Hallo zusammen,
vor 14 Tagen habe ich mein altes Auto verkauft.
Das Auto habe ich abgemeldet und wollte es eigentlich zu einem Schrottplatz bringen.
Zufällig kam an diesem Tag ein potentieller Käufer vorbei und ich einigte mich mit ihm auf einen Betrag von 90,- Euro.
Der Käufer wollte das Auto am nächsten Tag abholen kommen.
Am nächsten Tag kam er, wir füllten handschriftlich einen Kaufvertrag aus und ich gab ihm, naiv wie ich bin, bereits Fahrzeugschein- und brief (Anzahlung von 60,- Euro wurde dabei geleistet), da er das Auto dann anmelden und am nächsten Tag holen wollte. Leider ist mir, als er weg war aufgefallen, dass er die Adressdaten auf dem Kaufvertrag nicht ausgefüllt hatte. Ich habe somit gar nichts vom Käufer und welch Wunder, er hat sich seit 14 Tagen nicht gemeldet.
Nun zu meinem Problem: Ich habe ein Auto auf meinem Hof stehen, welches ja jetzt nicht mehr mir gehört, abgemeldet ist, keiner abholt und ich den Käufer nicht kenne.
1. Wie kann ich dem "Käufer" eine Frist setzen bzw. wie lange muss ich den Wagen auf meinem Hof stehen lassen, bis ich davon ausgehen kann, das er nicht mehr abgeholt wird?
2. Wenn ich das Auto verschrotten lasse (wird ohne Papiere schwer genug), kann er dann Schadenersatzansprüche stellen?
Ich gehe zwar stark davon aus, dass der Käufer es nur auf die Papiere abgesehen hat aber man weiß ja nie.
Hoffe mein Problem ist deutlich geworden. Sollte noch jemand einen Tipp haben, wie ich das Auto anschließend loswerde ohne Papiere wäre ich ebenfalls dankbar.
Vielen Dank im Voraus.
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Auto verkauft. Käufer meldet sich nicht. Brief weg
Ich würde den Vorfall bei der Kfz-Zulassungsstelle aktenkundig machen.
Eventuell soll mit den Papieren ein woanders gestohlenes Fahrzeug in den Verkehr gebracht werden.
Vielleicht ist dem Käufer auch etwas zugestoßen, weiß man ja nicht.
Sicher ist sicher.
zur Fahrzeugabholung: Der Käufer schriftlich Annahmeverzug setzen, die Adresse (der Name ist doch bekannt?) sollte über das Einwohnermeldeamt zu bekommen sein.
BGB §383 und §384 regeln die Möglichkeit des Selbsthilfeverkaufs. Der Erlös wäre aber zu hinterlegen falls sich der Verkäufer noch mal meldet.
Eventuell können die Mitleser etwas zum Punkt öffentliche Ausschreibung / Aushang am Amtsgericht machen. Damit sollte man den Käufer auch in Verzug setzen können.
Es bleibt bei Nichtinverzugsetzung das Risiko, dass der Käufer sich irgendwann meldet und das Fahrzeug fordert.
Der Kaufvertrag verpflichtet ihn zur Zahlung und Abnahme, Sie zur Lieferung.
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Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe leider weder Namen, Tel. Nr. noch Adressdaten vom Käufer. Ziemlich naiv.
An einen öffentlichen Aushang habe ich auch schon gedacht.
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Warten Sie 3 Monate und versuchen Sie den PKW ohne
Fahrzeugbrief zu verschrotten. Anderenfalls müßten Sie den Brief beim Straßenverkehrsamt als in Verlust geraten melden.Dann bekommen Sie eine Zweitausfertigung.
Das kostet allerdings.
Kommt der Käufer danach, berechnen Sie ihm Unterstellkosten.Das rechnen Sie mit der Anzahlung auf.
Eine gerichtliche öffentliche Zustellung gegen Herrn Unbekannt wird nichts bringen.
Und wenn er Schadensersatz fordern sollte, nun, bei einem
Streitwert von 90,00 Euro wird er kaum vor Gerict gehen, da die Sache für ihn aussichtslos sein wird.
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Gibt es denn zeitliche Regelungen wie lange etwas aufbewahrt werden muss, bevor man davon ausgehen kann, dass sich der Käufer nicht mehr meldet? Ich persönlich gehe davon aus, dass der Käufer mit den Papieren etwas illegales anstellt und gar kein Interesse an dem KFZ hat. Die Frage ist dann natürlich, ob ich dann dafür verantworlich bin, da ich ja schließlich der letzte Besitzer des Autos war. Einen Verwertungsnachweis werde ich ja ohne Papiere wahrscheinlich nicht vom "Verschrotter" erhalten.
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