Hallo, ich habe mein gebrauchtes Auto (privat) verkauft(an privat). Käufer ist Probe gefahren & hat 100€ Anzahlung geleistet. Es wurde ein Vertrag festgelegt mit folgendem Inhalt:
Privatverkauf, keine Garantie/Gewährleistung
Anzahlung in Höhe von 100€
Übergabe des Autos erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt am ......
Rest Betrag wird bei Abholung gezahlt.
Käufer meldet das Auto ab.
Eine Woche nach Vertragsabschluss wurde das Auto abgeholt & die Restzahlung geleistet.
Einen Tag nach dem der Käufer das Auto abgeholt hatte, schrieb er mir dass das Auto Schleif-Geräusche von sich geben würde & er zu einer Werkstatt gefahren sei: das Radlager sei kaputt - Lebensgefährliches Fahrzeug. ,, das hätte man merken müssen".
Nun wird mir unterstellt,
Ich hätte bewusst ein kaputtes Auto verkauft. Ich verwies darauf, dass ich nicht dafür hafte, wenn ihm etwas kaputt geht nachdem er damit gefahren ist & das mir keine Mängel bewusst sind/waren. Und wenn man es ,, hätte merken müssen" dann hätte er es ja bei der Probefahrt auch merken müssen. Denn bei mir fuhr das Auto ohne Probleme.
Ich wiederholte des Öfteren dass es ein Privatverkauf/Kauf war und es keine Gewährleistung/Garantie gibt.
Woher soll ich wissen ob er das nicht kaputt gefahren hat?! Bei mir fuhr alles problemlos!
Aufjedenfall droht er mir nun mit dem
Anwalt & sagt es wäre Betrug & ich hätte es ja gewusst. Außerdem sagte er ,, du bist mit meinem Auto gefahren ohne meine Einwilligung- denn das Auto gehört mir
Sobald der Vertrag unterschrieben wurde." was für mich völliger Quatsch ist, denn meines Wissens nach, erfolgt die Eigentümer-Übergabe nach der vollständigen Zahlung.(korrigiert mich wenn ich falsch liege).
Wichtig zu wissen: der Halter des verkauften Autos, ist nixht der selbe wie der, der im Vertrag steht. Jedoch war der Halter beim Verkauf und Vertragsabschluss anwesend.
Ich bitte um eine kurze Rückmeldung
Auto privat Verkauf defekt
1. Juli 2020
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Frage vom 1. Juli 2020 | 19:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto privat Verkauf defekt
#1
Antwort vom 1. Juli 2020 | 19:23
Von
Status: Unbeschreiblich (127148 Beiträge, 40765x hilfreich)
Zitatdenn meines Wissens nach, erfolgt die Eigentümer-Übergabe nach der vollständigen Zahlung. :
Das ist falsch.
Zitatder Halter des verkauften Autos, ist nixht der selbe wie der, der im Vertrag steht. :
Soll bedeuten im Vertrag steht ein falscher Halter? Warum?
Ich würde die Kommunikation jetzt erst mal einstellen.
#2
Antwort vom 1. Juli 2020 | 20:30
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 757x hilfreich)
ZitatAufjedenfall droht er mir nun mit dem :
Anwalt & sagt es wäre Betrug & ich hätte es ja gewusst.
Was er beweisen müsste. Hört sich für aber eher an als wolle er einfach noch ein bisschen nachverhandeln. Einfach nicht drauf eingehen und schauen ob was kommt. Ich denke, eher nicht.
ZitatAußerdem sagte er ,, du bist mit meinem Auto gefahren ohne meine Einwilligung- denn das Auto gehört mir :
Sobald der Vertrag unterschrieben wurde."
Ist auch völliger Quatsch. Eigentumsübergang erfolgt üblicherweise mit Übergabe des Fahrzeugs inklusive Papieren.
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#3
Antwort vom 2. Juli 2020 | 07:16
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4887x hilfreich)
Ich weiß´ja nicht was du wissen willst. Du hast keine Frage gestellt. Aber ich würde die Kommunikation mit dem Käufer einstellen. Sein Auto - sein Problem...ZitatIch bitte um eine kurze Rückmeldung :
#4
Antwort vom 3. Juli 2020 | 07:58
Von
Status: Lehrling (1356 Beiträge, 158x hilfreich)
Zitatdas Radlager sei kaputt - Lebensgefährliches Fahrzeug. ,, das hätte man merken müssen". :
Richtig, wie Du schon festgestellt hast auch bei der Probefahrt....
#5
Antwort vom 3. Juli 2020 | 08:32
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2556x hilfreich)
Zitatsagt es wäre Betrug & ich hätte es ja gewusst :
Das müßte er im Streitfall gerichtsfest beweisen. Ist in der Regel schwer bis unmöglich. Die Probefahrt ist das beste Argument gegen die Behauptung des K, der Mangel sei für den VK "offensichtlich" gewesen.
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