Hallo zusammen,
ein Einzelunternehmer hat keine Lust mehr, seinen Betrieb weiterzuführen und kündigt seinen Mitarbeitern wegen Betriebsaufgabe fristgerecht und stellt sie bei weiterlaufenden Bezügen frei und schließt die Geschäftsräume.
Der Betrieb war ein Reisebüro mit insgesamt 4 Filialen.
Ein leitender Angestellter des Betriebes -ebenfalls fristgerecht gekündigt- führt den Betrieb als neuer Einzelunternehmer mit neuem Firmennamen weiter. Die bisherigen Geschäftsräume werden in der Zwischenzeit umgebaut und/oder renoviert.
Er betreibt von den 4 Fiklialen aber nur noch 2.
Von den ehemals 20 Angestellten stellt der neue Einzelunternehmer 10 unter dem bisherigen Lohnniveau wieder ein.
Auf deutsch: er hat sich die billigsten Arbeiter genommen und denen bezahlt er jetzt nur noch Mindestlohn.
Was meint ihr?
Hat hier ein Betriebsübergang stattgefunden? Hätte nicht eine Sozialauswahl getroffen werden müssen?
Vielen dank für*s Lesen und die eine oder andere hilfreiche Antwort!
Betriebsübergang? Sozialauswahl?
Für eine Betriebübergang benötigt es etwas mehr, als das man mehr als einen Ex-Kollegen in seinem Unternehmen einstellt.
Harry, danke für deine Antwort.
Nun, es sind da ja auch noch ein paar andere Dinge: gleiche Geschäftsräume, gleiches Wirkungsfeld und insgesamt 10 der ehemaligen Mitarbeiter. Dazu kommt, dass die Reisebüros nur knapp 4 Wochen geschlossen hatten.
im Netzt hab ich ausser dem 613a BGB auch noch das hier gefunden:
Bei der Frage, ob ein Betriebsübergang vorliegt, kommt es entscheidend darauf an, ob eine wirtschaftliche Einheit (ein Betrieb oder Betriebsteil) vorhanden ist, die trotz ihres Inhaberwechsels ihre wirtschaftliche Identität bewahrt hat.
Quelle: http://fachanwalt-arbeitsrecht.de/kundigung-wegen-betriebsubergang
Spricht doch einiges dafür, dass auch hier ein Betriebsübergang stattgefunden hat, oder?
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ZitatSpricht doch einiges dafür, dass auch hier ein Betriebsübergang stattgefunden hat, oder? :
Ganz so einfach ist es nicht, denn:
Zitatseinen Mitarbeitern wegen Betriebsaufgabe :
Den der Betrieb wurde vom Inhaber aufgegeben. Damit musste auch keine Sozialauswahl stattfinden.
Was anderes wäre es, wenn der MA den Betrieb mit Namen auf sich mit Verträgen vom vorigen Inhaber übernommen hätte, um die bestehenden Strukturen zu übernehmen.
In bestehende Räumlichkeiten ein zu ziehen und eine Geschäftstätigkeit zu beginnen, ist eine Neugründung, er hat nützt nicht mal den Namen des Vorgänger.
ZitatAuf deutsch: er hat sich die billigsten Arbeiter genommen und denen bezahlt er jetzt nur noch Mindestlohn. :
Das dürfte die persönliche Meinung sein, es ist einem nicht zu verdenken, wenn mein AG heute seinen Betrieb aufgeben würde, das man sich in dem Gewerbe selbstständig macht. Ist besser als Arbeitslos zu sein, wenn man eine Perspektive in der Selbstständigkeit sieht. Und es ist keinem Ex Kollegen zu verdenken, das er sich seine MA wohl eher nach seiner Einschätzung her einstellt.
Er hätte gar keinen seiner Ex Kollegen einstellen müssen, nur hatte er wohl eher die Kollegen welche am besten zu seiner Firma passen eingestellt.
Hallo Frager,
dir auch herzlichen Dank für deine Antwort!
ZitatDen der Betrieb wurde vom Inhaber aufgegeben. :
Ja, er wurde aufgegeben, allerdings wurden vom leitenden Angestellten umgehend Renovierungsarbeiten durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Kündigungen und die übrigen Angestellten wussten auch noch überhaupt nicht, dass gekündigt werden sollte. Kam alles etwas hoppladihopp.
Die Angestellten, denen mitlerweile gekündigt wurde, machen sich eben Sorgen, das verhindert werden soll, dass der Betrieb nur zum Schein stilllegt worden ist, um so die Rechtsfolgen des § 613 a BGB zu umgehen.
ZitatDas dürfte die persönliche Meinung sein, :
Kann ich nicht beurteilen, nur das wiedergeben, was ich erzählt bekommen habe und demnach wurden definitiv nur die billigsten Angestellten wieder eingestellt. Aus Unternehmersicht wohl nachvollziehbar, ob das alles aber auch rechtlich haltbar ist, wage ich immer noch zu bezweifeln.
Wird den Mädels und Buben wohl der Gang zu einem Fachanwalt nicht erspart bleiben.
Letztem Satz stimme ich zu. Das sprengt den Rahmen eines Forums. Da muss ein Fachmann in die Unterlagen schauen, soweit zugängig.
Nur, eines ganz klar. Nicht jede Totalschließung und Neueröffnung ist automatisch ein Betriebsübergang.
wirdwerden
ZitatKann ich nicht beurteilen, nur das wiedergeben, was ich erzählt bekommen habe und demnach wurden definitiv nur die billigsten Angestellten wieder eingestellt. :
Die Erzählungen von anderen mit entsprechend Frust ist meist nichts wert. Gerade in einem Gewerbe woe es auf Beratung und Sympathie der Kunden ankommt, wäre es für den Unternehmer wohl mehr als eine Todsünde einen "Kotzbrocken" als Angestellten zu wählen wegen des Gehaltes. Der neue Unternehmer hatte eben vielmehr einen Vorteil, er kannte von der Arbeitsweise und Beliebtheit seine Kollegen schon. Aus persönliche Sicht, wo selbst auch mal eine Reise bucht, meist sind die Berater welche glauben wie lange und wie gut sie sind, leider aus Sicht des Kunden nicht der Richtige, da ist mir eine Anfängerin wie Lieschen Müller, wo selbst Rückfragen machen muss sympathischer.
Klar das jetzt die ehemaligen MA des alten AG ein wenig Frust haben, jedoch ist dies eine Unternehmerische Entscheidung.
ZitatJa, er wurde aufgegeben, allerdings wurden vom leitenden Angestellten umgehend Renovierungsarbeiten durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Kündigungen und die übrigen Angestellten wussten auch noch überhaupt nicht, dass gekündigt werden sollte. Kam alles etwas hoppladihopp. :
Es wäre vom Ex AG auch sau dumm, ein halbes Jahr vorher zu sagen, ich mach die Bude dicht, die Abeitsmoral der MA wäre am Tiefpunkt und jeder würde machen was er will.
Auf der anderen Seite mit das Führungspersonal natürlich schon vorab mit eingebunden werden, um strategische Entscheidungen nicht in die falsch Richtung zu leiten (z.B. langfristige Verträge mit Geschäftspartnern).
Das in dem Falle der ehemalig MA sich dann dem unternehmerischen Risiko (gut ein Reisebüro ist nicht so groß, wenn es nichts wird, schließt man die Bude wieder) aussetzt, und selbstständig wird, spricht nicht für einen Betriebsübergang.
Für einen Betriebsübergang müssen sämtliche Aktiva und Passiva vom neuen Unternehmer übernommen werden, was wohl kaum der Fall war, denn der alte Inhaber hat seine Betriebstätigkeit aufgegeben. Aus Sicht des EX Inhabers wäre ein kompetter Übergang mit weniger Aufwand verbunden gewesen, und wenn man die Einzelheiten betrachtet, ist der Weg hier, der denkbar schlechteste.
Das einzige was der neue Inhaber gemacht hatte, er ist in den Pachtvertrag der Räumlichkeiten ein gestiegen, was für den alten Inhaber den Vorteil hatte, gewerbliche Pacht hat viel längere Kündigungsfristen, er hat sich hier was gespart im Gegensatz dazu konnte der neue Unternehmer gleich mit dem Umbau beginnen.
Manchmal sollte man die Zeit nicht für sinnloses verbringen und sich lieber gleich um eine neue Stelle bewerben, hier kann man nicht mal Ansatzweise einen Betriebsübergang sehen. Zudem gibt es genug richtige Betriebsübergänge, wo danach innerhalb kurzer Zeit das gesamte Personal aus getauscht wurde, wie bei unserer Bäckerei am Ort.
Das Problem:
Unternehmer A hat den Betrieb aufgegeben.
Unternehmer B hat einen Betrieb neu gegründet.
Man müsste also beweisen, das diese beiden Vorgänge einen Umgehungstatbestand sind in Bezug auf den Betriebsübergang.
Also mal schauen, was wurde nach bisheriger Beweislage übernommen: schlicht nichts.
Die Mitarbeiter wurden nicht übernommen, die haben sich beworben bzw. wurden gefragt und dann vom neuen Unternehmen eingestellt.
Mietvertrag der 2 Standorte wurde nicht übernommen sondern neu abgeschlossen.
Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde auch nicht übernommen.
Vermögen wurde auch nicht übernommen.
ZitatWird den Mädels und Buben wohl der Gang zu einem Fachanwalt nicht erspart bleiben. :
Nicht ganz billg so ein Fachanwalt. Und ein Gerichtsverfahren auch nicht. Oder hat man Arbeitsrechtsschutz?
Zuvor sollte man sich eventuell mal über die Beweislage und wie man sich Beweise beschaffen könnte Gedanken machen.
Herzlichen Dank für eure zahl- und hilfreichen Antworten.
Wirdwerden hat vollkommen Recht...., das sprengt wohl den Rahmen eines Forums, obwohl hier ne Menge an Spezialisten versammelt sind und diese auch Plan haben.
Das Resumee von Frager leuchtet mir ein, auch die aufgeworfene Problematik von Harry.
Nur...., meine Bekannte will dem ganzen nicht so folgen. Klar..., sie sieht es anders. Sie hat Arbeitsrechtschutz und will nun die Angelegenheit mit einem Fachanwalt besprechen und gegenfalls durch ein Gericht überprüfen lassen.
Über den weiteren Verlauf werde ich berichten. Nochmals vielen Dank euch allen!
ZitatNur...., meine Bekannte will dem ganzen nicht so folgen. Klar..., sie sieht es anders. Sie hat Arbeitsrechtschutz und will nun die Angelegenheit mit einem Fachanwalt besprechen und gegenfalls durch ein Gericht überprüfen lassen. :
Der Rechtsschutz wird erst mal den Anwalt für de Beratung bezahlen, aber erst muss man eine Deckungszusage bekommen, nur sollte bei der Angabe des Sachverhaltes an die Versicherung auch alle bekannten Tatsachen genannten werden, und das hören sagen weggelassen werden.
Die Beratung hilft auf jeden Fall, denn bei den Fakten, wird ein Anwalt bestimmt nicht vors Arbeitsgericht ziehen. Kostenrisiko ist also gering, jedoch kann so was für die Zukunft gerade in Branchen wo es um Verkauf und Beratung geht, das berufliche Aus bedeuten. Denn bisher hat sie ein Arbeitszeugnis wo der Grund "Betriebsaufgabe" drin steht, und vielleicht sogar einen Ex Kollegen als jetziger Unternehmer, welcher bei Nachfragen von anderen Arbeitgebern positive Angaben machen könnte, eine Niederlage gar vor dem Arbeitsgericht, darf man vielleicht nicht offen sagen, aber es gibt genug Möglichkeiten das zu Umschreiben.
Was man dann mit seiner Zukunft macht, muss jeder selbst entscheiden.
Mal was ganz anderes. Wie lange ist es her, dass die Kündigung zuging? Wenn das schon länger als 3 Wochen her ist , dann dürfte der Zug abgefahren sein.
Hallo Eidechse,
ja....Kündigungsschutzklage wurde fristgerecht eingereicht.
Kündigungsschutzklage deshalb, weil ihr - und das wusste ich bisher auch noch nicht - der neue Eigentümer gekündigt hatte.
Ihr Anwalt meinte auch, dass man hier schon einen Betriebsübergang sehen könnte, es aber auch nicht einfach werden wird.
Gütetermin ist um den 10. Juni rum.
Schönes Wochenende!
ich zitier mich mal selbst:
ZitatEin leitender Angestellter des Betriebes -ebenfalls fristgerecht gekündigt- führt den Betrieb als neuer :
Entweder hatte ich das total verkehrt verstanden oder sie hat es etwas pauschal erzählt und ich hab das so interpretiert. Keine Ahnung und ist auch jetzt egal.
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