(Zeitarbeit) fristlose kündigung mit schadensersat

27. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
flocke5583
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)
(Zeitarbeit) fristlose kündigung mit schadensersat

Hi

Ich hab heute meine Fristlose kündigung erhalten. Und zwar bin ich noch in der Probezeit Bin nun aber leider seit 1.5 wochen krank, ich hab mittwochs direkt in der zeitarbeitsfirma angerufen und mich dort krank gemeldet dann in der eig. firma beim Chef angerufen.

Alles ok. Die krankmeldung hab ich dann abgeschickt Per post (ohne einschreiben) Montag war ich immer noch krank. hat aber eine starke Spritze in den rücken bekommen wonach ich nicht mehr wirklich in der lage war zu telefonieren. es hatte gerade noch gereicht den Chef in der firma aber nicht die zeitarbeit anzurufen.

NUn steht in meiner kündigung ich hätte wiederholt unentschuldigt gefehlt. hab aber beide krankmeldungen zugeschickt die 2. müsste wohl morgen erst ankommen Bzw wäre dann noch in der 2 tages zeit der post.

Jetzt fordert er so wie ich das verstehe aber einen schadensersatz in hohe von rund 500 euro ist das so legitim ? denn ich war ja quasi durchgehend krank und kann das auch im notfall per duplikat bezeugen !?

und in der kündigung steht fristlos zum 25.07 ersatzweiße fristgerecht zum 8.8 muss ich jetzt nochmal arbeiten oder ist das fristlos irgendwie widerspricht sich das doch?!

Lieben dank für eure rückmeldung.


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)

1. Kündigung

erstmal bist du fristlos gekündigt, sollte sich diese Kündigung als nicht haltbar erweisen, was ich mal vermute, falls du innerhalb drei Wochen Klage erhebst, soll eine fristgemässe Kündigung gelten, aufgrund der Probezeit wohl kaum angreifbar

2. Krankmeldung

dich treffen bei Erkrankung zwei Pflichten : unverzügliche Informationspflicht und die fristgemässe Nachweispflicht.
Wie ich deine Schilderung lese, warst du am Montag nicht mehr krankgeschrieben, bist aber nochmals zum Arzt, und hast danach beim Auftraggeber angerufen, beim AG nicht.

man kann dir worwerfen, dich nicht am Montag nochmals vor Arbeitsbeginn und vor Arztbesuch beim AG weiter krankgemeldet zu haben,

ein Grund für eine fristlose Kündigung sehe ich hierin jedoch nicht, bei fehlender einschlägiger Abmahnung sogar kein Grund für eine fristgerechte.
Allerdings läuft dein Arbeitsverhältnis noch keine sechs Monate, so daß jederzeit eine fristgerechte Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich wäre

3. Schadensersatz

bzgl. eines entstandenen Schadens ist der AG in der Beweispflicht, er könnte das Geld bequemerweise (für ihn) vom letzten Lohn einbehalten, dann müsstest du per Lohnklage dem Geld hinterherlaufen

vermutlich liegen vereinbarte Vertragsstrafen vor, die der AG nun als fällig betrachtet,
weil er pauschal mal 500€ fordert
was aber noch gesondert zu prüfen wäre (Wirksamkeit der Klauseln etc.)
ansonsten müsste der AG dir ein schuldhaftes Verhalten nachweisen , sowie die Höhe des geforderten Schadensersatz belegen und zusätzlich die Grundlagen der Arbeitnehmerhaftung beachten (voller Ersatz nur bei grober Fahrlässigkeit)






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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2537x hilfreich)

Ich will hier eigentlich nix mehr lesen mit Leihbude und Problemen.

quote:<hr size=1 noshade>und in der kündigung steht fristlos zum 25.07 ersatzweiße fristgerecht zum 8.8 muss ich jetzt nochmal arbeiten oder ist das fristlos irgendwie widerspricht sich das doch?! <hr size=1 noshade>


Umgehend zum Arbeitsgericht marschieren, gegen die fristlose Kündigung klagen und wenn die AU länger dauern sollte, den § 8 EntgFG lesen!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128074 Beiträge, 40920x hilfreich)

quote:
Bzw wäre dann noch in der 2 tages zeit der post.

Du arbeitest bei einem Postunternehmen und dort muss der Nachweis nach 2 Tagen vorliegen?

Absenden reicht übrigens nicht, ankommen muss der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
flocke5583
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

@working slave

Also ich war montag morgen erneut beim arzt und hab da nochmal eine Krankmeldung erhalten und danach dann in der firma angerufen. hatte es nicht für nötig befunden nochmal in der zeitarbeitszentrale anzurufen,da ich bereits mittwoch gesagt hatte das ich die ganze nächste woche auch krank bin.

Mir wurde aber eher " das nicht einreichen " der krankmeldung vorgehalten.diese wurde jedoch direkt verschickt. (zu meinem nachteil) aber nicht als einschreiben!

@1000kleinesachen
Ja die krankschreibung wird wohl noch 2-3 wochen dauern :(
da ich immer noch nicht wieder fit bin :(

Ich hatte ihn ja gesagt das dass mit den 2 daten so gar nicht rechtens wäre da meinte er nur, DOCH
weil wenn die krankmeldung noch eingeht wäre die fristlose kündigung ja hinfällt. aber für montag hätte er mich ja so oder so eh nicht für die arbeit eintragen !

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2537x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>weil wenn die krankmeldung noch eingeht wäre die fristlose kündigung ja hinfällt. aber für montag <hr size=1 noshade>


Wenn die fristlose ausgesprochen wurde, dann wird die nicht mehr von alleine hinfällig. Es ist auch kaum anzunehmen, dass der AG die zurückzieht und freiwillig wieder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leistet.
Sie müssen sich daraf einstellen innerhalb der 3-Wochen-frist zu klagen, sonst wird die fristlose Kündigung wirksam, mit allen Konsequenzen.

quote:<hr size=1 noshade>Ja die krankschreibung wird wohl noch 2-3 wochen dauern
<hr size=1 noshade>


Dann verweise ich zum 2. mal auf den § 8 EntgFG .

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128074 Beiträge, 40920x hilfreich)

quote:
Ich hatte ihn ja gesagt das dass mit den 2 daten so gar nicht rechtens wäre da meinte er nur, DOCH
weil wenn die krankmeldung noch eingeht wäre die fristlose kündigung ja hinfällt.

Damit hat er auch vollkommen recht.
Wird die fristlose für ungültig erklärt, greift immer noch die fristgerechte.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8086x hilfreich)

@1000kleinesachen:
"Ich will hier eigentlich nix mehr lesen mit Leihbude und Problemen."

DU kommst hier nicht raus ;)

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#9
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)


"Ankündigung von Krankheit" für sich alleine genommen ist nichts verwerfliches

kritisch wird es nur , wenn der AN "zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen"(BAG Urteil 12.03.2009, 2 AZR 251/07 )


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1841 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Damit hat er auch vollkommen recht.
Wird die fristlose für ungültig erklärt, greift immer noch die fristgerechte.


Die Aussage des Arbeitgebers war trotzdem falsch. Er meinte wohl "weil wenn die krankmeldung noch eingeht wäre die fristlose kündigung ja hinfällt." Dies wäre aber nur der Fall, wenn der AN gegen die Kündigung auch gerichtlich vorgehen würde und die Unwirksamkeit würde gerichtlich festgestellt werden. Andernfalls erlangt die Fristlose seine volle und auch extrem nachteilige Wirkung (ALG I-Sperre u.a.).


Klagen dürfte hier also schon wegen dieser negativen Folgen angebracht sein.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 28.07.2012 11:18

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#11
 Von 
flocke5583
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

also meine frage wäre konkret nun-
1. sollte ich einspruch erheben gegen den schadensersatz
also kann ich das selbst tun ?
bzw soll ich komplett klagen gegen die firma auch wegen der kündigung

2.und wie verhält sich das bei lohnfortzahlung im krankheitsfall. also zahlt die krankenkasse wenn ich weiter geschrieben bin über das verhältniss hinaus oder nur bis zur kündigungsfrist ggf. zum 8.8.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wie lange bist Du bei der Firma?

zu 1): Klage macht auf jeden Fall Sinn!!! Denn Schadensersatz siehe Link:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html

zu 2): siehe Link: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_K.html

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