schriftl. Versprechen auf unbefristete Einstellung

1. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jogi007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
schriftl. Versprechen auf unbefristete Einstellung

Hallo,

ich hoffe dass mit vielleicht jemand bei folgendem Problem und der dazugehörigen
Rechtslage weiterhelfen kann.

Folgender Sachverhalt:

Meine Frau hat vor 9 Monaten den Arbeitgeber (TEILZEIT) gewechselt um einer evtl. Arbeitslosigkeit
vorzubeugen (es bestand vorher ein befristetes Arbeitsverhältnis, dessen Weiterführung
zu diesem Zeitpunkt wg. Einsparmaßnahmen nicht sichergestellt aber auch nicht unmöglich war).
Sie fand eine auf sie passende Teilzeitstelle (halbtags) die jedoch auf 1 Jahr befristet
ausgeschrieben war. Eigentlich wollte sie sich garnicht bewerben, da sie dadurch wg.
der Befristung und auch den Geahltseinbußen eher Nachteile als Vorteile hätte.
Jedoch hat sie per Email angefragt, ob die Stelle nach einem Jahr in ein unbefristes
Arbeitsverhätlnis umgewandelt wird und bekam auch per Email die Zusage, daß "einem
unbefristen Arbeitsverhältnis nach 1 Jahr nichts im Wege steht, falls man mit ihr
zufrieden ist" und weiterhin wurde in der Email noch erwähnt, dass prinzipiell nur
befristete Verträge von 1 Jahr Probezeit in dieser Firma üblich sind.
Aufgrund dieser Zusage per Email hat sich meine Frau beworben und die Stelle
auch bekommen. In den 3 Vorstellungsgesprächen hat sie Ihre Bedenken nochmals
geäußert aber es wurde wie in der Email auch ihr eine Weiterbeschäftigung zugesichert.
Also hat sie den befristeten Vertrag (trotz Gehaltseinbußen) unterschrieben um einer
möglich Arbeitslosigkeit vorzubeugen.
Schon nach 3 Tagen in der neuen Firma hat ihr eine Mitarbeiterin gesagt, sie solle
langsam und genau arbeiten, denn die Arbeit ist als Halbtagsstelle sowieso nicht zu
schaffen. Die Aussage verwirrte sie zwar, aber sie dachte sich nichts weiter und führte
ihre Arbeiten gewissenhaft durch.
Nun, da sie nach knapp 9 Monaten nichts über eine mögliche Weiterbeschäftigung
gesagt bekam, drängte sie ihre Vorgesetzte zu einem Gespräch (da man sich ja
3 Monate vor einer Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt melden muss wenn eine
Weiterbeschäftigung nicht gesichert ist). Da wurde ihr aus heiterem Himmel gesagt,
dass eine Vollzeitstelle beantragt wurde, da die Arbeit halbtags nicht geschafft
werden kann, das tut der Firma zwar leid..bla bla... Als Mutter von 2 Kindern sei es ihr jedoch leider nicht möglich
Vollzeit zu arbeiten (was auch stimmt). Ihr wurde zwar auch gesagt, dass sie
die Arbeiten zur vollsten Zufriedenheit erfüllt, es jedoch leider mit einer
Weiterbeschäftigung in Teilzeit nicht geht.
Nun ist meine Frau natürlich ziemlich verärgert: Die Stelle hat sie nur angetreten (unter
Geahltseinbußen) aufgrund der Zusage (schriftlich per Email und auch in den Gesprächen)
einer unbefristeten Einstellung nach dem Jahr. Und nach der Aussage der Mitarbeiterin sei
schon vor einem Jahr diskutiert worden, ob die Arbeit überhaupt halbtags geschafft
werden kann mit dem Ergebnis unterschiedlicher Meinungen diverser Mitarbeiter. Ist
sie nur als Versuchskaninchen für ein Jahr eingestellt worden ?
Nun heisst es plötzlich eine Weiterbeschäftigung in Halbtags sei nicht möglich da
man eine Vollzeitstelle daraus machen will. Neben
den finanziellen Einbußen droht natürlich nun auch noch Arbeitslosigkeit (nach Aussage
vom Arbeitsamt sind Halbtagsstellen in diesem Bereich momentan kaum vorhanden).
Das sieht natürlich im Lebenslauf ganz toll aus: nach Mutterschutz 7 Jahre Berufserfahrung, dann plötzlich
nur 1 Jahr bei einer Firma beschäftigt (zuvor 3 und 4 Jahre) und danach dann arbeitslos.
Sollte sie nicht schnell eine neue Arbeit finden (was momentan kaum möglich ist) ist ihre berufliche Zukunft aufgrund
von falschen Zusagen wohl ziemlich verbaut (denn mit 40 Jahren ist sie auch nicht mehr
die jüngste).

Unter diesem Voraussetzungen hätte sich meine Frau damals nicht einmal beworben geschweige denn die 1 Jahresstelle anzunehmen!

Weiß hier jemand Rat, inwieweit das rechtlich in Ordnung ist was die Firma (im übrigen
eine gemeinnützige Firma die mit Behinderten arbeitet) hier tut?

Ich hoffe auch eine Antwort

Jürgen

-- Editiert von Jogi007 am 01.02.2005 16:38:02




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48765 Beiträge, 17182x hilfreich)

quote:
einem unbefristen Arbeitsverhältnis nach 1 Jahr nichts im Wege steht, falls man mit ihr zufrieden ist

Das ist aber keine Einstellungszusage!

Ich sehe hier keine Möglichkeiten, eine Weiterbeschäftigung zu erzwingen.

Ein Arbeitgeber schließt schließlich keinen befristeten Vertrag ab, wenn von vorneherein klar ist, dass dieser eigentlich unbefristet sein soll.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jogi007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Grundsätzlich haben sie zwar Recht, was mir aber aufstößt ist folgendes (wortwörtlich die Email VOR!! der Bewerbung):

"...vielen Dank für Ihre E-Mail und dem das damit bekundete Interesse an einer Mitarbeit in unserem Hause. Arbeitsverträge werden bei uns grundsätzlich erst einmal mit einer Befristung von einem jahr geschlossen. Sollte die Zusamenarbeit zur beiderseitigen Zufriedenheit sein, steht nach diesem jahr einem unbefristeten Vertrag nichts entgegen."

Das heisst also, diese Firma schließt aus Prinzig KEINE! unbefristeten Verträge - also nicht nur in diesem Fall. Und ich finde obigen Wortlaut doch eindeutig. Ich würde dies eher als vorsätzlich falsche Versprechungen hinstellen um qualifizierte Mitarbeiter zu ködern!

Ich sehe das wohl eher so, dass man wg. Sparmaßnahmen ersteinmal meine Frau unter falschen Versprechen halbtags eingestellt hat (man kann ja mal versuchen ob es halbtags klappt). Als man merkt (wie schon befürchtet), dass das nicht hinhaut, beantragt man eine Ganztagsstelle - meine Frau wird jedoch davon nicht in Kenntnis gesetzt (um evtl. Zeit zur Suche einer neuen Stelle zu haben) und nur auf Drängen wird ihr dies mitgeteilt. Dass ihre berifliche Zukunft darunter leidet interessiert sowieso niemanden!
Wenn man so etwas als saubere Methoden sieht, dann wundert mich bald garnichts mehr.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 282.434 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.947 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen