geleistete Überstunden nachträglich abziehen?

11. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
schrauberheini
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
geleistete Überstunden nachträglich abziehen?

Wegen Fehler Überstunden streichen

Ich arbeite in einem mittelständigen Handwerksbetrieb. Momentan ist die Auftragslage sehr gut, so das enorm viel Arbeit ansteht. Leider teilweise so viel, das die beschäftigten Mitarbeiter mehrere Aufträge zeitgleich erledigen müssen. Manche Aufträge kommen ohne Zeichnung, ohne 100 % genaue Daten, so das der Ausführende selbst entscheiden muss, was wann wo wie hin kommt.
Soviel vorweg.
Nun kam es vor das beim Arbeiten Fehler passiert sind. Diese sind weder vorsätzlich noch fahrlässig gemacht worden. Menschen sind keine Maschinen und machen nun mal Fehler, gerade wenn sie unter enormen Zeitdruck stehen.
Jetzt will die Führungsetage sämtliche "Falscharbeiten" den Mitarbeitern in Rechnung stellen. D.h. es werden Lohnkosten, Materialkosten, etc. aufgerechnet und diese sollen von bereits geleisteten Überstunden abgezogen werden.
Inzwischen ist es schon so, das sich keiner mehr traut eigenständig zu denken oder zu handeln, denn es könnte ja so teuer werden das man sich das Arbeiten nicht mehr leisten kann.
Nach einiger Recherche im Netz haben wir zwar raus gefunden, das sie es eigentlich nicht darf, aber keine rechtliche Grundlage für genau solch einen Fall gefunden.
Vielleicht hat ja einer von den Wissenden hier einen Rat, was man der Führungsetage entgegnen kann, wenn sie versucht einem bereits geleistete Überstunden wieder zu streichen.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HorstLogan
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 30x hilfreich)

Es wäre wichtig zu wissen ob Sie ein Facharbeiter sind bzw. eine Ausbildung in ihrer jetzigen Tätigkeit abgeschlossen haben Sind Sie Geselle, Meister oder hilfsarbeiter. Gibt es eine Stellenbeschreibung? Handelt es sich um Planungsfehler oder Fehler bei der Umsetzung von Bauwerken (z.B. Wand, Zaun, Bodenbelag,Ziegeldach)?

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-- Editiert HorstLogan am 11.11.2011 19:51

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#2
 Von 
schrauberheini
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin Geselle und seit 20 Jahren im Beruf.
Teilweise handelt es sich um Planungsfehler, teilweise Umsetzungsfehler, oft nur Kleinigkeiten.
Es sind Arbeiten bei denen es heißt... baut mal.Dann müssen wir zusehen das es klappt, wie auch immer.
Bei manch anderem sind es einfach kleinere Fehler die aufgrund von Arbeitsüberlastung entstehen. Wenn man drei Aufträge gleichzeitig erledigen soll, obwohl die Zeit nur für einen ausreicht.
Nicht das jetzt der Eindruck entsteht es werden ständig Fehler gemacht, aber aufgrund der Androhung läuten nun bei allen die Alarmglocken.
Die Stellenbeschreibung ist für meinen Beruf typisch und normal.

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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1041x hilfreich)

quote:
Es sind Arbeiten bei denen es heißt... baut mal.


Dann sollte die Frage lauten: wie ?

Du als "Geselle" musst doch wissen wie du dein "Gewerk" ausüben musst. Bist du dazu nicht in der Lage dann verlange Anweisung von deinem Meister. Gibt es die nicht dann lass es sein. Wobei du ja Geselle bist und bestimmtes ohne Kindermädchen leisten musst

Du bestimmst doch dein Arbeitstempo selber arbeite so wie du es gelernt hast, dann bleibt eben was liegen.

Klar haftest du für Fehler die du grob fahrlässig durchführst. Es kommt also auf den genauen Fehler an. Wobei mal zwischen grob fahrlässig und nur fahrlässig unterscheiden muss.

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#4
 Von 
HorstLogan
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 30x hilfreich)

Das Problem ist, dass Sie für Arbeiten bzw. Umsetzungsfehler belangt werden können. Handelt es sich um Standart Bauwerke die Ihnen als Geselle grundsätzlich zuzumuten sind, übernehmen Sie auch die Verantwortung für die erstellte Leistung. Dafür werden Sie bezahlt. Wenn die Planung von insichgreifenden Leistungen nicht ihrer Stelle entspricht, (siehe Stellenbeschreibung) können Sie hierfür nicht belangt werden. Wofür gibt es eine Bauleitung. Die ist für die Planung zuständig. Der Geselle für die Ausführung. Die sollten sich mal lieber die Bauleiter vornehmen. Sichern Sie sich in Zukunft ab. Fehlen wichtige Informationen können Sie keine fachgerechte Arbeit abliefern, weisen Sie Ihre Vorgesetzten darauf hin. Sagen Sie klar und deutlich, dass Sie keine Gewährleistung übernehmen, solange die Informationen nicht bereitgestellt werden. Nehmen Sie sich die Zeit die Sie für die Umsetzung einer ordenlichen Leistung benötigen. Weisen Sie ihren Vorgesetzten darauf hin, dass eine fachgerechte Leistung, nur von Ihnen gewährleistet werden kann, wenn Ihnen die angemessene Zeit dafür zur Verfügung steht. Sie sind keine Maschine.

Mit freundlichsten Grüßen

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#5
 Von 
schrauberheini
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Klar weiß ich als Geselle wie ich zu arbeiten habe.
Trotzdem unterlaufen mir auch nach 20 Jahren Flüchtigkeitsfehler.Ich glaube nicht das ein Mensch wie eine Maschine fehlerfrei ist.
Selbstständig arbeiten ist mir absolut nicht fremd und das ich für Fehler hafte die grob fahrlässig gemacht wurden, ist auch klar.
Wenn man aber auf die Frage Wie? die Antwort bekommt: du machst das schon und alles andere dann als Arbeitsverweigerung ausgelegt wird was dann?

Beispiel.
Auftrag kommt: mach mal drei Füße.
Welche Maße????
Na so das es da passt. Also wird gebaut, so wie man es vorher zig mal gemacht hat.
Sind sie dann fertig, ist es falsch und man soll sie von den Überstunden bezahlen. Zeichnung, genaue Daten, oftmals Fehlanzeige.

Was für mich jetzt wichtig ist. Darf der Chef mir bereits geleistete Überstunden abziehen oder darf er es nicht.

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#6
 Von 
schrauberheini
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Die andere Antwort kam gerade beim Schreiben.
Leider kommen die Informationen zum Bau nicht immer vollständig an.

Die Umsetzung der Arbeiten an sich stellt kein Problem dar, wenn die Grunddaten vorgegeben sind. Leider fehlen diese oftmals bzw sind unvollständig.


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2537x hilfreich)

quote:
Darf der Chef mir bereits geleistete Überstunden abziehen oder darf er es nicht.



So wie Sie das schildern, darf der AG das ganz eindeutig nicht.

Wie gross ist der Betrieb (wieviel AN), gibt es einen BR? Und gleich ins ´Blaue hinterher: warum nicht?

Einen guten Überblick liefert wie so oft hensch.de
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html


@HorstLogan

quote:
Sagen Sie klar und deutlich, dass Sie keine Gewährleistung übernehmen, solange die Informationen nicht bereitgestellt werden.


Ist damit wirklich Gewährleistung gemeint oder das Wort nur umgangssprachlich benutzt worden?

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#8
 Von 
schrauberheini
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Betrieb hat 18 MA
Betriebsrat ist vorhanden aber hilflos

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2537x hilfreich)

Warum ist der BR hilflos? Ist der nicht geschult? Oder anders gefragt: kann er oder will er nicht?

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#10
 Von 
schrauberheini
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

eher will nicht, aber das ist eine andere Sache und die möchte ich hier nicht debattieren.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1041x hilfreich)

quote:
Leider kommen die Informationen zum Bau nicht immer vollständig an.


Ohne vollständige Informationen kann man nichts bauen. Fertig. Das ist doch ne exakte Wissenschaft und kein Schätzwettbewerb.

Bau ein 80cm breites Fenster kann man nicht ohne die 80cm.

Oder ist de Frage; darf ich aus Bosheit stundenlang irgendeinen Sche... produzieren um es meinem Chef mal zu zeigen

Nein

Es ist doch keine Arbeitsverweigerung kein Fenster zu bauen ohne die Masse zu kennen. Es geht nicht ohne ...

Und wenn der Betriebsrat zu doof ist, helfen Neuwahlen

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