Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht: "Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen für beide Seiten gleichermaßen". Was genau bedeutet das für meine Kündigung? Habe ich trotzdem eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen ? Oder verlängert sich diese nun mit der Betriebszugehörigkeit?
Ich bin mit Ausbildungszeit 6 Jahre im Unternehmen und möchte kündigen.
Vielen Dank für die Hilfe!
Was bedeutet gesetzliche Kündigungsfrist für beide Seiten gleichermaßen?
18. Februar 2024
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Frage vom 18. Februar 2024 | 19:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was bedeutet gesetzliche Kündigungsfrist für beide Seiten gleichermaßen?
#1
Antwort vom 18. Februar 2024 | 21:04
Von
Status: Weiser (17700 Beiträge, 9689x hilfreich)
ZitatOder verlängert sich diese nun mit der Betriebszugehörigkeit? :
Ja
#2
Antwort vom 19. Februar 2024 | 06:33
Von
Status: Legende (18407 Beiträge, 6755x hilfreich)
Zitat: "Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen für beide Seiten gleichermaßen" :
Wenn das alles zu dem Thema ist, hat der AG eine recht unglückliche und missverständliche Formulierung gewählt. Was soll sonst gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, als die gesetzlichen K'Fristen? Und natürlich gilt das Gesetz für beide. Und gleichermaßen.
Die gesetzlichen K-Fristen GBG § 622 legen in Abs. 1 für AN eine Frist von 4 Wochen fest zum Monatsende oder zum 15. eines Monats und für AN steigende K-Fristen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Alles klar, oder?
Die Formulierung, so überflüssig sie im Wortlaut erscheinen mag, lässt allerdings vermuten, dass der AG etwas anderes vereinbaren wollte: nämlich dass die für ihn geltenden längeren K'Fristen in gleicher Weise für AN gelten. So eine Vereinbarung ist zulässig und gang und gäbe. Nur ist eben fraglich, ob so eine vestümmelte Bestimmung hinreicht oder eben zu unklar ist, wobei Unklarheiten in Formularverträgen zulasten des AG gehen.
Mir scheint, dass du gute Chancen haben solltest, wenn du dich auf § 622 Abs. 1 berufst und auf die Unklarheit der Forumulierung im AV.
Und jetzt?
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