Guten Tag,
folgender Fall, der sehr interessant ist:
Kreditnehmer „K" nimmt bei Bank „B", die mit der Bausparkasse „BS" zusammenarbeitet, Baufinanzierungskredit mit gleichbleibenden monatlichen Zinsbelastungen auf. Der Kredit wird noch nicht getilgt, B zieht monatlich den vereinbarten Zins vom Girokonto von K ein. B ist im Grundbuch eingetragen. K spart bei BS in monatlichen gleichbleibenden Raten sowie teils monatlichen Sonderzahlungen in den Bausparvertrag ein, bis zur Zuteilung des Bauspardarlehens. Unmittelbar vor dieser Zuteilung prüft BS nochmals die Kreditwürdigkeit von K anhand von Gehaltsnachweisen und Ausgaben, trotz vorhandener Grundschuld für B für das eingetragene Pfandobjekt „Neubau". BS fordert von K eine „Sicherungsvereinbarung", aus der hervorgeht, dass B die Grundschuld für BS treuhänderisch mitverwaltet und lässt diese von K unterschreiben.
Nach erfolgreicher Prüfung der Kreditwürdigkeit erfolgt Zuteilung des Bausparvertrages und hierdurch wird, durch Auszahlung des Bauspardarlehens sowie der angesparten Bausparsumme, der Kredit bei B abgelöst und die monatliche Zinsbelastung an B entfällt.
B verlangt von K eine Bankgebühr wegen der Ablösung des Kredits und für treuhänderische Verwahrung und Verwaltung für BS und belastet mit dieser Gebühr das Girokonto von K, verweist hierfür auf ihr Preis- u. Leistungsverzeichnis.
In vorgenannter Sicherungsvereinbarung wird eine solche Bankgebühr für treuhänderische Aufgaben nicht aufgeführt.
Im Darlehensvertrag zwischen BS und K wird unter Kosten der Begriff „Sicherstellungskosten" aufgeführt.
Wäre eine solche treuhänderische Gebühr rechtens? Was meinen Sie?
-- Editiert von Moderator topic am 18. Oktober 2024 15:42
Baufinanzierung - Treuhandgebühr bei Darlehensablösung für treuhänderische Verwahrung und Verwaltung
16. Oktober 2024
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Frage vom 16. Oktober 2024 | 12:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Baufinanzierung - Treuhandgebühr bei Darlehensablösung für treuhänderische Verwahrung und Verwaltung
#1
Antwort vom 16. Oktober 2024 | 13:14
Von
Status: Unbeschreiblich (128063 Beiträge, 40918x hilfreich)
ZitatWäre eine solche treuhänderische Gebühr rechtens? Was meinen Sie? :
Kommt ganz darauf an, ob diese Kosten vertraglich wirksam vereinbart sind.
ZitatIn vorgenannter Sicherungsvereinbarung wird eine solche Bankgebühr für treuhänderische Aufgaben nicht aufgeführt. :
Es dürfte ausreichend sein, wenn das Preis- / Leistungsverzeichnis rechtlich wirksam einbezogen wurde.
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