Pflichtverletzung bei Absage Überschneidung

8. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Harald-7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtverletzung bei Absage Überschneidung

Hallo
Muss ich meinen Vorgesetzten informieren wenn ich wegen Überschneidung einen Termin mit einer anderen Fachabteilung Absage?




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127036 Beiträge, 40750x hilfreich)

Zitat (von Harald-7):
Muss ich meinen Vorgesetzten informieren wenn ich wegen Überschneidung einen Termin mit einer anderen Fachabteilung Absage?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem aber erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Weisungen etc. liest, denn da pflegen hilfreiche Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Harald-7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Mir sind keine Vereinbarungen oder Klauseln bekannt. Auch keine Anweisungen.
Arbeite seit 35 Jahre. In dem Unternehmen

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#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 354x hilfreich)

Die Frage ist natürlich, wie normalerweise damit bei euch umgegangen wird. Es kann sein, dass dein Chef erwartet, dass du selbst priorisierst, also entscheiden kannst, welcher Termin wichtiger ist (für deine Arbeit), also nicht unbedingt nach der Reihenfolge (zunächst kam die Einladung "3jähriges Arbeitsjubiläum von Kollegin XY von drei Gebäude weiter", danach kam "Vertragsverhandlung mit Kunden 123 mit 1 Million Euro Umsatzvolumen"). Zumindest würde ich als Chef aber erwarten, dass mit Kommentar abgesagt wird ("ich kann leider nicht teilnehmen, können wir den Termin verschieben / gibt es einen Ersatztermin,...?").

Einfach nur absagen ist mehr als frech und zeigt, dass anscheinend kein Interesse besteht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127036 Beiträge, 40750x hilfreich)

Zitat (von Harald-7):
Mir sind keine Vereinbarungen oder Klauseln bekannt. Auch keine Anweisungen.

Dann scheint es wohl kein "muss" zu geben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18416 Beiträge, 6757x hilfreich)

Was hindert dich denn, den Chef darüber zu informieren? - Bzw: wozu möchtest du das vermeiden?

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#6
 Von 
Harald-7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Was hindert dich denn, den Chef darüber zu informieren? - Bzw: wozu
.
Wenn ein neuer Termin angesetzt wird und eine Person ist abwesend, so ist dies doch selbsterklärend, wozu dient sonst eine Planungsübersicht, dort sieht man wer nicht anwesend ist

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18416 Beiträge, 6757x hilfreich)

... was soll denn diese Antwort? Verstehe ich recht, dass dein Chef doch hätte sehen können, dass du zu dem neuen Termin nicht anwesend sein würdest? Wenn es das ist, verstehe ich deine Anfrage hier nicht mehr ....

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127036 Beiträge, 40750x hilfreich)

Zitat (von Harald-7):
eine Person ist abwesend, so ist dies doch selbsterklärend

Korrekt.

Der Abwesende hat
- keinen Bock auf die anwesenden
- keine Lust auf das Meeting
- fehlende Motivation
- keinen Anstand

Jeweils wahlweise oder in Kombination.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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