Kein Lohn, angeblich Praktikum

23. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
wambui
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)
Kein Lohn, angeblich Praktikum

Hallo,
ich habe wieder einmal eine Frage.
Ein Kollege hat einen Job als Auslieferungsfahrer gefunden. Nach einer Woche und ca. 90 Stunden musste er feststellen das es doch nicht das richtige für ihn ist.
Er teilte dies seinen Chef, der Chef sagte ok und sie trennten sich.
Am 15.4. sollte er den Lohn für die 90 Stunden erhalten. Auf nachfrage bekam er die Antwort, das war ein Praktikum ohne Bezahlung. Es gab keinen Vertrag.
Hat der Bekannte nun Anspruch auf Lohn?

Vielen Dank im Voraus.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40186 Beiträge, 14299x hilfreich)

Unbezahlte Praktika sind seit etlicher Zeit abgeschafft. Ausnahme: sie sind integierter Bestandteil einer Ausbildung, eines Studiums. Der Betroffene sollte eine saubere Dokumtantiondarüber haben, wann er wieviel gearbeitet hat, Frist setzen zur Bezahlung oder gleich zum Arbeitsgericht gehen. Die helfen ihm beim Aufsetzen der Klage.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35708 Beiträge, 6068x hilfreich)

Ja, er hat Anspruch, meine ich. Er hatte einen mündlichen Vertrag.
Nach 1 Woche hat er schon 90 Std. gearbeitet?
Da er wohl schlecht beweisen kann, was der AG ihm anbot---kann ich nur schreiben, was schon mal klappte:

Ähnliche Situation. Versprochen war Mindestlohn 9,35, 20 Wo-Std., aber kein Schriftstück und kein Zeuge.
Nach 1 Monat mit viel goodwill und vielen Mehrarbeitsstunden wollte der AG den halben Monat als Praktikum werten und nur 2 Wochen bezahlen.
Man sagte dem AG, dass man bis übermorgen warte und dann den bekannten Zoll und die bekannte KK informieren würde. Der AG wäre dort ja kein Unbekannter. Große Augen...und Plustern.
Am nächsten Tag erhielt der *Praktikant* seinen Restlohn ...und sagte tschüs.
d.h. man kann den komplizierten bürokratischen rechtlich ganz klaren Weg gehen...oder es zunächst so... versuchen.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8081x hilfreich)

Einem Arbeitgeber mit einer Anzeige zu drohen kann auch richtig nach hinten losgehen, das sollte man besser unterlassen.

Wirdwerden hat die saubere Lösung schon gut aufgezeigt, wenn man nett ist stellt man die Forderung auf Lohnzahlung einmal schriftlich mit kurzer Frist und teilt mit, dass man sonst den Rechtsweg beschreiten wird.
Die genaue Dokumentation über die gearbeitete Zeit ist wirklich sehr wichtig für diese Klage. Das dürfen aber auch die Notizen im Kalender sein.
Ihr Kollege hatte hier einen mündlichen Arbeitsvertrag. Der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts formuliert die Klage für den Kollegen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33638 Beiträge, 17535x hilfreich)

Und Geld muß der Kollege auch nicht mitbringen - das Arbeitsgericht erhebt keinen Kostenvorschuss.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35708 Beiträge, 6068x hilfreich)

Ja, Lohnklage am Gericht geht natürlich auch. Kann aber auch nach hinten losgehen.
Die *Drohung* war eine deutliche Information und hat gewirkt.

Dann sollte man aber hier auch sagen, wann der *Praktikant* im positiven Fall evtl. mit seinem Lohn rechnen kann.
Ich tippe hier: nicht vor September 2020.

Zitat (von wirdwerden):
Unbezahlte Praktika sind seit etlicher Zeit abgeschafft.
Das ist eindeutig nicht so. Sie werden nur anders genannt. Es gibt nach wie vor Probearbeitstage, eine Zeit als Einfühlungsverhältnis, Schnuppertage...Der AG mag es Praktikum genannt haben, wird sich vor Gericht aber sicher gern berichtigen....

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8081x hilfreich)

Es ist völlig egal, welche Bezeichnung das Praktikum trägt. Sobald mit angepackt wird und kein Zusammenhang mit einer Ausbildung besteht,handelt es sich um zu bezahlende Arbeitszeit.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33638 Beiträge, 17535x hilfreich)

Nach einer Woche und ca. 90 Stunden Übrigens dürfte da auch ein deutlicher Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegen: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/1785

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127159 Beiträge, 40765x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Sobald mit angepackt wird und kein Zusammenhang mit einer Ausbildung besteht,handelt es sich um zu bezahlende Arbeitszeit.

Das ist so falsch.
Denn je nach Art des Praktikums ist natürlich auch das "mit anpacken" Teil des Praktikums.
Und nicht jedes Praktikum muss einen Zusammenhang mit einer Ausbildung haben.


Kann hier aber unbeachtet bleiben, das hier jedwede Grenzen deutlichst überschritten wurden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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