Unangestellt und unentgeltlich für ein Unternehmen arbeiten

10. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 80x hilfreich)
Unangestellt und unentgeltlich für ein Unternehmen arbeiten

Moin!

Ich bin bei folgendem Fall überfragt, eventuell wisst ihr, wie das rechtlich einzuordnen ist?

Ein paar ehemalige Studenten verfolgen eine Produktidee und gründen hierfür ein Startup. Genauer gesagt handelt es sich um eine GmbH, es sind aber nicht alle als Gesellschafter beteiligt (ist von allen so gewollt).

Finanzielle Mittel sind im ausreichenden, aber knapperen Umfang vorhanden und sollen rein für die Produktentwicklung ausgegeben werden. Daher ist nur einer der ehemaligen Studenten als Geschäftsführer angestellt, alle anderen Studenten gehen Tätigkeiten bei anderen Unternehmen nach.

Trotzdem wollen sie, weder angestellt noch entlohnt, in ihrer Freizeit für die GmbH Arbeit leisten und an der Produktentwicklung mitwirken (seitens ihrer Arbeitgeber ist das in Ordnung). Wenn das Produkt erfolgreich auf dem Markt ist und Erträge bringt, sollen sie auch angestellt werden.

Gäbe es in dieser Konstellation rechtliche Probleme und falls ja, welche?

Danke für eure Antworten! :)

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20 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128313 Beiträge, 40966x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Gäbe es in dieser Konstellation rechtliche Probleme

Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Hinterziehung von Sozialabgaben, fehlender Versicherungsschutz von seiten der BG, ...

Euer Geschäftsführer kann euch das detailliert erklären.



Zitat (von nyr):
inanzielle Mittel sind im ausreichenden, aber knapperen Umfang vorhanden

Die dürften dann noch knapper werden, wenn Bußgelder, Geldstrafen und Nachforderungen eintrudeln.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6786 Beiträge, 1574x hilfreich)

Zitat (von nyr):

Ein paar ehemalige Studenten verfolgen eine Produktidee und gründen hierfür ein Startup. Genauer gesagt handelt es sich um eine GmbH, es sind aber nicht alle als Gesellschafter beteiligt (ist von allen so gewollt).

Da ist ein Widerspruch. Die GmbH wird nur von den Gesellschaftern gegründet, diejenigen ehemaligen Studenten, die keine Gesellschafter werden, gründen die GmbH auch nicht mit.
Zitat:

Finanzielle Mittel sind im ausreichenden, aber knapperen Umfang vorhanden und sollen rein für die Produktentwicklung ausgegeben werden. Daher ist nur einer der ehemaligen Studenten als Geschäftsführer angestellt, alle anderen Studenten gehen Tätigkeiten bei anderen Unternehmen nach.

Trotzdem wollen sie, weder angestellt noch entlohnt, in ihrer Freizeit für die GmbH Arbeit leisten und an der Produktentwicklung mitwirken (seitens ihrer Arbeitgeber ist das in Ordnung). Wenn das Produkt erfolgreich auf dem Markt ist und Erträge bringt, sollen sie auch angestellt werden.

Gäbe es in dieser Konstellation rechtliche Probleme und falls ja, welche?

Daß man das vertraglich absichern sollte, sonst überlegt es sich die GmbH am Ende anders. Außerdem können aus der Mitwirkung an der Produktentwicklung Ansprüche der unentgeltlich arbeitenden Leute entstehen, das kommt immer ganz auf die Details des Einzelfalls an, insbesondere darauf, um was für Produkte und was für eine Form der Mitarbeit es sich handelt.

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Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6786 Beiträge, 1574x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von nyr):
Gäbe es in dieser Konstellation rechtliche Probleme

Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Hinterziehung von Sozialabgaben, fehlender Versicherungsschutz von seiten der BG, ...

Eine unentgeltliche Tätigkeit kann qua definitionem keine "Schwarzarbeit" sein, für sie werden auch keine Sozialabgaben fällig. Versicherungsschutz über die BG ist nur für Angestellte nötig, wer kostenlos was beisteuert ist kein Angestellter und ergo auch nicht in der BG versicherungspflichtig.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128313 Beiträge, 40966x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
wer kostenlos was beisteuert ist kein Angestellter

Gerichte sehen das durchaus anders.

Und das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns sollte man sich auch mal durchlesen ...



Wobei, bei den Gesellschaftern könnte das mit dem "weder angestellt noch entlohnt" funktionieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 80x hilfreich)

Wie ließe sich das dann rechtlich einwandfrei regeln?

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18698 Beiträge, 6830x hilfreich)

Der Fehler, denke ich, liegt schon darin, dass man erst eine GmbH gegründet und danach nachgedacht hat. Und offenbar haben sich die Leutchen auch nicht beraten lassen.
Sicher ist nach dem Eingangsstatement offenbar, dass eine GmbH auf zukünftige Gewinne aus ist.
Und sicher ist auch, dass die bis jetzt Unbezahlten auf später auf Anstellung und auch wohl Entgeltung ihres Einsatzes hoffen.
Das beste dürfte sein, wenn die Leutchen sich beraten lassen, wie sie die Kuh vom Eis bekommen.
Denn bis jetzt dürfte als sicher anzunehmen sein, dass es sich um zu bezahlende Tätigkeiten in der Firma handelt. Auch die größte Begeisterung und Liebe zum Projekt wird nicht daran vorbei führen, dass diese Fragen eines Tages unangenehm brennen werden. Und teuer.

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#7
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 80x hilfreich)

Aus der Sicht der Beteiligten ist alles einwandfrei und von allen so gewollt (hängt mit der Gesamtkonstellation zusammen). Wichtig wäre nur zu klären, wie sich das rechtlich einwandfrei gestalten ließe.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18698 Beiträge, 6830x hilfreich)

Das habe ich durchaus verstanden. Nur denke ich, dass das mit der gewählten Gesellschaftsform nicht zu machen sein wird. Aber weil hier so viel davon abhängt, rate ich zu einer fachkundigen Beratung, die auch Geld kosten wird. Von einem Laienforum Arbeitsrecht Tipps zu erwarten, wie man eine Konstruktion findet ohne Entgeltzahlungen und die dann auch zweifelsfrei sind, scheint mir doch reichlich kühn.

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6786 Beiträge, 1574x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eh1960):
wer kostenlos was beisteuert ist kein Angestellter

Gerichte sehen das durchaus anders.

Bitte ein Az....

Zitat:
Und das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns sollte man sich auch mal durchlesen ...

Das gilt nur für Angestellte, wir haben hier aber keine Angestellten.
Zitat:

Wobei, bei den Gesellschaftern könnte das mit dem "weder angestellt noch entlohnt" funktionieren.

Es geht ja aber gerade um Nicht-Gesellschafter...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6786 Beiträge, 1574x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Der Fehler, denke ich, liegt schon darin, dass man erst eine GmbH gegründet und danach nachgedacht hat. Und offenbar haben sich die Leutchen auch nicht beraten lassen.

Die GmbH-Gründer haben vermutlich durchaus nachgedacht.
Ein paar optimistische Studenten hoffen darauf, daß sie als Dankeschön für unentgeltliche Leistungen später mal angestellt werden.
Zitat:
Sicher ist nach dem Eingangsstatement offenbar, dass eine GmbH auf zukünftige Gewinne aus ist.

Das muss eine GmbH letztlich immer sein.
Zitat:
Und sicher ist auch, dass die bis jetzt Unbezahlten auf später auf Anstellung und auch wohl Entgeltung ihres Einsatzes hoffen.

Das sollte man dann vertraglich absichern. Und zwar nicht in der Form "X erledigt in den kommenden 18 Monaten folgende Tätigkeiten und wird dafür nach Ablauf der Frist fest angestellt". Sondern in der Form "X wird zu einem festen Termin in 18 Monaten angestellt." Und der Rest - die unentgeltliche Unterstützung - läuft informell. Das verlagert auch das Risiko auf die GmbH. Die betreffenden Studenten haben dann "nur" das Risiko, daß es die GmbH in 18 Monaten vielleicht nicht mehr gibt.
(18 Monate jetzt nur als Beispiel.)
Zitat:
Das beste dürfte sein, wenn die Leutchen sich beraten lassen, wie sie die Kuh vom Eis bekommen.

Da braucht es nicht mal eine anwaltliche Beratung. Die "Leutchen" erklären der GmbH einfach, daß sie nur weiter für die GmbH unterstützend tätig sein werden, wenn die GmbH sie entweder einstellt, oder als Gesellschafter aufnimmt (dann braucht man einen Anwalt, und einen Notar), oder verbindlich eine Einstellung zu einem späteren Termin zusagt.
Die Varianten 1 und 2 sind die saubersten.
Zitat:

Denn bis jetzt dürfte als sicher anzunehmen sein, dass es sich um zu bezahlende Tätigkeiten in der Firma handelt.

Bisher kann man gar nichts annehmen, weil niemand weiß, um was für Tätigkeiten es sich handelt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6786 Beiträge, 1574x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Aus der Sicht der Beteiligten ist alles einwandfrei und von allen so gewollt (hängt mit der Gesamtkonstellation zusammen). Wichtig wäre nur zu klären, wie sich das rechtlich einwandfrei gestalten ließe.

So wie sich die Beteiligten das vorstellen: gar nicht. So wie in den Postings beschrieben: durchaus.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6786 Beiträge, 1574x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das habe ich durchaus verstanden. Nur denke ich, dass das mit der gewählten Gesellschaftsform nicht zu machen sein wird.

Mit der GmbH haben "die übrigen Leutchen" nichts zu tun. Insofern müssen sie sich einen anderen Weg suchen, eine Beteiligung zu sichern.
Und das geht immer nur entweder über eine Beteiligung an der GmbH (wenn die schon gegründet ist, geht das aber nicht mehr gegen den Willen der GmbH-Gesellschafter) oder über eine Festanstellung (geht nicht gegen den Willen der GmbH-Geschäftsführer und letztlich auch nicht gegen den Willen der GmbH-Gesellschafter), oder über verbindliche Arbeitsverträge, oder meinetwegen auch über verbindliche Verträge hinsichtlich einer selbständigen Tätigkeit für die GmbH.

In all diesen Fällen fließt aber Geld.

Wollen die "übrigen Leutchen" das unbedingt kostenlos machen, können sie das problemlos tun - nur haben sie dann erstmal weder Sicherheit noch irgendwelche Ansprüche. (Bei der Einräumung von Nutzungsrechten oder hinsichtlich der Nutzung von Patenten kann man zu Konstellationen kommen, bei denen ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung besteht - das macht dann "unentgeltliche Tätigkeit" de facto unmöglich.)

Zitat:
Aber weil hier so viel davon abhängt, rate ich zu einer fachkundigen Beratung, die auch Geld kosten wird./quote]
Auf jeden Fall. Denn die Frage ist nicht: "Wie bekommen wir das, was wir wollen, in eine rechtssichere Form?"

Sondern: "Was können wir von den möglichen rechtssicheren Varianten am besten für unsere Vorstellungen nutzen?"

Es müssen sich immer die Vorstellungen an die rechtlichen Gegebenheiten anpassen, nicht umgekehrt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#13
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 80x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Bisher kann man gar nichts annehmen, weil niemand weiß, um was für Tätigkeiten es sich handelt.

Es handelt sich um konzeptionelle Arbeit und Programmierungen.

Zitat (von eh1960):
So wie sich die Beteiligten das vorstellen: gar nicht. So wie in den Postings beschrieben: durchaus.

Ich muss gestehen, bis jetzt bin ich von den verschiedenen Meinungen etwas verwirrt. Was ich bisher als Möglichkeiten mitgenommen habe:
- reguläre Angestelltenverhältnisse (aber von allen nicht gewünscht)
- Arbeit als Selbstständige (eher möglich, aber auch nur bedingt gewünscht und tw Probleme, weil dann Scheinselbstständigkeit)
- Aufnahme als Gesellschafter (?)
- Vertrag, dass Anstellung in der Zukunft und so weiter wie bisher (?)
- so weiter wie bisher (?)

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#14
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1357 Beiträge, 158x hilfreich)

Wenn das gehen würde wäre der Schwarzarbeit Tür und Tor geöffnet....

Zoll macht Razzia und alle sagen : „wir arbeiten hier x Stunden aber alle freiwillig für umsonst..."

Das mag am Wochenende auf der Baustelle in Freundschaftsdienst irgendwie nachvollziehbar sein, aber hier ???

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128313 Beiträge, 40966x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das gilt nur für Angestellte, wir haben hier aber keine Angestellten.

Das sind - wenn sie nicht Gesellschafter sind und für die Firma arbeiten - Arbeitnehmer, ob man das nun verstehen will oder nicht. Da hilft auch krampfhaftes ignorieren...



Zitat (von philosoph32):
Zoll macht Razzia und alle sagen : „wir arbeiten hier x Stunden aber alle freiwillig für umsonst..."

So ist es ...

Interessant ist da auch das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, Geldbußen bis zu 500.000 EUR sind da möglich



Zitat (von nyr):
- reguläre Angestelltenverhältnisse (aber von allen nicht gewünscht)

Aber vom Gesetzgeber vorgesehen. Alternativ wäre die Aufnahme als Mitinhaber.



Zitat (von nyr):
- Arbeit als Selbstständige (eher möglich, aber auch nur bedingt gewünscht und tw Probleme, weil dann Scheinselbstständigkeit)

Genau, Scheinselbstständigkeit ist da recht sicher.



Zitat (von nyr):
- Aufnahme als Gesellschafter (?)

Das wäre dann eine Alternative.



Zitat (von nyr):
- Vertrag, dass Anstellung in der Zukunft und so weiter wie bisher (?)

Aber vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Gefahr von Bußgeldern / Geldstrafen.



Zitat (von nyr):
- so weiter wie bisher (?)

Vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Gefahr von Bußgeldern / Geldstrafen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18698 Beiträge, 6830x hilfreich)

/// #13 - so weiter wie bisher (?)

"Tanz auf dem Vulkan" nennt man sowas wohl - kann jederzeit hochgehen. Und dann ist die Firma pleite. Denn das ist doch definitiv mit das Unwahrscheinlichste, dass die aktuelle Einigkeit von Dauer sein wird. Der Tag wird kommen, dass jemand seinen Beitrag nicht recht gewürdigt sieht, sich zu kurz gekommen fühlt ...

Von der Mär des Unentgeltlichen sollten sich die Betroffenen verabschieden. Die skizierten Tätigkeiten klingen allesamt nach üblicherweise vergüteten Arbeiten.
Es gibt überhaupt und nicht von ungefähr wenig akzeptierte Umstände für unbezahlte Arbeit: Nachbarschaftshilfe familiäre Mithilfe, Ehrenamt - will alles nicht so recht passen.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14615 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das sind - wenn sie nicht Gesellschafter sind und für die Firma arbeiten - Arbeitnehmer, ob man das nun verstehen will oder nicht.
Also, ich schreib' jetzt schon seit Jahren immer mal wieder hier bei 123recht, wo bleibt denn nun der Lohn dafür?
Und ich hab' auch schon mal bei Aldi eine Konservendose ins richtige Regal geräumt, bin ich jetzt etwa auch dort Angestellt?

Das könnte ja ein richtig tolles Geschäftsmodell werden.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128313 Beiträge, 40966x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Also, ich schreib' jetzt schon seit Jahren immer mal wieder hier bei 123recht, wo bleibt denn nun der Lohn dafür?

Das ausüben eines Hobbys ist da nicht relevant.



Zitat (von reckoner):
Und ich hab' auch schon mal bei Aldi eine Konservendose ins richtige Regal geräumt, bin ich jetzt etwa auch dort Angestellt?

Nö, weil Du dort nur Kunde bist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14615 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das ausüben eines Hobbys ist da nicht relevant.
Aha. Und worum sollte das Programmieren des Fragestellers kein Hobby sein? Wer definiert das?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128313 Beiträge, 40966x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und worum sollte das Programmieren des Fragestellers kein Hobby sein?
Wer definiert das?

Eigentlich definiert das der gesunde Menschenverstand, das es für die Ausübung eines Hobbies keiner GmbH bedarf.

Eine nachhaltig auf Gewinn ausgerichtete Dienst- oder Werkleistung der hier angesprochenen "unbezahlten Nichtangestellten" ist auch kein Hobby.
Denn ein Hobby ist gerade keine auf Gewinn ausgerichtete Dienst- oder Werkleistung, selbst wenn dieses Hobby wie üblich nachhaltig betrieben wird.


Juristisch werden sich im Fall der Fälle dann im Rahmen der Einzelfallbetrachtung diverse Gerichte der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit damit beschäftigen, was genau die "unbezahlten Nichtangestellten" waren bzw. sind.


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