Hallo,
Angenommen ein Betrieb der Leiharbeitnehmer(später LA) beschäftigt, meldet Kurzarbeit(später KA) an.
Er behält dabei die LA und diese haben die Möglichkeit, für die KA-Tage(1-3 pro Monat) unbezahlt Frei zu nehmen.
Der Vorteil dieser Lösung ist, dass der LA seinen Urlaub nicht für die KA verwenden muss.
Logische Folge ist natürlich, dass der LA zusätzlich zu den KA Tagen auch noch Urlaubstage zur Verfügung hat.
Aufgrund der angespannten Lage im Betrieb sind natürlich die LA quasi permanent in der Situation, dass der Betrieb sie ggf. abmeldet.
Folgendes hypothetisches Szenario, bei dem mich eure Einschätzung des Verhaltens des Disponenten interessiert. Ist er im Recht? Tritt er das Recht des Leiharbeiters mit Füßen? Was kann der Leiharbeiter tun, bzw. was kann er dem Disponenten entgegnen, sollte dieser im Unrecht sein?
Der Leiharbeitnehmer hat am Freitag und Samstag Kurzarbeit.
Er vereinbart mit seinem Vorgesetzten(im Betrieb), dass er am Donnerstag einen Tag Urlaub nimmt, damit er ein langes Wochenende hat.
Der Disponent ruft nach Eingang des Urlaubsantrags beim LA an und sagt, dass es unangebracht bzw nicht richtig sei, wenn dieser sich trotz KA auch noch Urlaub nimmt, da er ja quasi eh schon weniger arbeitet. Er soll daher während der KA keinen Urlaub nehmen.
Er führt weiter aus "dies könne er nicht rechtfertigen."(vor wem?) und dass er den Urlaubsantrag jetzt mehr oder weniger ausnahmsweise trotzdem akzeptiert.
Dem Disponenten geht es höchstwahrscheinlich darum, dass der LA ja jederzeit vom Betrieb abgemeldet werden könnte und er sich daher den Urlaub aufheben soll.(wohl um dann ggf. eine Kündigungsfrist in der er ansonsten untätig beim Verleiher angestellt wäre mit Urlaub zu überbrücken.)
Der LA musste jedoch von Seiten des Betriebes in dem er eingesetzt ist, seinen Jahresurlaub verplanen.
wie seht ihr das?
Vielen Dank
der ZA
-- Editiert von User am 27. Januar 2023 18:19
Zeitarbeit+Kurzarbeit+Urlaub
27. Januar 2023
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Frage vom 27. Januar 2023 | 17:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit+Kurzarbeit+Urlaub
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#1
Antwort vom 28. Januar 2023 | 01:00
Von
Status: Schüler (175 Beiträge, 19x hilfreich)
"wenn ich Urlaub brauche/möchte, beantrage ich den"
"wenn dringende betriebliche Belange dagegen sprechen, müssen Sie den halt ablehnen"
direkt sein, nicht nett sein.
Der Grund warum der Disponent das tut dürfte genau der sein, den du vermutest
#2
Antwort vom 28. Januar 2023 | 05:17
Von
Status: Legende (18651 Beiträge, 6810x hilfreich)
Es gibt für einen AG 2 Hebel, Urlaub zu verweigern
a) konkurrierende U-Wünsche anderer AN
b) dringende betriebliche Belange
- Beides ist in deinem Fall nicht gegeben, denn die Betonung bei b) liegt auf 'dringend'.
Zitat§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs :
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. ...
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