Teilzeit wurde vom AG nicht umgesetzt, "Degradierung" nach Elternzeit

16. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
ParaEve
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit wurde vom AG nicht umgesetzt, "Degradierung" nach Elternzeit

Guten Morgen,

ich befinde mich derzeit bis Monatg den 21.08.23 in Elternzeit. Ich arbeite an einem Forschungsinstitut im öffentlichen Dienst.

Bereits am 09.05.2023 habe ich mich beim AG gemeldet, da ich zukünftig in Teilzeit arbeiten will und auch dementsprechdn die Betreuungszeiten in der Krippe einrichten will. Außerdem wollte ich meinen Aufgabenbereich geklärt haben, da ich vor der Schwangerschaft als Laborleitung und Ausbildungsleitung tätig war, dafür aber nur eine zeitlich befristete Zulage bis 21.12.2022 erhalten habe. Im Anschluss sollte ich höhergruppiert werden, schriftlich verankert war dies jedeoch nicht. Der Institutsleiter, der sich dafür eingesetzt hat, hat gekündigt. Dass dies schlechte "Karten" für mich sind, ist mir bewusst.

Zunächst kam gar keine Reaktion, dann gab man mir einen Gesprächstermin für Juni, der noch 2 mal verschoben wurde und dann unter seltsamen Umständen Ende Juni stattfand. Der neue Chef war weder vorbereitet, noch anwesend und schlatete sich dann doch noch per Teams zu. An dem Tag wurde mir eröffnet, dass meine direkte Vorgesetzte ebenfalls gekündigt hat und zum 31.12 das Institut verlassen wird. Meine direkte Vorgesetzte betete mir eine Litanei an Aufgaben vor, die ich übernehmen soll. Bezahlung wäre dafür allerdings nicht vorgesehen. Ich argumentierte, dass die vorgeschlagenen Aufgaben nicht der Gehaltsklasse und Eingruppierung entsprechen, was der neue Chef verstanden hat aber mir bis dato keine Zusagen machen konnte. Über die befristete Ausgleichzahlung mitd er Aussicht auf Höhergruppierung wusste er nichts.

Ich sprach auch das Thema Teilzeit an. 6h/täglich für zunächst 3 Jahre. Zum Gespräch selbst hieß es dann, es wäre alles kein Problem. Sowohl der neue Chef als die direkte Vorgesetzte nickten dies ab. Ich war noch etwas länger an dem Tag in der Firma um mit Kollegen zu reden und wurde dann noch on meiner direkten Vorgesetzten angesprochen, dass sie bereits bei der Personalabteilung war und die Umsetzung der Teilzeit für mich ins Rollen gebracht hat. Ergo ging ich davon aus, dass dies läuft. Sie ging dann in Urlaub.

Anfang August war ich dann im Urlaub und gestern habe ich einfach der Neugier halber meine Emails durchgeschaut und festgestellt, dass man mir für nächste Woche mehrere Meetings für 14 und 15 Uhr vorgeschlagen hatte. Ich kontaktierte meine Vorgesetzte, dass ich für diesen Zeitraum keine Kinderbetreuung habe und mich wundere, dass sie mir diese Termine überhaupt vorschlägt, da ich ja in Teilzeit 13 Uhr Feierabend habe (Arbeitsbeginn 6Uhr). Daraufhin kam von ihr als schriftliche Antwort, sie hätten die Umsetzung der Teilzeit erst Mal auf Eis gelegt (was impliziert, dass die Sache schon angelaufen war), da sie mit mir noch abschließend klären wollen, welche Aufgaben ich nun übernehmen soll, dass die Teilzeit aber nach wie vor kein Problem wäre und die das gerne sofort in die Wege leiten kann.

Ich bin natürlich aus allen Wolken gefallen, habe aber sachlich zurück geantwortet, dass die Teilzeit bitte sofort umgesetzt werden soll.
Frage 1: Habe ich hier irgend eine Handhabe? Muss ich schlimmstenfalls nächste Woche 8h/Tag arbeiten, obwohl mir etwas anderes gesagt wurde? Ich habe tatsächlich keine Kinderbetreuung für 9h angemeldet und kann dies so kurzfristig nicht mehr ändern.


Frage 2 wird wohl etwas länger....im Groben geht es um die Aufgaben, die mich wahrscheinlich erwarten werden und immer noch das große Thema: Nichtbezahlung. Wobei der neue Chef argumentiert, dass ja ein Teil der Aufgaben zurück an meine Chefin (immer noch die, die gekündigt hat) ging und es auch so klang, als ob ich meinen alten Aufgabenbereich eventuell nicht wieder bekommen soll. (Wie gesagt das Gespräch an dem TRag war äußerst unstrukturiert und unvorbereitet)

Ich werde als normale Labormitarbeiterin bezahlt und in meiner Tätigkeitsbeschreibung steht auch nicht von den Aufgaben, die ich dennoch 2015 (ohne Bezahlung), 2020 (ohne Ausgleichzahlung) und 2021(mit Ausgleichzahlung) bis zu Beginn meiner SS (und damit verbundenem Beschäftigungsverbot) ausgeführt habe. Dazu gab es ein gesondertes Schriftstück in denen mir offiziell, aber zeitlich befristet (31.12.2022) diese Aufgaben übertragen wurden. (Mündliche Zusage, dass ab 01.01.2023 die Höhergruppierung erfolgt und diese Aufgaben dauerhaft bestehen bleiben vom alten Chef, der gekündigt hat - ja, die Sachlage ist nicht rosig) Dabei geht es hauptsächlich um Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz .und Ausbildungsleitung. Organisation von Mitarbeitern, Organisation von Wartungen, Einweisung von externen .Mitarbeitern usw. Sowie Laborordnung und Sauberkeit.

Unabhängig davon wurde mir 2015 (aufgrund Schwangerschaft und Elternzeit meiner direkten Vorgesetzten) eine sogenannte Urkunde zur Aufgabenübertragung als Laborleitung vorgelegt und von mir als auch von der Institustleitung unterschrieben, in denen all diese Aufgaben formuliert sind. Diese "Urklunde" ist zeitlich nicht befristet. Ein befreundeter Jurist sieht dies als Erweiterung des Arbeitsvertrages an (in dessen Zuge eine Höhergruppierung hätte erfolgen müssen) und ist der Meinung, dass die Schiene, die da gefahren wird, nicht wirklich kosher ist und rät zu einem schriftlichen Antrag auf Höhergruppierung.


Wenn dieser abgelehnt wird, muss ich dann den Tätigkeiten weiterhin nachkommen, obwohl sie weder meiner Entgeltgruppe noch der Tätigkeitsbeschreibung entsprechen? Ich habe "Bedenken", dass der Chef sich darauf beruft, dass ich dafür unterschrieben habe und trotzdem keine Bezahlung dafür bekommen soll.

Ich bin da ganz nüchtern und realistisch: Ich denke mal, wegehn der Teilzeit kann ich gar nichts tun, da ich es nicht schriftlich habe und mein derzeit gültiger Vertrag 7,8h/täglich vorsieht.

Herzliche Grüße und Danke im Voraus für alle Antworten


-- Editiert von User am 16. August 2023 08:31

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10 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18407 Beiträge, 6755x hilfreich)

Zitat (von ParaEve):
6h/täglich für zunächst 3 Jahre. Zum Gespräch selbst hieß es dann, es wäre alles kein Problem.
Zitat (von ParaEve):
Habe ich hier irgend eine Handhabe?

Also allerlei blabla und nix konkret gemacht. Wozu gibt es wohl Gesetze mit entsprechenden Verfahrensvorschriften? Einschlägig wäre das Teilzeit- und Befristungsgesetz

Zitat (von tzbg):
§ 8 Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. ... ...

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#2
 Von 
ParaEve
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.


Ich habe am 09.05. eine entsprechende Email an meine Vorgesetzte formuliert.
Alles klaro, Dankeschön.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18407 Beiträge, 6755x hilfreich)

... dann ist der Teil für dich erledigt: es geht nach deinen Wünschen

Zitat (von tzbf§8):
(5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung in Textform mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn in Textform abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit in Textform abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt. Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126975 Beiträge, 40739x hilfreich)

Zitat (von ParaEve):
ist der Meinung, dass die Schiene, die da gefahren wird, nicht wirklich kosher ist und rät zu einem schriftlichen Antrag auf Höhergruppierung.

Aufgrund der bisherigen Schilderung sehe ich das auch so.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(412 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von ParaEve):
Ich habe am 09.05. eine entsprechende Email an meine Vorgesetzte formuliert.
Alles klaro, Dankeschön.


Oh man, wie kann man so eine wichtige Sache, die die Lebenssituation/Kinderbetreuung/Finanzplanung der nächsten Jahre bestimmt, einfach mit einer email abfertigen?

Ich habe z.B. meine Elternzeit und anschließende Teilzeit verschriftlicht, persönlich abgegeben, eine Kopie mit Stempel und Unterschrift als Eingangsbestätigung erhalten, und danach noch einen unterschriebenen Zweizeiler mit den von mir angegebenen Zeiten als Bestätigung erhalten.
Thema erledigt.


Deine email ist nicht angekommen. Beweise das Gegenteil.
Die Arbeitszeiten waren anders besprochen. Beweise auch dies.

Signatur:

- car4000 -

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17594 Beiträge, 5978x hilfreich)

Zitat (von car4000):
wie kann man so eine wichtige Sache,.......
Ganz einfach, weil eine e-Mail der Textform entspricht und gemäß neueren Urteilen der Eingang auf dem Empfangsserver ausreicht damit eine E-Mail Wirkung entfaltet.
Einfacher geht es doch wirklich nicht.



Zitat (von car4000):
Ich habe z.B. meine Elternzeit und anschließende Teilzeit verschriftlicht, persönlich abgegeben, eine Kopie mit Stempel und Unterschrift als Eingangsbestätigung erhalten, und danach noch einen unterschriebenen Zweizeiler mit den von mir angegebenen Zeiten als Bestätigung erhalten.
Viel zu kompliziert und völlig unnötig. Eine einfache E-Mail hätte völlig ausgereicht.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18407 Beiträge, 6755x hilfreich)

@laie/car
... da treffen wohl recht unterschiedliche Charaktere aufeinander. Mag sein, dass die schlanke Form reicht, auf der anderen Seite ist in Vertragsangelegenheiten eher angeraten, auf jeden Fall die Vorgänge gut zu dokumentieren - ich bin da eher Old School. Und nach meiner Erfahrung findet ein Brief mehr Aufmerksamkeit als eine Mail. Aber jedem Tierchen ....

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#8
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(412 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ganz einfach, weil eine e-Mail der Textform entspricht und gemäß neueren Urteilen der Eingang auf dem Empfangsserver ausreicht damit eine E-Mail Wirkung entfaltet.
Einfacher geht es doch wirklich nicht.


Wenn der AG keinen Stress macht, reicht das sicher.
Allerdings beantragt man damit ja auch nur die gewünschte Form der Teilzeit.
Dem muss der AG nicht zustimmen. Wo ist denn dann die Bestätigung der Arbeitszeiten?
Damit hat die TE doch hier anscheinend schon Probleme.

Also muss man dann vor Gericht, wenn der AG sich querstellt?
Klar, ist bestimmt einfacher, als die Bestätigung aus dem Ordner zu holen...

Signatur:

- car4000 -

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17594 Beiträge, 5978x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Wenn der AG keinen Stress macht, reicht das sicher.
Das reicht auch dann noch, wenn der AG Streß macht.


Zitat (von car4000):
Allerdings beantragt man damit ja auch nur die gewünschte Form der Teilzeit.
Damit beantragt man Form und Lage der Arbeitszeit.


Zitat (von car4000):
Wo ist denn dann die Bestätigung der Arbeitszeiten?
Entweder in einer Antwortmail oder, wenn keine kommt, in der Mail die man selbst geschrieben hat. Diese entfaltet dann nämlich Wirkung.


Zitat (von car4000):
Also muss man dann vor Gericht, wenn der AG sich querstellt?
Das muss man immer wenn sich der AG quer stellt und keine Einigung erzielt wird. Völlig egal ob man ein Papier aus einer Akte zieht oder eine Mail vorlegt. Beides hat die gleiche Aussagekraft.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126975 Beiträge, 40739x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Beides hat die gleiche Aussagekraft.

Das sehen Gerichte dummerweise immer wieder ganz anders.

Bei der Mail reicht regelmäßig ein einfaches bestreiten des Zuganges aus und man steht als Kläger dumm da.

Bei einem Brief mit Zustellnachweis wird das dann schon schwieriger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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