er schuldet euch 13.380 € noch? Illusion, dass er zahlt. Teures Lehrgeld.

-- Editiert von Trailor85 am 26.06.2020 15:15

-- Editiert von Trailor85 am 26.06.2020 15:18

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127980 Beiträge, 40900x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Einschreiben senden mit Zahlungsaufforderung der gesamten Summe, da er nicht fristgerecht zahlte. Dann Mahnbescheid schicken. Widerspricht er, dann Klage Amtsgericht. Widerspricht er nicht, bekommst du Versäumnistitel. Dann Gerichtsvollzieher beauftragen.

Kompletter Unfug.

Einschreiben senden dürfte bei Obdachlosen schon mal nicht funktionieren.
Eine Zahlungsaufforderung mit der gesamten Summe wäre schon strafrechtlich relevant, es darf nur die offene Summe und Schadenersatz gefordert werden.
Wenn der Schuldner einem Mahnbescheid widerspricht, braucht man nicht zu klagen, es kann direkt das Verfahren eingeleitet werden (muss auf dem Antrag angekreuzt werden)
Wenn man einem Mahnbescheid nicht widerspricht, beantragt der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid, wird auch dem nicht widersprochen, kann man den Gerichtsvollzieher beauftragen.



Zitat (von Trailor85):
Scheint, dass ihr nicht viel Ahnung davon habt.

Du auch nicht.



Zitat (von mailsantam):
Und weil sich keiner Mühe gegeben hat etwas dazu zu schreiben

Das ist schon irgenwie unverschämt - man sollte bedenken das es Leute gibt die tagsüber nicht nur einer geregelten Arbeit nachgehen, sondern auch ein intaktes Sozialleben haben und deshalb nicht sofort wenn sie zu Hause sind die Foren hier durchforsten ...



Zitat (von mailsantam):
Und falls es zu Gericht kommt.
Ist die Überschrift egal. Es zählt das was drin steht.

Stimmt.



Zitat (von mailsantam):
Dass ich nich in Deutschland Deutsch gelernt hatte wird es vor Gericht entschuldigen. Falls es dazu kommt.

Das nenne ich jetzt mal eine sehr optimistischen Theorie...



Zitat (von mailsantam):
ob es was bringt oder nicht. Was hat sie schon zu verlieren?

Wenn er z.B. noch 15.000 EUR schulden würde, wären es um die 3.300 EUR Kosten welche die Freundin für die erste Instanz aufbringen müsste. Und die verloren wären wenn er nicht zahlt.
Bei 5000 EUR wären noch so um die 1.600 EUR fällig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mailsantam
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat:

Einschreiben senden dürfte bei Obdachlosen schon mal nicht funktionieren.
Eine Zahlungsaufforderung mit der gesamten Summe wäre schon strafrechtlich relevant, es darf nur die offene Summe und Schadenersatz gefordert werden.
Wenn der Schuldner einem Mahnbescheid widerspricht, braucht man nicht zu klagen, es kann direkt das Verfahren eingeleitet werden (muss auf dem Antrag angekreuzt werden)
Wenn man einem Mahnbescheid nicht widerspricht, beantragt der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid, wird auch dem nicht widersprochen, kann man den Gerichtsvollzieher beauftragen.


Ich weiß nicht wie das zählt aber er wohnt in Hotel nicht als Gast sondern als Arbeitnehmer. Also ich weiß leider nicht wie es bei ihm läuft aber angemeldet muss er sein. Daher denke ich mir er muss auch einen Mietvertrag haben. Grund , keine Anmeldebescheinigung = Keine Steuernummer . Soweit ich weiß bekommt mann Anmeldebescheinigung nur nach dem mann vorliegt Mietvertrag oder ähnliches.
Und ich habe gesehen dass bei seine Eingangstür ins Gebäude , an der Wand, Briefkasten angebracht sind.
Also ich denke per Post könnte es problemlos funktionieren.

Zitat:

Das ist schon irgenwie unverschämt - man sollte bedenken das es Leute gibt die tagsüber nicht nur einer geregelten Arbeit nachgehen, sondern auch ein intaktes Sozialleben haben und deshalb nicht sofort wenn sie zu Hause sind die Foren hier durchforsten ...


Ok, da hast du wirklich Recht , aber zur meiner Verteidigung, ich war damals ein wenig in Zeitdruck, Panik und auch voller Wut.
Und Nochmals wirklich vielen vielen Dank dass DU etwas brauchbares dazu geschrieben hast. Auch jetzt , es ist immer gut etwas neues dazu zu erfahren. Wirklich Danke Harry van Sell

Zitat:

Zitat:
Dass ich nicht in Deutschland Deutsch gelernt hatte wird es vor Gericht entschuldigen. Falls es dazu kommt.

Das nenne ich jetzt mal eine sehr optimistischen Theorie...


Na ja , ich gebe mein bestes und ja , es ist vielleicht nur eine Theorie, aber ich weis dass die Gerichte hier in DE nicht NUR das Gesetz ausüben, sondern die Richter auch deren Hirn benutzen.

Nur so neben bei Ich bin nur 6 Jahre in DE und ich hatte weder DE Kurs noch Deutschunterricht. Eigentlich habe ich das meiste aus dem Fernseher gelernt.



Zitat:

Wenn er z.B. noch 15.000 EUR schulden würde, wären es um die 3.300 EUR Kosten welche die Freundin für die erste Instanz aufbringen müsste. Und die verloren wären wenn er nicht zahlt.
Bei 5000 EUR wären noch so um die 1.600 EUR fällig.


Ich weiß nicht was alles dann so fällig wird aber sie hat Rechtsschutzversicherung, das sollte die meisten Kosten decken... zu mindest hoffe ich dass es auch so ist.

Und jetzt ne Neuigkeit
Inzwischen haben wir die Bank angerufen und wir versuchen am Ende des Jahres den Vertrag splitten.
Die Bankangestellte hat sich so geäußert dass es dann möglich wäre. Also mal gucken.

Auf jeden Fall , wenn ich die ganzen Infos aus Foren , Internet usw. global auswerten soll , sieht die Ganze Sache
nicht so schwarz aus . Falls wir Anwalt einschalten sollten , sind die Chancen nicht so negativ. Denke ich zu mindest bis jetzt.

Und das nächste , wir wissen nicht ob es jetzt schon Sinn macht , aber wir überlegen dass wir mit Anwalt die ganze Sache besprechen, und dann ggf. sofort reagieren. Was halltest du Harry van Sell davon ?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127980 Beiträge, 40900x hilfreich)

Zitat (von mailsantam):
Ich weiß nicht wie das zählt aber er wohnt in Hotel nicht als Gast sondern als Arbeitnehmer.

Dann könnte das mit der Post klappen.



Zitat (von mailsantam):
Eigentlich habe ich das meiste aus dem Fernseher gelernt.

Dafür ist das Deutsch echt gut.



Zitat (von mailsantam):
aber sie hat Rechtsschutzversicherung,

Gut.



Zitat (von mailsantam):
Die Bankangestellte hat sich so geäußert dass es dann möglich wäre.

Da muss der zweite dann aber auch zustimmen.



Zitat (von mailsantam):
Und das nächste , wir wissen nicht ob es jetzt schon Sinn macht , aber wir überlegen dass wir mit Anwalt die ganze Sache besprechen, und dann ggf. sofort reagieren. Was halltest du Harry van Sell davon ?

Da würde ich erst mal die Rechtsschutzversicherung anrufen, oft haben die Vertragsanwälte für kostenfreie Erstberatungen.

Ansonsten kann es durchaus nützlich sein, das ganze von einem Anwalt betrachten zu lassen. Ich würde das auf eigene Kosten erst machen lassen, wenn er nicht zahlt oder die Vertragsänderung ansteht.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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