Baufinanzierung - Treuhandgebühr bei Darlehensablösung für treuhänderische Verwahrung und Verwaltung

16. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Inaeich
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Baufinanzierung - Treuhandgebühr bei Darlehensablösung für treuhänderische Verwahrung und Verwaltung

Guten Tag,

folgender Fall, der sehr interessant ist:

Kreditnehmer „K" nimmt bei Bank „B", die mit der Bausparkasse „BS" zusammenarbeitet, Baufinanzierungskredit mit gleichbleibenden monatlichen Zinsbelastungen auf. Der Kredit wird noch nicht getilgt, B zieht monatlich den vereinbarten Zins vom Girokonto von K ein. B ist im Grundbuch eingetragen. K spart bei BS in monatlichen gleichbleibenden Raten sowie teils monatlichen Sonderzahlungen in den Bausparvertrag ein, bis zur Zuteilung des Bauspardarlehens. Unmittelbar vor dieser Zuteilung prüft BS nochmals die Kreditwürdigkeit von K anhand von Gehaltsnachweisen und Ausgaben, trotz vorhandener Grundschuld für B für das eingetragene Pfandobjekt „Neubau". BS fordert von K eine „Sicherungsvereinbarung", aus der hervorgeht, dass B die Grundschuld für BS treuhänderisch mitverwaltet und lässt diese von K unterschreiben.

Nach erfolgreicher Prüfung der Kreditwürdigkeit erfolgt Zuteilung des Bausparvertrages und hierdurch wird, durch Auszahlung des Bauspardarlehens sowie der angesparten Bausparsumme, der Kredit bei B abgelöst und die monatliche Zinsbelastung an B entfällt.

B verlangt von K eine Bankgebühr wegen der Ablösung des Kredits und für treuhänderische Verwahrung und Verwaltung für BS und belastet mit dieser Gebühr das Girokonto von K, verweist hierfür auf ihr Preis- u. Leistungsverzeichnis.

In vorgenannter Sicherungsvereinbarung wird eine solche Bankgebühr für treuhänderische Aufgaben nicht aufgeführt.

Im Darlehensvertrag zwischen BS und K wird unter Kosten der Begriff „Sicherstellungskosten" aufgeführt.

Wäre eine solche treuhänderische Gebühr rechtens? Was meinen Sie?

-- Editiert von Moderator topic am 18. Oktober 2024 15:42




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128063 Beiträge, 40918x hilfreich)

Zitat (von Inaeich):
Wäre eine solche treuhänderische Gebühr rechtens? Was meinen Sie?

Kommt ganz darauf an, ob diese Kosten vertraglich wirksam vereinbart sind.



Zitat (von Inaeich):
In vorgenannter Sicherungsvereinbarung wird eine solche Bankgebühr für treuhänderische Aufgaben nicht aufgeführt.

Es dürfte ausreichend sein, wenn das Preis- / Leistungsverzeichnis rechtlich wirksam einbezogen wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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