Ich habe neulich mein Auto in die Werkstatt gegeben zum TÜV und einigen Reperaturen dafür.
Da es eine warscheinlich hohe Rechnung wird, gab man mir die Genehmigung die Summe in drei Raten zu bezahlen.(mündlich)Als ich nun mein Auto aus der Werkstatt abholen wollte, sagte man mir die ganze Summe bitte auf einmal. Es summierte sich auf etwas über 800€. Ich bin arbeitslos, bekomme 590€. Wie soll ich jemals diese Summe aufbringen. Dürfen die einfach das Auto einbehalten ? Das kann ich mir nie wieder abholen, wie denn ? Drei Raten hätte ich hinbekommen. Muß ich jetzt auf mein Auto verzichten ?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen ? Bitte heft mir Vielen Dank MfG Roosi
Bekomme mein Auto nicht aus Werkstatt zurück
3. November 2003
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Frage vom 3. November 2003 | 22:23
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 13x hilfreich)
Bekomme mein Auto nicht aus Werkstatt zurück
#1
Antwort vom 4. November 2003 | 09:26
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 150x hilfreich)
Ja, die dürfen das Auto einfach einbehalten, wenn Sie das Unternehmerpfandrecht zur Sicherung der Forderung ausüben.
In Ihrem Fall problematisch, weil ratenzahlungszusage. Aber: Beweisproblem!
Mit freundlichen Grüßen
D.P.M. Sevriens
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