Auto nach einem Monat defekt über 4000€ schaden

19. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Thelucas2013
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto nach einem Monat defekt über 4000€ schaden

Hallo,
Ich habe am 21.11.2019 einen Audi bei einem freien Händler erworben, vor ca. 2 Wochen fingen die ersten Probleme an, mit einer Fehlermeldung des Getriebes. Heute war mein Auto dann bei einer Audi Werkstatt zur Schadensfeststellung, laut Werkstatt ist die Mechatronik und der Fahrstufen Sensor defekt Preis 3500€. Des weiteren wurde ein Kühlwasser Verlust festgellst der von einem Absperrventil kommt Kosten 930€.
Ich habe auch bei dem Kauf eine GGG Garantie erhalten, diese Übernehmen den Schaden auf Grund der Laufleistung von 150.000km nur zu 40%.

Jetzt meine frage kann ich Ansprüche gegenüber dem Händler geltend machen? Weil meines Wissens befindet er sich in der Sachmängelhaftung oder?

Ich habe nämlich wenig lust auf dem schaden sitzen zu bleiben.

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7 Antworten
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#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8566 Beiträge, 4083x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich habe auch bei dem Kauf eine GGG Garantie erhalten, diese Übernehmen den Schaden auf Grund der Laufleistung von 150.000km nur zu 40%.
Etwas über das ich mir doch sehr gedanken machen würde, vorallem wenn man den Wagen noch deutlich länger fahren möchte.

Zitat:
laut Werkstatt ist die Mechatronik und der Fahrstufen Sensor defekt Preis 3500€. Des weiteren wurde ein Kühlwasser Verlust festgellst der von einem Absperrventil kommt Kosten 930€.
Das sind Audi Preise, dies solltest du schonmal gar nicht als Grundlage hernehmen, da da dann auch nur Neuteile verbaut werden.

Zitat:
Jetzt meine frage kann ich Ansprüche gegenüber dem Händler geltend machen?
Du kannst dem Händler das Fahrzeug übergeben zwecks Mangelbeseitigung.
bendeke dabei, du hast KEINEN Anspruch auf Neuteile, alle benötigten Teile dürfen gebraucht und ebenso kurtz vor deren Lensende sein (150Tkm). Reparatur/Austausch kann irgendeine X-beliebeige Werkatstt die vom VK beauftragt wird machen, oder er macht es selber, wie auch immer.

Bei Allem sollte man im übrigen auch bedenken, alles was normaler Verschleiss ist, ist dann nicht unbedingt auch gleich ein Sachmangel. Ein Fahrzeug, dass schon 150Tkm hinter sich hat, kann man eigentlich schon als generell verschlissen ansehen.

Deine Möglichkeiten:

1) Die Sache über Garantie laufen lassen und zuzahlen. (evtl wirtschaftlich am besten für Dich)
2) Dem Handler das Auto geben zur Mangelbeseitigung und dabei wissen, wieder im eigentlichen fasst verschlissene Teile eingebaut zu bekommen und schonal damit anfreunden demnächst das ganze dann nochmal auf eigene Kosten machen lassen zu müssen.
3) Dem Händeler das Auto geben, dieser weigert sich aber was zu machen. Dann kann man den Weg über Gerichte etc gehen, was aber bei besagter Lauffleisstung nicht ganz ohne Risoko ist und evtl die Sache vom Gericht als verschlissen angesehen wird...





-- Editiert von lesen-denken-handeln am 19.12.2019 18:48

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thelucas2013
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Auto ist Baujahr 2016 und hat einen 3.0 Liter Diesel Motor verbaut. Diese sind eigentlich unverwüstlich.

0x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8566 Beiträge, 4083x hilfreich)

Trotzdem, 150Tkm, dass Fahrzeug hat seine besten Tage hinter sich. In deinem fall ist nicht das Alter sondern die Lauffleisstung ausschlaggebend.

Gerade bei dem BJ, würde ich mir dann umn so mehr Gedanken machen, da evtl die Sache über Garabtie abwickeln zu lassen und die Sache von AUDI richten zu lassen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thelucas2013
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Trotzdem, 150Tkm, dass Fahrzeug hat seine besten Tage hinter sich. In deinem fall ist nicht das Alter sondern die Lauffleisstung ausschlaggebend.

Gerade bei dem BJ, würde ich mir dann umn so mehr Gedanken machen, da evtl die Sache über Garabtie abwickeln zu lassen und die Sache von AUDI richten zu lassen...


Leider lehnt Audi die Garantie über GGG ab, da es zu viele Streitigkeiten mit diesem unternehmen gab.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8566 Beiträge, 4083x hilfreich)

Audi generell, oder nur diese eine Audi Vertragswerkstatt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Thelucas2013
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Weiß ich leider nicht, der Händler wo ich war, hatte auf jeden Fall einen Rechtsstreit mit der GGG.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126979 Beiträge, 40739x hilfreich)

Zitat (von Thelucas2013):
Weil meines Wissens befindet er sich in der Sachmängelhaftung oder?

Korrekt.
Also ihm den Mangel melden (idealerweise schriftlich), Termin vereinbaren das Auto vorbeibringen und schauen was er sagt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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