Von ZAF zum Kunden wechseln

10. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
moletti
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Von ZAF zum Kunden wechseln

Hallo!
Ich hab seit Juni diesen Jahres ein Vertragsverhältnis mit einer Zeitarbeitsfirma namens Zeitkraft. Im Juni wurde ich an einen Kunden ausgeliehen in einen unbefristeten Arbeitsverhältnis das nächste Woche komischerweise enden soll. Der Kunde von der Zeitarbeitsfirma würde mich gerne behalten, aber aus wirtschaftlichen Gründen würde er besser weg kommen wenn er mich fest einstellt. So nun zu meinen Problem, ich war gestern bei der Zeitarbeitsfirma und die haben mir gesagt das die Zentrale wo ich noch bis nächste Woche arbeite zu machen wird und es an eine externe Firma abgegeben wird. Nunja vorhin hab ich mich mit meinen Vorgesetzten, also der Kunde von der Zeitarbeitsfirma unterhalten und er sagte das stimmt nicht was er da erzählt. Nun ist meine Frage wie komm ich aus der Zeitarbeitsfirma heraus? Bin ja noch in der Probezeit. Wäre es möglich nach der Kündigung mit der Zeitarbeitsfirma, direkt bei den Kunden von der Zeitarbeitsfirma ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen. Oder bin ich noch an irgendwelche Klauseln gebunden?

Ich konnte zumindest nicht wirklich was aus den Vertrag rauslesen. Außer unter Punkt 2. Tarifvertrag
ich zitiere mal:
Es gelten die vom Bundesverband für Zeitarbeit mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Mantel- , Entgelt- und Entgeltrahmentarifverträge in der jeweils aktuellen gültigen Fassung, im folgenden MTV BZA, ETV BZA und ERTV BZA genannt.

und was dort die Bestimmungen sein sollen, habe ich keine Ahnung und ich wurde auch nicht darauf hingewiesen und mir wurde es auch nicht erläutert.

Danke schonmal im vorraus.

MfG

-- Editiert von moletti am 10.10.2008 17:57:16


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2332x hilfreich)

Hallo, hier http://www.bza.de/fileadmin/bilder/2007/03/Tarifvertraege_BZA_Stand_300506.pdf sind die entsprechenden Tarifverträge und da steht auch die Kündigungsfrist drin. Du kannst ja unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen und die ZAF ebenfalls.

Allerdings könnte es - je nach Vertrag zwischen Ver- und Entleiher - problematisch für den Entleiher sein dich ohne Zahlung einer 'Auslöse' sofort einzustellen.

MfG

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