Guten Tag
Ich habe vor drei Tagen einen Opel Insignia mit Allradantrieb Bj. 2009 von einem Händler gekauft. (Ohne Garantie). Soeben haben wir in einer Werkstatt festgestellt, dass der Allradantrieb nicht funktioniert. Er wird nur über die Vorderachse angetrieben.
Meine Frage jetzt: Wie gehe ich nun vor? Wer zahlt die teure Reparatur oder kann ich den Wagen wieder zurück geben? Gruß
Auto gekauft und defekt
Hast Du privat gekauft?
Falls ja, dann den Händler schriftlich und nachweisbar (Einwurfeinschreiben) mit Fristsetzung (14 Tage, nach Datum, also "bis xx.xx.xxxx") zur Nacherfüllung (also Reparatur) auffordern. Für den fruchtlosen Fristablauf die Einschaltung eines Anwalts ankündigen.
Warum denn gleich mit Anwalt drohen? Der TE hat doch bisher keinen Grund zur Annahme, der VK würde nicht nachbessern.
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Ist der Verkäufer nicht dazu verpflichtet die Reparatur zu übernehmen?
ZitatWarum denn gleich mit Anwalt drohen? :
Weil das meiner Erfahrung(*) nach, insbesondere wenn der Rest des Schreibens sauber formuliert ist (also nicht aussieht, also ob es ein Drittklässler in der Mittagspause verfasst hat), den ganzen Ablauf deutlich beschleunigt.
Die Gegenseite ist ein Kaufmann, der in aller Regel nicht gefühlsmäßig, sondern wirtschaftlich handelt. Und - hoffentlich - zumindest rudimentär Ahnung von der Rechtslage hat. Die Aussicht nicht nur die Reparatur, sondern auch noch den Anwalt zu bezahlen, bringt die dann meistens dazu, fristgerecht ihre Pflichten zu erfüllen.
(*) Früher habe ich erst freundlich nachgefragt. Oft genug wurde das ignoriert, trotz klarer Rechtslage abschlägig beschieden oder wenigstens durfte ich Wochen auf die Nacherfüllung warten. Mittlerweile kommt ein Schreiben mit Fristsetzung, Auflistung der Rechtsgrundlage und der Ankündigung gerichtlicher Schritte nach Fristablauf. Seither ist noch jeder Gewährleistungsfall innerhalb der Frist erledigt gewesen.
Zitat:Ist der Verkäufer nicht dazu verpflichtet die Reparatur zu übernehmen?
Ja, ist er. Oder besser gesagt: Er hat für die Reparatur zu sorgen. Lässt Du es einfach bei einem anderen Händler reparieren, ohne dass vorher die gesetzte Frist zur Nacherfüllung abgelaufen ist, dann bleibst Du auf den Kosten sitzen.
-- Editiert von JogyB am 14.12.2015 13:56
Ähhhhh,
mal ganz langsam mit den jungen Pferden.
Noch ist der Händler hier genau zu NICHTS verpflichtet.
Zitat:von einem Händler gekauft. (Ohne Garantie)
Steht auf dem Vertrag sowas wie "In Kundenauftrag" ?
Hab gerade nochmal den Vertrag durchgelesen und da steht nichts von "In Kundenauftrag".
Aber wenn ich bei einem Händler ein Auto kaufe, das mit Allrad angegeben ist und es hat kein Allrad, dann ist das in meinen Augen Betrug!
Nein das ist kein Betrug, das ist ein Sachmangel.
Betrug wäre es wenn der Händler es gewusst und dir verschwiegen hätte.
Also noch mal auf Anfang.
Du hast ein Auto bei einem Händler gekauft und der Verkäufer (im Kaufvertrag) ist auch der Händler?
Dann hast du Gewährleistung auf den Wagen und der Händler muss hier nachbessern.
Gegenüber dem Händler dann auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung pochen.
Ja richtig. Der Händler ist auch der Verkäufer. Okay, dann muss ich da wohl mal was Druck machen, denn sonst wird sich da bestimmt nichts tun.
Hallo,
du kannst hier ohne weiteres die Mangelbeseitigung verlangen. Evtl ist es nur ein Getriebeproblem, aber sowieso recht egal.
Nur bedenke bitte eines, der Händler ist nur zur Reparatur verpflichtet, zu dieser darf er auch gebrauchtteile verwenden, die musst du akzeptieren! Ich würde mich daher mit dem Händler gutstellen und versuchen zu erfahren was das Problem ist und wie er reparieren will, jeh nachdem auch anbieten, evtl etwas an den Kosten mit zu übernehmen, wenn du neuteile haben willst und der Händler von sich aus keine Neuteile verbauen möchte
Am besten lasse ich mir alle Papiere von der Reparatur geben, wenn das so einfach geht.
Vielen Dank für die Hilfe Leute
Was für Papiere??? Da gibt es keine, bzw wo soll es welche geben? Selbst wenn es welche geben würde, hättest du keinerlei Anrecht darauf...Zitat:Am besten lasse ich mir alle Papiere von der Reparatur geben, wenn das so einfach geht.
Na dann hoffe ich das alles reibungslos verläuft.
Daher würde ich mich an deiner Stelle mit dem Händler absprechen, dass kann sicher nicht dein Schaden sein
Das mach ich.
Das Auto zurück geben kann ich aber nicht so einfach oder?
Nein kannst du nicht, du MUSST dem Händler sein Recht auf Nachbesserung zugestehen...
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