Urlaubsübergabe: Was darf AG bei verlangen?

23. Dezember 2023 Thema abonnieren

#31
 Von 
mmarschner
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
@harry: es zeigt sich oder hat sich doch schon gezeigt, dass @mmarschner keine arbeitsrechtliche Erörterung führen will und schon gar keine lösungsorientierte, sondern dass er sich suhlt in der 'erlittenen Ungerechtigkeit' seines jungen Arbeitnehmer-Daseins.


Ich habe sehr wohl verstanden, dass die arbeitsrechtliche Sichtweise ist:
- Chef hätte sich eher drum kümmern müssen.
- ich habe nun Urlaub und muss mich darum nicht kümmern.

Die Frage war aber zweiteilig, denn ich bin halt nicht davon ausgegangen, dass ich anderes Personal anlernen muss, meine Fähigkeiten zu erlangen:
- Das wurde beim Bewerbungsgespräch nicht übermittelt,
- das steht nicht in meinem Arbeitsvertrag,
- mich hat keiner eingearbeitet, sondern ich habe Wissen mit ins Unternehmen gebracht.

Aber offenbar holt man sich wirklich nur Berufseinsteiger ins Unternehmen, um das Know-how abzugreifen. Wir haben eine relativ hohe Fluktuationsquote. Mehr als drei Jahre machen Neueinsteiger das bei uns kaum mit. Ich bin jetzt 5 Jahre da. Ich bin war offenbar einfach zu freundlich bislang.

Zitat (von drkabo):
Klar - wir sind ein sehr großer Betrieb. Und die, die für den Fuhrpark zuständig sind, wechseln auch Keilriemen. Dafür wird nicht in die Werkstatt gefahren. Wäre viel zu teuer.


Da haben wir's wieder: nur die für den Fuhrpark zuständigen. Bei uns geht's aber darum, dass es auch Leute können sollen, die nicht für den Fuhrpark zuständig sind. Und die abzuholen schaffe ich schlichtweg nicht.

Ich danke allen für die Beteiligung an dem Gespräch. Erfolgreiches, friedliches und gesundes >= 2024!

0x Hilfreiche Antwort

#32
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127159 Beiträge, 40765x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Ich bin war offenbar einfach zu freundlich bislang.

Eher zu gutmütig.

Freundlichkeit sollte man immer so weit wie möglich beibehalten und und Sachlichkeit sollte man auch immer beibehalten.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#33
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 109x hilfreich)

Also ich beziehe mich jetzt mal auf den Thread-Titel "Urlaubsübergabe". Normalerweise verstehe ICH darunter, dass man dem Vertreter nur aktuelle Sachen übergibt. Also sowas wie "Die und die Rechnung ist noch offen, hake da mal nach" oder "Die Software läuft sehr instabel, wenn es Probleme gibt, dort und dort anrufen", "Das muss noch gebucht werden" usw.

Aber anlernen??? Das finde ich absoluten Quatsch, was der CHef-Heini da verlangt. Und im Urlaub schon mal ein absolutes no go!

Wie die anderen schon geschrieben haben, beziehe dich auf das Nötigste und halte es kurz und schmerzlos. Ich z. B. habe ein Office-Handbuch erstellt, wo meine Vetretungen reinschauen können. Da steht aber bspw. nur "Wareneingang buchen". Wie man das dann anstellt, ist mir wurscht.

Und höre bitte auf meine Vorschreiber: Im Urlaub musst Du gar nichts! Mein alter Chef wollte mich auch mal abmahnen, weil ich in meinem Urlaub auf eine dienstliche Mail an meine Privataddi nicht geantwortet habe.

Glaub ruhig den Leuten hier und sieh es als Lernen fürs Leben an - Urlaub ist Urlaub.

LG Lilex

Signatur:

"Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir Was" sondern bei "So ist es"!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 283.373 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.346 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12